Gebäudereinigung in 35 Objekten des Bezirksamts Pankow von Berlin
Bezirksamt Pankow von Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 25-139_IMV_DL_OVveröffentlicht 28.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 39 Monate
- 01.03.2026 – 31.05.2029
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Stülerbau West-Museum Berggruen - Sanierung Stülerbau West - Bau- und Feinreinigung - Vergabe 2690/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 08.12.2026
- Parkreinigung und Müllmanagement 2027 ff.Grün Berlin GmbH · BerlinFrist 30.11.2026
- Technischer Betrieb PergamonmuseumStiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 23.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen für Sportobjekte des Landes BerlinSenatsverwaltung für Inneres und Sport · BerlinFrist 16.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 39 Monate01.03.2026 – 31.05.2029
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 10 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 10 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 10 Monaten
- Bindefrist endetvor 8 Monaten54 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen
Gegenstand nach CPV
- 90919300Reinigung von SchulenHauptgegenstand
- 90911200Gebäudereinigung
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - 5 Objekte Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen | 39 Monate | – |
| 2 | Los 2 - 2 Objekte Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen | 39 Monate | – |
| 3 | Los 3 - 6 Objekte Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen | 39 Monate | – |
| 4 | Los 4 - 4 Objekte Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen | 39 Monate | – |
| 5 | Los 5 - 3 Objekte Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen | 39 Monate | – |
| 6 | Los 6 - 8 Objekte Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen | 39 Monate | – |
| 7 | Los 7 - 7 Objekte Unterhalts-/Zwischen- und Grundreinigung in Schulen/Schulsporthallen und Sportanlagen | 39 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§44 Abs. 1 VgV) Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei. Einzelfirmen/Personengesellschaften fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Gewerbeanmeldung bei.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Nachweis gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV eines Qualitätsmanagementsystems wie DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar durch unabhängige Stellen und eine Zertifizierung DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) sowie ein elektronisches Qualitätsmesssystem ist vorzustellen, welches in der Vertragslaufzeit zur Anwendung kommt.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. Eigenerklärung Firmendarstellung
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind gem. Eigenerklärung Firmendarstellung mind. drei Referenzen vergleichbarer Leistungen in Art und Umfang aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- anhand Eigenerklärung Firmendarstellung unterteilt nach abgeschlossener Berufsausbildung und ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Anzahl der Führungskräfte
- gem. Eigenerklärung Firmendarstellung Darstellung der Planung der Personalaufsicht mit Zeiten und Stundenverrechnungssätzen
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- gem. Eigenerklärung Darstellung Standardreinigungsverfahren Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 54 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.01.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Zuschlagslimitierung Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt nach § 30 Abs. 1 VgV mittels Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Ein Zuschlag ist jedoch bis max. vier Lose möglich. Seine weiteren Angebote bleiben darüb … ganz lesenkürzer
Zuschlagslimitierung Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt nach § 30 Abs. 1 VgV mittels Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Ein Zuschlag ist jedoch bis max. vier Lose möglich. Seine weiteren Angebote bleiben darüber hinaus bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes in den verbleibenden Losen unberücksichtigt. Sobald ein Bieter den Zuschlag für vier Lose erhalten hat, kommt dieser für Zuschläge in weiteren Losen nicht mehr in Betracht. Ein Bieter kann, abweichend vom eben erläuterten Grundsatz, auch auf mehr als vier Lose den Zuschlag erhalten, sofern ein oder mehre Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung andernfalls nicht bezuschlagt werden können. Die Reihenfolge der Zuschlags¬entscheidung richtet sich nach der Größe der Preisabstände zwischen dem Erst- und dem Zweitplatzierten. Dasjenige Los, in dem der Abstand am höchsten ist, wird hierbei als Erstes vergeben. Die Zuschlagslimitierung ist begründet durch die erforderliche Gewährleistung der Dienstleistungssicherheit und die Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos. Weiter wurden für die Entscheidung die Aspekte der Verhinderung der Abhängigkeit von einem Bieter, der Mittelstandschutz und die Verbesserung der Wettbewerbsmöglichkeiten auch für kleinere Unternehmen sowie die strukturelle Erhaltung des Anbieterwettbewerbs auch für die Zukunft herangezogen. Objektbesichtigung Es wird empfohlen, die Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Bitte setzen Sie sich für die Vereinbarung eines Besichtigungstermin mit den zuständigen Schulhausmeistern oder Objektverantwortlichen in Verbindung. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der Objektliste, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Wertung Die Wertung der Angebote erfolgt in vier Stufen, die alle erfolgreich absolviert werden müssen: 1. Erfüllung der formalen Anforderungen an das Angebot 2. Prüfung auf Eignung des bietenden Unternehmens bzgl. Auftragsausführung 3. Angemessenheit der Preise 4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist schriftlich über die Vergabeplattform erteilt. Nach § 122 GWB werden bei der Auswahl der Angebote nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen. Im Zuge der Prüfung der Angemessenheit der Preise werden auch die angebotenen Stundenverrechnungssätze und Leistungskennzahlen überprüft. Die Untersuchung der Angebotspreise dient der Prüfung, inwieweit das eingereichte Angebot ein Missverhältnis von Preis und Leistung aufweist. Sämtliche Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze mit einem Aufschlag von unter 65 % auf den gültigen Tarif- bzw. Mindestlohn werden intensiv geprüft und ggf. aufgeklärt. Sollte der Bieter die Zweifel an der Angemessenheit der Preise nicht ausräumen können, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Diese Vorschrift ergibt sich aus dem Arbeitnehmer¬entsendegesetz (AentG), Auftraggeber Haftung § 14. Die Leistungskennzahlen werden aufgeklärt, wenn sie erheblich vom Durchschnitt der anderen Bewerber abweichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fröbelstr. 17, 10405 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
ba-pankow.berlin.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH16 Zuschläge
- RUWE GmbH10 Zuschläge
- Gebäudeservice248 Zuschläge
- Capital Infradienst GmbH7 Zuschläge
- 3B Dienstleistung Deutschland GmbH6 Zuschläge
- GRG Services Berlin GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15a289cd-e513-4789-97af-cb9f74afe25f.