Gebäudeplanungsleistung, Erweiterung Karlschule
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025005302veröffentlicht 14.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architekturbüros
- CPV 71200000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79106, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (120 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
- Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gebäudeplanungsleistung für die Erweiterung für Ganztagsschulkindbetreuung mit Mensaneubau der Karlschule, Karlstr. 16, 79104 Freiburg. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff.
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 % (max. 30 Punkte) Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot
- Qualität
- Zuschlags- und Wertungskriterium>> 30 % (max. 30 Punkte): Erfahrung der Projektleitung: Angabe von Referenzprojekten zu Gebäudeplanungsleistungen als Nachweis der Erfahrung der Projektleitung. Die Referenzen sind entsprechend den Mindestanforderungen anzugeben. Doppelnennungen mit den im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich. Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Angaben sind zwingend mit Angebotsabgabe erforderlich und können nicht nachgereicht werden. Die Erfahrung der Projektleitung wird anhand von Referenzprojekten bewertet. 14.1 (10 Punkte bei Erfüllung), Mindestanforderung: • Es handelt sich um den Umbau oder die Erweiterung eines Kindergartens, Schul- oder Unterrichtsgebäudes, • Einstufung mind. HZ III, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2018 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 300 und 400 mind. 1 Mio. EUR netto, • Planung/ Mitwirkung bei der KG 600 mit Baukosten KG 600 mind. 50.000 EUR netto, • Es wurden mind. 5 Leistungsphasen aus LP 2 - 8 selbst erbracht. 14.2 (10 Punkte bei Erfüllung), Mindestanforderung: • Es handelt sich um den Umbau oder die Erweiterung eines Nichtwohngebäudes im laufenden Betrieb und in mehreren Bauabschnitten, • Einstufung mind. HZ III, • Durchführung der Gebäudesanierung oder des Umbaus in mind. 2 Bauabschnitten, • Übergabe von mind. 1 Bauschnitt an die Nutzenden ab 01/2018 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 300 und 400 mind. 1 Mio. EUR netto, • Es wurden mind. die Leistungsphasen 5 - 8 selbst erbracht. 14.3 (5 Punkte bei Erfüllung), Mindestanforderung: • Es handelt sich um den Neubau oder den Umbau zu einer Cafeteria, Kantine oder sonstiger Essensversorgung mit Cateringküche für mind. 100 Mittagessen, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2018 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Es wurden mind. 5 Leistungsphasen aus LP 2 - 8 selbst erbracht. 14.4 (5 Punkte bei Erfüllung), Mindestanforderung: • Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB §99, • Einstufung mind. HZ III, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 300 und 400 mind. 1 Mio. EUR netto, • Es wurden mind. 5 Leistungsphasen aus LP 2 – 8 selbst erbracht. Wertung: Bei Erfüllung aller geforderten Mindestkriterien wird jeweils die hinterlegte Punktzahl vergeben. >> 40 % (max. 40 Punkte): Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie Bauleitung) aufgrund der Ausführungen / Antworten in einem 25-minütigen Gespräch per Video-Konferenz. Die Bewertung erfolgt aufgrund der Ausführungen der einzelnen Teammitglieder (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie Bauleitung) zur Vorstellung ihrer Person sowie ihrer Rolle im Rahmen der Projektbearbeitung. Es wird eine kurze Erläuterung durch das Projektteam zur Herangehensweise an das anstehende Projekt erwartet und bewertet. Die Antworten auf evtl. Rückfragen des Gremiums zu diesen Erläuterungen werden ebenfalls bewertet. Vorstellung Projektteam und Herangehensweise (15 Minuten), Rückfragen (10 Minuten). Zur Vermeidung des Aufwands für alle Beteiligten behält sich die Auftraggeberin vor, die Gespräche und die Bewertung des Kriteriums „Vorstellunggespräch Projektteam“ nur mit den Bietern durchzuführen, die eine Chance auf Zuschlagserteilung haben. Dies bedeutet, dass auf Vorstellungsgespräche verzichtet werden, wenn selbst mit der maximal erzielbaren Punktzahl beim Kriterium „Vorstellunggespräch Projektteam“ ein Zuschlag nicht mehr möglich ist. Bewertung: Für die Ausführungen / Antworten des Projektteams werden Wertungspunkte nach folgendem Bewertungsschema vergeben: • 5 Wertungsunkte = völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz, • 4 Wertungspunkte = gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz, • 3 Wertungspunkte = überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz, …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes (je Los) nicht vorgesehen.
- Hinweis
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI 2021 für die Erweiterung der Karlschule, Freiburg Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung ab 2026 folgend muss die Karlschule, Grund- und Werkrealschule, erweitert werden. Neben der Schaffung v … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI 2021 für die Erweiterung der Karlschule, Freiburg Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung ab 2026 folgend muss die Karlschule, Grund- und Werkrealschule, erweitert werden. Neben der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsräumen wird ein Mensa-Neubau benötigt. Die innerstädtische schulische Anlage besteht aus einem denkmalgeschützten Altbau, sowie einem separaten Sportgebäude mit offener Tiefgarage, erbaut 1979. Zusätzlich befindet sich aktuell ein mobiler Holz-Container auf dem Außengelände zur temporären Nutzung der Schulkindbetreuung. Die bestehenden Außenanlagen umfassen neben dem klassischen, hartversiegelten Schulhof, offene Sport- und Spielflächen, sowie einen durch alten, schützenswerten Baumbestand verschatteten Pausenbereich. Die An- und Umbauten müssen den technischen Standards der Schuldigitalisierung als auch der Photovoltaikanlagen entsprechen, und die Förderung von natürlichem Klimaschutz in Kommunen und nachhaltigem Bauen von Hochbaumaßnahmen berücksichtigen. Die Durchführung der Erweiterung muss den laufenden Schul- und Betreuungsbetrieb ermöglichen! Für die Gebäudeplanung zu berücksichtigender Bedarf: Für die benötigte Mittagessensversorgung für ca. 180 Schüler*innen wird ein Cafeteriaraum benötigt mit angeschlossener Cateringküche sowie WC-Anlage. Für die Schulkindbetreuung sind 3 zusätzliche Räume mit jeweils ca. 60 qm erforderlich. Des Weiteren fehlen im Schulbetrieb 1 Büroraum für das Konrektorat, sowie 1 großes Zimmer für Lehrmittel und Sprechzimmernutzung von ca. 50 qm. Die Sport- und Außenanlagen sind anzupassen und zu optimieren (z.B. verschatteter Freisitz, überdachter Pausenbereich, Begrünung). Projektdaten: Für das Erweiterungsprojekt rechnet der AG mit ca. 4,2 Mio. EUR brutto. Berücksichtigte Erweiterungsfläche: ca. 1000 qm Zuzüglich ca. 2400 qm Außenanlagen Mögliche Fördermittel sind zu beantragen! Rahmentermine: 2026: Planungsbeginn 2027: Baubeschluss & Ausschreibungen 2028: Bauphase 2029: Fertigstellung
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Sennrich & Schneider Architekten GmbH, Breisach am Rhein | 19 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
- Art
- Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau
- Kontakt
- vergabemanagement@
freiburg.de
Bei uns erfasst
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- Planungsleistungen Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagen, Sanierung Mooswaldhalle Freiburg Hochdorf08.10.2026 · 6 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- bhm Planungsgesellschaft mbH5 Zuschläge
- Arcass Planungsgesellschaft mbH4 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB4 Zuschläge
- SENNRICH & SCHNEIDER ARCHITEKTEN GmbH4 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH4 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 46662da9-e5cb-4e08-a939-49c7c8216fee.