Gebäudeautomation für den Stadthof Hanau (LV 117)
Aktenzeichen '-veröffentlicht 04.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hanau63450, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Tagen
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 6 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 50 Tagen8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über Bauleistungen zur Gebäudeautomation für den Stadthof Hanau, nämlich zur Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
Beschreibung des Loses
Im Zentrum der Stadt Hanau befindet sich das 1957 errichtete (Laden-) Gebäude des Warenhauskonzerns Galeria S.à r.l. & Co. KG (ehemals Galeria Karstadt Kaufhof GmbH), das nach deren Nutzungsaufgabe im Eigentum der Stadt Hanau steht und von ihr zum "Stadthof Hanau" fortentwickelt werden soll. In dem Gebäude sollen Ladengeschäfte, Gastronomie, Ausstellungs- und Aufenthaltsflächen sowie Büros untergebracht werden. Daher beabsichtigt der Auftraggeber, das Gebäude des Stadthofes Hanau zu modernisieren und zu revitalisieren und zu diesem Zweck die erforderlichen Baumaßnahmen durchzuführen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über Bauleistungen zur Gebäudeautomation für den Stadthof Hanau, nämlich zur Mess-, Steue-rungs- und Regelungstechnik (nachfolgend "Leistungen"). Diese bilden einen Teil der erforderlichen Gewerke zur Modernisierung und Revitalisierung des Stadthofes Hanau. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Nr. 7 der Vergabeunterlagen). Grundlage der Leistungserbringung sind das Leistungsverzeichnis (Nr. 7 der Vergabeunterlagen), die Besonderen Vertragsbedingungen (Nr. 9 der Vergabeunterlagen) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung. Mit dem Vergabeverfahren soll ein fachkundiger und leistungsfähiger (geeigneter) Auf-ragnehmer ausgewählt werden, der die verfahrensgegenständlichen Leistungen wirtschaftlich, ordnungsgemäß und termingerecht erbringt.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen. Der Auszug ist aktuell, wenn er nicht älter ist als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. a) VOB … ganz lesenkürzer
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. a) VOB/A den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Im Fall der Bietergemeinschaft muss mindestens ein Mitglied über die Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Mindestanforderungen verfügen. Es ist die Versicherungsbestätigung eines Versicherungsgebers oder Versicherungsmaklers in Kopie vorzulegen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 1.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen (Mindestanforderung). Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsgebers vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Fall der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit den genannten Mindestsummen und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Der Nachweis darf jeweils nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist (Mindestanforderung).- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. c) VOB … ganz lesenkürzer
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 2 Satz 1 lit. c) VOB/A den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Der Gesamtumsatz muss mindestens EUR 450.000,00 pro Geschäftsjahr betragen (Mindestanforderung). Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A zwei … ganz lesenkürzer
Die folgenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen: Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A zwei Referenzen anzugeben (Mindestanforderung). Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang sowie Komplexität des Vorhabens vergleichbar sein und deshalb jeweils die folgenden Mindestanforderungen (1) bis (3) erfüllen: (1) Bauleistungen im Bestand im Bereich der Gebäudeautomation, d.h. Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik oder vergleichbar; (2) Auftragsvolumen i.H.v. mindestens EUR 400.000,00 (netto) und (3) nicht älter als fünf Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist, erbracht worden sein. Es ist außerdem für jede Referenz (1) bis (4) anzugeben: (1) Projektbezeichnung, (2) Auftraggeber mit Kontaktdaten (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail), (3) Anschrift des Auftraggebers (Straße, PLZ, Ort, Staat), (4) Beschreibung der erbrachten Leistungen (Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenz; Art und Umfang der erbrachten Leistungen; den besonderen Herausforderungen des Referenzprojektes; sonstigen Merkmalen des Referenzprojekts).- Anteil der Unterauftragsvergabe
- (2) Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A anzugeben, welche Teile des Auftrags an (eignungsleihende) Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 8 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Grundlage der Leistungserbringung sind das Leistungsverzeichnis (Nr. 7 der Vergabeunterlagen), die Besonderen Vertragsbedingungen (Nr. 9 der Vergabeunterlagen) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, … ganz lesenkürzer
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Die Kommunikation per Telefon, Telefax und E-Mail ist grundsätzlich aus-geschlossen. Die als Angebot einzureichenden Unterlagen sind, sow … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Die Kommunikation per Telefon, Telefax und E-Mail ist grundsätzlich aus-geschlossen. Die als Angebot einzureichenden Unterlagen sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 11 EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. § 126b BGB in Textform zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Angebot müssen dabei durch Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Die einzureichenden Unterlagen sowie die geforderten erforderlichen Nachweise sind als WORD- oder PDF-Datei sowie das Leistungsverzeichnis zusätzlich als GAEB-Datei über die Uploadfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Weitere Formen der Einreichung wie z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Verfahrensbrief (Nr. 1 der Vergabeunterlagen)- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YP3M2ST#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Hanau
- Anschrift
- Am Markt 14-18, 63450 Hanau
- Website
- hanau.de
- Kontakt
- vergabe-sh@
hanau.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Hessen (38 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EAB Elektroanlagenbau GmbH Rhein/Main17 Zuschläge
- ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG16 Zuschläge
- RUF Gebäudetechnik GmbH15 Zuschläge
- DB Bahnbau Gruppe GmbH10 Zuschläge
- Diehl GmbH10 Zuschläge
- Fibercom GmbH10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Heizungs- u. Sanitärarbeiten, Erweiterung Ganztagsangebot, Grundschule Limeshain in HimbachWetteraukreisFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4242e756-5e93-4035-b252-93f616ab7787.