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Gebäude- und Glasreinigung in den städt. Liegenschaften

Stadt Sankt Augustin · Sankt Augustin, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-9-20-Ma-01veröffentlicht 31.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 185 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2026 – 31.07.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (72 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gebäude- und Glasreinigung in fünf Losen für die Liegenschaften der Stadt Sankt Augustin für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2029, mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten

Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 5.003.870 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 45.830 m².

3 Jahre–
2
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten

Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 516.080 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 3.230. m².

3 Jahre–
3
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten

Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.628.530 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 35.750 m².

3 Jahre–
4
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten

Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.091.410 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 36.570 m

3 Jahre–
5
Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Objekten der Lose 1 bis 4

Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Liegenschaften der Lose 1 bis 4 mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 27.330 m².

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift) … ganz lesenBeschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall s … ganz lesenBeschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten e … ganz lesenDer Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000 € für Sachschäden, - 1.000.000 € für Personenschäden, - 50.000 € für Abwasserschäden und - 50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 € für Schlüsselrisiko abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart. Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres – spätestens bis zum 31. Januar - bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber v … ganz lesenNachweispflichten (1) Vor Aufnahme der Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres – spätestens bis zum 31. Januar - bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sic … ganz lesenPersonaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.) einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle eingeset …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Verlängerungsoption um 1 Jahr
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
06.05.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabeportal https://www.vergabe.rib.de zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Kommunikation im Vergabeverfahren (insbesondere Bieterfragen, A … ganz lesenVergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabeportal https://www.vergabe.rib.de zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Kommunikation im Vergabeverfahren (insbesondere Bieterfragen, Antworten, Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachforderungen, Aufklärungen sowie Informationsschreiben, Bieterinformation gemäß § 134 GWB ) erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform des Auftraggebers https://www.vergabe.rib.de. Sämtliche rechtserhebliche Mitteilungen werden in das dortige Bieterpostfach eingestellt. Mit Einstellung der Mitteilung in das individuelle Bieterpostfach gilt diese als zugegangen; etwaige Fristen beginnen mit diesem Zeitpunkt zu laufen. Die Bieter sind verpflichtet, ihr Bieterpostfach regelmäßig – mindestens einmal werktäglich – zu prüfen. Etwaige zusätzlich versandte E Mail-Benachrichtigungen dienen lediglich der Information und sind nicht maßgeblich für den Zugang oder den Fristbeginn. Bieteranfragen: Bieteranfragen werden nur über das Vergabeportal (https://www.vergabe.rib.de) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Her-unterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich. Allgemeiner Hinweis: Sofern in diesem Text lediglich die männliche Form einer Person verwendet wird (z.B. Projektleiter bzw. Projektmitarbeiter), bezieht sich diese Form auf die dargestellte Funktion der Person. Diese Form wird lediglich aus Gründen einer möglichst komprimierten Darstellung der Anforderungen an die Leistung verwendet und versteht sich immer mit dem Zusatz „(m/w/d)“. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes empfohlen. Dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt. Den Bietern wird die Möglichkeit gegeben, die Objekte individuell nach Terminabsprache mit der Fachabteilung zu besichtigen (Einzelheiten siehe Liste der Objekte). Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwer …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

716vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64145df0-8679-4a7d-81ad-04a74543ee61.