Gde. Neuenkirchen-Vörden: Neubau eines Feuerwehrhauses Vörden - Generalunternehmer
Auftraggeber nicht angegeben · Neuenkirchen-Vörden, Niedersachsen
Aktenzeichen K-LKV-2022-0291veröffentlicht 31.07.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuenkirchen-Vörden49434, Landkreis Vechta, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Schlüsselfertiger Neubau eines Feuerwehrhauses mit Planungs- Bau- Bauzwischenfinanzierungs- und Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist im Rahmen eines Generalübernehmer-/ Totalunternehmermodells. Der Auftragnehmer hat auf Grundlager einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung des Erweiterungsneubaus einschließlich der Einregelung der technischen Anlage zu erbringen. Die Finanzierungsleitungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses als Ersatz für das Feuerwehrhaus in Vörden einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten. Das vorgesehene Grundstück an der Lindenstraße umfasst ca. 6.000 m². Die zu errichtende Nutzungsfläche (NUF) liegt bei ca. 1.150 m². Das Raumprogramm des neu zu errichtenden Feuerwehrhauses umfasst neben den 6 Einstellplätzen der Kategorie 3 gemäß DIN 14092 eine Waschhalle, Werkstattflächen, Räume für die Jugendfeuerwehr sowie erforderliche Büro-, Sozial- und Schulungsräume. In den Außenanlagen sind alle für den Alarmfall erforderlichen Stellflächen und Ein- und Ausfahrten zu planen und zu errichten. Die Wahl der Bauweise (Modulbauweise, Holzrahmenbau etc.) obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern und innenliegende Entwässerungssysteme werden ausgeschlossen, sofern sie aus konstruktiven oder technischen Erfordernissen nicht zwingend erforderlich sind. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Zwischenfinanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Mängelhaftung von 5 Jahren.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Preis-Leistungs-Quotient
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vo … ganz lesenkürzer
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird dringend empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antw … ganz lesenkürzer
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird dringend empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos. 2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 6 Monate" bzw. "nicht älter als 13 Monate" dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle beantwortet. 3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A2-A3/B1-B4), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen. 4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat. 5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben. 6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 20.000 €. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 8.500 € gezahlt. Entschädigungen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt. 7) Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Albert Schlarmann Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Lohne | 4 |
Auftraggeber
- Name
- Landkreis Vechta
- Anschrift
- Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
- Website
- landkreis-vechta.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Niedersachsen (45 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Pieper Bedachungen GmbH10 Zuschläge
- STRABAG AG10 Zuschläge
- Kümper + Schwarze Baubetriebe GmbH7 Zuschläge
- HTI GmbH Greußen6 Zuschläge
- Kögel Bau GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Andic GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fde5b85f-cda8-4617-b686-af07a240f80f.