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Gastronomische Bewirtschaftung des Konzerthaus Stadthalle Heidelberg

Auftraggeber nicht angegeben · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 0001veröffentlicht 08.05.2025Dienstleistungen

Teilnahmefristseit 515 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,39 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Heidelberg69117, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Preis25 %
  • Qualität3 %
  • Qualität12 %
  • Qualität4 %
  • Qualität5 %
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Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 15:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH (im folgenden „HKK“ genannt) ist als 100%iges Tochterunternehmen der Stadt Heidelberg Betreiber der sich in Bau bzw. Sanierung befindlichen Versammlungsstätte der Konzerthaus Stadthalle Heidelberg (im folgenden „KSH“ genannt). Die HKK sucht einen kompetenten und leistungsstarken, modernen Partner aus der Privatwirtschaft (im folgenden „Caterer“ genannt) zur gastronomischen Bewirtschaftung der in der Veranstaltungsstätte (im Folgenden Text „Location“ genannt) KSH stattfindenden Veranstaltungen (B2B). Geschlossen werden soll ein Konzessionsvertrag über das weitgehend exklusive Recht und die Verpflichtung für die gastronomische Bewirtschaftung der verschiedenen, in der Location stattfindenden Veranstaltungen, (Kulturveranstaltungen, Empfänge, private Feiern, etc.) auf Basis einer Umsatzbeteiligung durch die HKK. Der Vertragszeitraum beginnt bei Schlüsselübergabe an den Caterer, bisher geplant ist Winter 2025 mit Gebäudeinbetriebnahme. Ab dem Beginn des Regelbetriebs gehen die Nebenkosten auf den Caterer über. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre mit Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre. Diese Optionsverlängerung muss der Caterer durch schriftliche Erklärung bei der HKK spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beantragen. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Jahre.

Bedingungen

Zuschlag17 von 17 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 25Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 15 Punkte festgelegt. 15 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Prozentangabe bei der Umsatzpacht gem. Ziff. 6.1 und des Konzessionsvertrags. 0 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Prozentangabe gem. Ziff. 6.1. des Konzessionsvertrags. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass eine Umsatzpacht in Höhe von 19 % gem. § 6.1 des Konzessionsvertrags angemessen ist und als unverbindlicher Richtwert angesehen werden kann. Für die Angebotswertung wird eine weitere Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Prozentangabe bei der Umsatzprovision gem. Ziff. 6.2 des Konzessionsvertrags. 0 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Prozentangabe gem. Ziff. 6.2. des Konzessionsvertrags. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen aufgeführt.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 3Angebot und Qualität der Speisen, Qualitätskontrolle: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 2.6 des Konzessionsvertrags ist die Einhaltung von Lebensmittel- und Hygienestandards verpflichtend. Bewertet wir hier das Konzept zur Qualitätskontrolle der angebotenen Speisen (Anzahl und Dichte der Kontrollen, Einsatz externer Firmen zur Qualitätssicherung usw.). Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Abläufe liegen bei der Verarbeitung der Lebensmittel vor Ort vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz, zur Überwachung, zur Kontrolle und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkte festgelegt. 3 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag bei der Qualitätskontrolle. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 12Angebot und Qualität der Speisen, Bezug zur Region und zur Stadt Heidelberg: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier die Regionalität der angebotenen Speisen (Einsatz regionaler und saisonaler Produkte usw.). Gem. § 9.8 des Konzessionsvertrags sollen regionale und saisonale Produkte verwendet werden. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel des Speisenangebots werden hierbei aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Listungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? - Wie reagieren Sie bei F&B Sponsoring bei einzelnen Veranstaltungen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 12 Punkte festgelegt. Regionale Produkte von hoher Qualität mit zuverlässiger Versorgungssicherheit werden besser bewertet. 12 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 4Angebot und Qualität der Speisen, Fair Trade: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier der Einsatz von fair gehandelten Produkten (d.h. Produkten mit einem Faitrade-Siegel). Gem. § 9.5 des Konzessionsvertrags muss das Speisenangebot auch fair gehandelte Produkte umfassen. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel des Speisenangebots werden hierbei aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Listungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität und welche Siegel haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkte festgelegt. Der Einsatz von ökologisch und fair gehandelten Lebensmitteln hoher Qualität mit zuverlässiger Versorgungssicherheit werden besser bewertet. 4 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 5Angebot und Qualität der Speisen, Einkaufskonzept: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier das Einkaufskonzept der angebotenen Speisen. Gem. § 9.7 des Konzessionsvertrags sollen Speisen mit möglichst geringem Convenience-Graden angeboten werden. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel werden aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Leistungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte festgelegt. 5 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 7Gastronomisches Konzept im Allgemeinen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Der veranstaltungsbezogene Aufbau des Caterings wird bewertet - hier das Gesamtkonzept der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 7 Punkte festgelegt. 7 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 6Gastronomisches Konzept für einen Abiturball mit 400 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für einen Abiturball mit 400 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 8Gastronomisches Konzept für einen Gala-/Abendball mit 250 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für einen Gala-/Abendball mit 250 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 8 Punkte festgelegt. 8 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 6Gastronomisches Konzept für ein Konzert mit 500 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für ein Konzert mit 500 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 3Bankettmappe: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Bewertet wird hier die Bankettmappe. Die Bankettmappe soll mindestens vier Produkte je Kategorie (alkoholische Getränke, nicht alkoholische Getränke, Vorspeisen, Hauptgerichte, Nachspeisen) enthalten. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkte festgelegt. 3 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 2Personalkonzept Teil 1 - Festangestelltes Personal vor Ort: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und eigenes Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier das eingesetzte Stammpersonal vor Ort. Das Konzept soll dabei insb. auf Folgendes eingehen: - Welches Stammteam soll vor Ort eingesetzt werden? - Das Konzept soll ein Organigramm umfassen, anhand dessen die vor Ort eingesetzten eigenen und externen Mitarbeiter ergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 2Personalkonzept Teil 2 - Service-Fachpersonal vor Ort: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welches Fachpersonal wird vor Ort eingesetzt? - Welche fachlichen Qualifikationen hat das vor Ort eingesetzte Fachpersonal? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 1Personalkonzept Teil 3 – Ausbildungsbetrieb: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier ob es sich um einen Ausbildungsbetrieb handelt (z.B. nach der IHK). Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1 Punkte festgelegt. 1 Punkt erhält ein Ausbildungsbetrieb.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 1Personalkonzept Teil 4 - Fort- und Weiterbildungen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier ob und wie die Fort- und Weiterbildung des Personals erfolgt. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Schulungsmaßnahmen sind vorgesehen und mit welchem Inhalt? - In welchen Abständen sind Schulungen vorgesehen? - Interne Schulungen, externe Schulungen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1 Punkte festgelegt. 1 Punkt erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 7Personalkonzept Teil 5 - Personalausfall / Hoher Auslastungsgrad: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet im Hinblick auf seine Belastbarkeit. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Bearbeitungsschritte und -Abläufe zur Detektion von Krisensituationen. - Strategien und Maßnahmen im Umgang mit Krisensituationen. - Vorkehrungen für den Fall kurzfristiger und unerwarteter Ausfälle von Mitarbeitern. - Wie ist sichergestellt, dass bei jeder Veranstaltung eine Führungskraft aus dem Stammteam vor Ort ist. - Wie ist sichergestellt, dass eine Person aus der Führungsebene des (Gesamt-)Unternehmens im Krisenfall unverzüglich und physisch oder auf eine zu nennende vergleichbare Art und Weise vor Ort sein kann. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 7 Punkte festgelegt. 7 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 6Nachhaltigkeit Teil 1 - Ökologie, Abfallkonzept: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 17 des Konzessionsvertrags obliegt dem Caterer die Entsorgung. Das Abfallkonzept des Caterers wird bewertet. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Die Art des zu erwartenden Mülls. - Strategien und Maßnahmen zur Müllvermeidung und zur Mülltrennung. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 2Nachhaltigkeit Teil 2 - Ökologie, vegetarische und vegane Speisen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier das prozentuale Verhältnis an vegetarischen und veganen Speisen im Speisenangebot. Gem. § 9.6 des Konzessionsvertrags sollen vegetarische und vegane Speisen aus regionalem Bezug/Anbau angeboten werden. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Nachweis: Handelsregisterauszug; Eintragung im Handelsregister als Veranstaltungscaterer bzw. Catering-Unternehmen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Rechtliche Leistungsfähigkeit - Nachweis: Aktuell vorhandene Gaststättenkonzession.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Gefordert wird der Nachweis von Erfahrungen des Bieters / Bewerbers im Veranstaltungscatering. Vorzulegen sind hierzu mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Aus den vorgelegte … ganz lesenAlle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Gefordert wird der Nachweis von Erfahrungen des Bieters / Bewerbers im Veranstaltungscatering. Vorzulegen sind hierzu mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Aus den vorgelegten Referenzen muss erkennbar sein, dass die Referenz-Catering-Leistungen über einen Leistungszeitraum von mindestens zwei Jahren erbracht wurden. Die Referenzen haben zu enthalten: - Kurzbeschreibung des Referenzauftrags inkl. Gegenstand der Leistungserbringung - Dauer / Länge der Zusammenarbeit - Angaben über den Referenzauftraggeber - Kontaktdaten des Referenzgebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Gefordert wird der Nachweis von Erfahrungen des Bieters / Bewerbers im Veranstaltungscatering. Nachzuweisen ist hierzu der eigene Betrieb einer weiteren und mit der in der Leistungsbeschreibung in Fläche und Größe vergleichbaren Veranstaltungslocation im Zeitraum der letzten sechs Jahre.
Spezifischer Jahresumsatz
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Gefordert wird der Nachweis eines Mindestumsatzes in Höhe von mindestens 750.000,00 € des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, di … ganz lesenAlle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber anzugeben. Gefordert wird der Nachweis eines Mindestumsatzes in Höhe von mindestens 750.000,00 € des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Zum Nachweis kann auch der jeweilige Jahresabschluss oder ein entsprechender Auszug aus den jeweiligen Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, vorgelegt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Diese Optionsverlängerung muss der Caterer durch schriftliche Erklärung bei der HKK spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beantragen.
Optionen
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre mit Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Jahre.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH, Goeppert-Mayer-Straße 2, 69115 Heidelberg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wurde bereits unter "Zusätzliche Informationen (BT-300-Procedure)" darauf hingewiesen, dass es sich um eine Beschaffung unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes handelt und daher kein Primärrechtschutz nach dem EU-Kartellvergaberecht besteht. Die nachfolgende Rechtsbehelfsbelehrung ist daher … ganz lesenEs wurde bereits unter "Zusätzliche Informationen (BT-300-Procedure)" darauf hingewiesen, dass es sich um eine Beschaffung unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes handelt und daher kein Primärrechtschutz nach dem EU-Kartellvergaberecht besteht. Die nachfolgende Rechtsbehelfsbelehrung ist daher lediglich - hilfsweise - und vorsorglich in die Bekanntmachung aufgenommen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
1. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Sonderformular Russland Embargo“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingunge … ganz lesen1. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Sonderformular Russland Embargo“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 2. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. 3. Dieser Beschaffungsvorgang wird, obgleich der hierfür maßgebliche EU-Schwellenwert gem. § 2 KonzVgV im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/23/EU in Höhe von netto 5.382.000,00 € nicht erreicht ist, europaweit bekanntgemacht. Dies dient insb. der erhöhten Sichtbarkeit des Beschaffungsvorgangs und ändert nichts daran, dass es sich bei diesem Beschaffungsvorgang wegen des nicht erreichten Schwellenwertes um eine Unterschwellenvergabe bzw. einen rein nationalen Beschaffungsvorgang im Unterschwellenbereich handelt. 4. Aufgrund der zwingenden Angaben unter "BT-610-Procedure-Buyer" musste ebendort eine unzutreffende Tätigkeit des Auftraggebers ausgewählt werden. 5. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf die Erstangebote ausdrücklich vor. Die Bieter werden daher ausdrücklich dazu aufgefordert, verbindliche und zuschlagsfähige Erstangebote einzureichen. 6. Es wird höflich darum gebeten etwaige Aufklärungsfragen bis spätestens Freitag, dem 30. Mai 2025 (12:00 Uhr) einzureichen. 7. Vorsicht: Im Rahmen des vorangeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind keine Preisangebote einzureichen. Zur Abgabe eines Preisangebots werden die Bewerber gesondert aufgefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
Anschrift
Goeppert-Mayer-Straße 2, 69115 Heidelberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
557.978 €Zuschlagswert im Median
172.463 € – 1,39 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 466c1e27-4361-4dc6-b5b3-01e1aef710c9.