Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M.
Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen VI-20-2026-00003veröffentlicht 14.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 900 Mio. €
- Laufzeit
- 20 Jahre
- 21.04.2028 – 21.04.2048
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 900 Mio. €
- Laufzeit
- 20 Jahre21.04.2028 – 21.04.2048
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60311, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 17 MonatenLaufzeit bis 21.04.2048
Beschreibung
Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M. ab 21.04.2028 zur allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet
Gegenstand nach CPV
- 65210000GasversorgungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 21.04.2028
- Vertragsende
- 21.04.2048
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: folgen nach erfolgreich abgeschlossenem Interessenbekundungsverfahren
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Verfahrensfehler und Rechtsverstöße, die sich aus der Bekanntmachung nach §46 Abs 3 EnWG ergeben, unterliegen dem Rügeregime des § 47 EnWG. Sie sind nach § 47 Abs. 2Satz 1 EnWG innerhalb der sog. Interessensbekundungsfirst (§46 Abs. 4 Satz 4 EnWG) zu rügen. Allerdings gilt das nur für solche Rechtsverletzungen, die aus der Bekanntmachung selbst erkennbar sind.
- Hinweis
Die Stadt Frankfurt am Main, Bevölkerungszahl im September 2025 laut dem Statistischen Landesamt Hessen 758.705, gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der mit der Mainova AG - Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main - bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 20. April 2028 endet. Die Stadt Fra … ganz lesenkürzer
Die Stadt Frankfurt am Main, Bevölkerungszahl im September 2025 laut dem Statistischen Landesamt Hessen 758.705, gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der mit der Mainova AG - Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main - bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 20. April 2028 endet. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt nunmehr, den vorgenannten Gaskonzessionsvertrag mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit neu zu vergeben (geschätzter Gesamtwert rd. 900 Mio. €). Die geschätzte Laufzeit erstreckt sich voraussichtlich vom 21. April 2028 bis maximal zum 20. April 2048. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Frankfurt interessiert sind, werden gebeten, Ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis spätestens 21. August 2026 10:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle der Stadt Frankfurt am Main per E-Mail zu bekunden: Stadtkämmerei Abteilung 20.1 Zentrales Einkaufs- und Vergabemanagement Ausschreibungsservice Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main E-Mail: ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, etwaige Qualifikationsnachweise nachzufordern. Nach Ablauf der Interessensbekundungsfrist wird die Stadt Frankfurt am Main alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung eingereicht haben, zur Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung und einer Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Russlandsanktionen auffordern. Die Frist zur Abgabe wird in der Aufforderung festgelegt. Nach Eingang der Erklärungen werden die Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes gem. § 46a EnWG über einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden Unterlagen erfolgen. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Angaben zum diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahren werden in den Verfahrensunterlagen enthalten sein. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 EnWG hat die Bekanntmachung - neben einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger- zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen, wenn im Gemeindegebiet mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei
- Anschrift
- Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main
- Kontakt
- ausschreibungsservice@
stadt-frankfurt.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 728ba3d1-cffc-40bd-ae19-57f2c8d932d2.