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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungen

Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M.

Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VI-20-2026-00003veröffentlicht 14.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
900 Mio. €
Laufzeit
20 Jahre21.04.2028 – 21.04.2048
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 21.04.2048
    in 17 Monaten

Beschreibung

Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M. ab 21.04.2028 zur allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.04.2028
Vertragsende
21.04.2048
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: folgen nach erfolgreich abgeschlossenem Interessenbekundungsverfahren
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Verfahrensfehler und Rechtsverstöße, die sich aus der Bekanntmachung nach §46 Abs 3 EnWG ergeben, unterliegen dem Rügeregime des § 47 EnWG. Sie sind nach § 47 Abs. 2Satz 1 EnWG innerhalb der sog. Interessensbekundungsfirst (§46 Abs. 4 Satz 4 EnWG) zu rügen. Allerdings gilt das nur für solche Rechtsverletzungen, die aus der Bekanntmachung selbst erkennbar sind.
Hinweis
Die Stadt Frankfurt am Main, Bevölkerungszahl im September 2025 laut dem Statistischen Landesamt Hessen 758.705, gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der mit der Mainova AG - Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main - bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 20. April 2028 endet. Die Stadt Fra … ganz lesenDie Stadt Frankfurt am Main, Bevölkerungszahl im September 2025 laut dem Statistischen Landesamt Hessen 758.705, gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der mit der Mainova AG - Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main - bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 20. April 2028 endet. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt nunmehr, den vorgenannten Gaskonzessionsvertrag mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit neu zu vergeben (geschätzter Gesamtwert rd. 900 Mio. €). Die geschätzte Laufzeit erstreckt sich voraussichtlich vom 21. April 2028 bis maximal zum 20. April 2048. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Frankfurt interessiert sind, werden gebeten, Ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis spätestens 21. August 2026 10:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle der Stadt Frankfurt am Main per E-Mail zu bekunden: Stadtkämmerei Abteilung 20.1 Zentrales Einkaufs- und Vergabemanagement Ausschreibungsservice Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main E-Mail: ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, etwaige Qualifikationsnachweise nachzufordern. Nach Ablauf der Interessensbekundungsfrist wird die Stadt Frankfurt am Main alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung eingereicht haben, zur Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung und einer Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Russlandsanktionen auffordern. Die Frist zur Abgabe wird in der Aufforderung festgelegt. Nach Eingang der Erklärungen werden die Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes gem. § 46a EnWG über einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden Unterlagen erfolgen. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Angaben zum diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahren werden in den Verfahrensunterlagen enthalten sein. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 EnWG hat die Bekanntmachung - neben einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger- zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen, wenn im Gemeindegebiet mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei
Anschrift
Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main
Kontakt
ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 652 (Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 728ba3d1-cffc-40bd-ae19-57f2c8d932d2.