FW Varel - Lieferung feuerwehrtechnischer Beladung HLF20
Stadt Varel · Varel, Niedersachsen
Aktenzeichen 2022-056-Los2 A bis Cveröffentlicht 08.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
- CPV 35000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Varel26316, Landkreis Friesland, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Preis90 %
- Lieferzeit in Wochen10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Stadt Varel
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 3 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Es ist beabsichtigt, die feuerwehrtechnische Beladung für 3 baugleiche HLF20 zu beschaffen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 2A - Atemschutzgeräte / Messtechnik Lieferung der Atemschutz- und Messtechnik. Produktvorgaben sind aus Kompatibilitäts-, Sicherheits- und wirtschaftlichen Gründen einzuhalten. Nach Auftragsvergabe ist ein Auftragsklärungsgespräch vor Auslieferung durchzuführen. | 5 Monate | – |
| 2 | Los 2B - Allgemeine Beladung Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung. Produktvorgaben ohne den Zusatz "oder vergleichbar" sind aus Kompatibilitäts-, Sicherheits- und wirtschaftlichen Gründen anzubieten. Bei Positionen mit dem Zusatz "oder vergleichbar" sind die vergleichbaren Kriterien genannt. Diese müssen gemäß den Vorgaben übereinstimmen. | 5 Monate | – |
| 3 | Los 2C - Akkubetriebene Geräte Lieferung der akkubetriebenen Geräte. Produktvorgaben ohne den Zusatz "oder vergleichbar" sind aus Kompatibilitäts-, Sicherheits- und wirtschaftlichen Gründen anzubieten. Bei Positionen mit dem Zusatz "oder vergleichbar" sind die vergleichbaren Kriterien genannt. Diese müssen gemäß den Vorgaben übereinstimmen. | 5 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 90Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- Qualität
- Lieferzeit in WochenGewichtung (Punkte, genau) 10Es ist eine verbindliche Lieferzeit durch den Bieter anzugeben. Diese soll möglichst kurz sein. Die maximale Lieferzeit gemäß den Vergabeunterlagen ist zu beachten. Die Angabe erfolgt in Wochen.
Eignung9 von 9 angegeben
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen. Endpreise dürfen sich zum Preisblatt der Leistungsbeschreibung nicht unterscheiden. Abweichende Positionen oder Stückzahlen im EDV-Angebot im Verglei … ganz lesenkürzer
EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen. Endpreise dürfen sich zum Preisblatt der Leistungsbeschreibung nicht unterscheiden. Abweichende Positionen oder Stückzahlen im EDV-Angebot im Vergleich zur Leistungsbeschreibung werden nicht beachtet. Es gelten allein die Angaben der Leistungsbeschreibung zur verbindlichen Umsetzung gemäß Angebotspreis. Fehler gehen zu Lasten des Bieters. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Rückfragen zum EDV-Angebot vor.- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Produkthaftpflichtversicherungsnachweis gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase)
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- Technische Datenblätter (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot alle technische Datenblätter, die eine Überprüfung zur Umsetzung der Leistungsbeschreibung ermöglichen, beifügen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Eignungsnachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Dazu gehören beispielsweise jedoch nicht abschließend auf … ganz lesenkürzer
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Eignungsnachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Dazu gehören beispielsweise jedoch nicht abschließend aufgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigungen: - der Berufsgenossenschaften - der zuständigen Steuerbehörden/Finanzämter (sofern diese solche Bescheinigungen ausstellen) - der Sozialversicherungsstellen- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Mindestreferenzen - Vorlage von mind. 3 Referenzen (vergleichbaren Aufträgen in Inhalt und 1/3 des Auftragswertes)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung - Bieter müssen eine Produkthaftpflichtversicherung nachweisen können. Die Deckungssumme muss dabei mind. 500.000,- EUR pro Schadensfall und Schadensjahr betragen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Leistungsbeschreibung: Bieter müssen die aktuelle und vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung einreichen. - Unterlagen gem. Abschnitt Anlage c): Es sind alle Unterlagen gem. der Aufforderung zur Angebotsabgabe (631 EU) Abschnitt Anlage c) einzureichen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup# Ein weiters Fachlos 2D wird auf nationaler Ebene als Öffentliche Ausschreibung getrennt ausgeschrieben und veröffentlicht.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2YTP18JHPK# Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle. Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bie … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2YTP18JHPK# Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle. Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind. Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Varel
- Anschrift
- Windallee 4, 26316 Varel
- Website
- varel.de
- Kontakt
- info@
varel.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.06.2026 auf 17.06.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2383477-a94c-4de1-9e44-07473121e051.