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vergebenEU-weitDienstleistungen

Fullservice-Agentur für Social-Media

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 12/2024veröffentlicht 08.08.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 791 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate25.11.2024 – 24.11.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10243, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.11.2028
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ergänzend zu seinen klassischen Marketing- und Kommunikationsaufgaben benötigt die VBB GmbH eine beratende, konzeptionelle und kreative Unterstützung im Bereich Social-Media.

Von der Agentur wird grundsätzlich erwartet, dass sie die VBB GmbH initial kanalspezifisch berät und aufbauend auf den anderen werblichen und kommunikativen Aktivitäten das Erscheinungsbild aller Social-Media-Kanäle maßgeblich inhaltlich und optisch gestaltet. Grundlage dafür bildet das Corporate Design des VBB, das unter www.vbb.de/handbuch abgerufen werden kann. Dabei wird von der Agentur erwartet, dass die besondere politische Situation der VBB GmbH als Bindeglied zwischen Politik und Verkehrsunternehmen einerseits und die Herausforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Zuge der Verkehrswende andererseits sowie das Spannungsfeld zwischen der Metropole Berlin und den ländlichen Gebieten im Land Brandenburg verstanden und berücksichtigt werden. Ziel der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ist es, eine zielgruppengenaue und wegweisende Kommunikation auf allen Social-Media-Kanälen erreichen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
50% Kriterien für Bewertung der Pitchmaßnahmen bzw. des vorgestellten Konzepts durch die Jury 1. Ist das Konzept (Botschaft, Absender, Zielgruppe) bei allen Maßnahmen eindeutig und zweifelsfrei erkennbar? 2. Wie wird die grafische Qualität bewertet (Überzeugendes Layout, Passfähigkeit zum VBB-CD, Generierung von Aufmerksamkeit, kanalspezifische Umsetzung, zielgruppengenaue Ansprache)? 3. Passen die Maßnahmen auf die im Briefing genannten Anforderungen? 4. Social-Media-Kompetenz durch fundierte Begründung aller Maßnahmen und Gestaltungsvorschläge. 5. Ist erkennbar, dass sich der Bewerber / die Bewerberin mit den speziellen Anforderungen der VBB GmbH als ein Verkehrsverbund für zwei Bundesländer und 36 Verkehrsunternehmen auseinandergesetzt hat? 6. Wirtschaftlichkeit und Zielgerichtetheit der Budgetplanung. Die Bewertung jedes Kriteriums erfolgt nach dem Schulnotenprinzip auf einer Skala von 0 bis 10 Leistungspunkten, wobei 0 die schlechteste und 10 Leistungspunkte die beste Bewertung darstellt. Die Leistungspunktwerte haben die folgenden Bedeutungen: Leistungspunkte Bedeutung 0 Ungenügende Darstellung, das Konzept enthält keine wertungsfähigen Angaben. 1-2 Das Konzept lässt mit Blick auf die definierten Ziele und erkennbaren Erwartungen des VBB eine ausreichende Qualität der Leistung erwarten. 3-5 Das Konzept lässt mit Blick auf die definierten Ziele und erkennbaren Erwartungen des VBB eine befriedigende Qualität der Leistung erwarten. 6-8 Das Konzept lässt mit Blick auf die definierten Ziele und erkennbaren Erwartungen des VBB eine gute Qualität der Leistung erwarten. 9-10 Das Konzept lässt mit Blick auf die definierten Ziele und erkennbaren Erwartungen des VBB eine sehr gute Qualität der Leistung erwarten. Jedes Kriterium wird gleich gewichtet. Die Summe aller je Kriterium vergebenen Leistungspunktwerte ergibt den Wert L (Angebot). Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die nach der folgenden Formel ermittelt wird. Z = L(Angebot) / WP(Angebot) Hier sind: L(Angebot) = Punktzahl des Angebots WP(Angebot) = Wertungspreis des Angebots
Preis
50% Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die nach der folgenden Formel ermittelt wird. Z = L(Angebot) / WP(Angebot) Hier sind: L(Angebot) = Punktzahl des Angebots WP(Angebot) = Wertungspreis des Angebots

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Angabe einer HRA/HRB-Nummer und des Registergerichts, bei dem der Bewerber eingetragen ist (Bei Nichtvorhandensein der geforderten Angaben: Abgabe einer Erklärung, dass und aus welchem Grund (Bsp. Rechtsform), keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register besteht).
Kriterium
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Sach-, Personen-, und Vermögensschäden. Die Eigenerklärung muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Die Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Sach-, Personen-, und Vermögensschäden. Die Eigenerklärung muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Die Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) ist zusätzlich oder an-stelle der Abgabe einer Eigenerklärung möglich. Mindestanforderung: Die Eigenerklärung/Der Versicherungsnachweis muss die mit dem Versicherer vereinbarten Deckungssummen beinhalten. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss, je Schadenfall und zweifach maximiert je Versicherungsjahr, mindestens betragen: für Personen- und Sachschäden: 2 Mio. EUR und für Vermögensschäden: 500.000 EUR.
Kriterium
Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe von Leistungszeit und Budget sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (jeweils Fertigstellung der jeweiligen Referenzleistung innerhalb der letzten … ganz lesenReferenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe von Leistungszeit und Budget sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (jeweils Fertigstellung der jeweiligen Referenzleistung innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist). Mit dem Referenzprojekt kann früher als drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen worden sein. Mindestanforderungen: • Mindestens eine Social-Media-Kampagne (max. drei) zum Thema „Nachhaltigkeit“ oder „Klimaschutz“ oder aus dem Bereich „Umweltverbund“ oder aus dem Bereich „Öffentlicher Personennahverkehr“. (Beschreibung der einzelnen Kampagne auf max. zwei DINA4-Seiten) • Mindestens ein Beispiel (max. drei) für einen für die sozialen Medien konzipierten und veröffentlichten Video-Content (z.B. Kurzfilm oder Reel). Die Bereitstellung muss per Link erfolgen • Mindestens ein Beispiel (max. drei) für veröffentlichte Instagram-Memes. Die Bereitstellung muss per Link erfolgen Jede Mindestanforderung ist mindestens einmal durch eine Referenz nachzuweisen. Eine Referenz kann eine oder mehrere Mindestanforderungen abdecken. Zu jeder Referenz sind die im Rahmen der jeweiligen Kampagne jeweils erstellten Arbeitsergebnisse in einem gängigen Dateiformat (z.B. pdf-Dateien) einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit dem Upload der Dateien über die Vergabeplattform beginnen müssen. Die nicht rechtzeitige Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrags kann gemäß § 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die Mindestanforderungen bilden unter anderem das Leistungsspektrum typischer Agenturaufgaben für Social-Media Maßnahmen ab, die innerhalb der geplanten Rahmenvertragslaufzeit durch die Bieter voll umfänglich sichergestellt werden müssen. Durch die Positionierung des VBB an der Schnittstelle von Politik, Verkehrsunternehmen und Fahrgästen wird erwartet, dass Bewerber weitreichende Erfahrungen mit der Erarbeitung von Social-Media-Kommunikationsmaßnahmen zu Nachhaltigkeits- oder Klimaschutzthemen oder aus den Bereichen „Umweltverbund“ oder „ÖPNV“ nachweisen können. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Anzahl der Bewerber: maximal 6 (sechs) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: • Erkennbarkeit von Botschaft, • Erkennbarkeit von Absender, • Erkennbarkeit von Zielgruppe sowie • Qualität der grafischen / visuellen Einzelmaßnahmen. Je Kriterium werden die nachgewiesenen Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, mit 0 bis 3 Punkten bewertet, wobei 3 die beste und 0 die schlechteste Bewertung darstellt. Die Punktwerte haben die folgenden Bedeutungen: • 3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt. Botschaft/Absender/Zielgruppe sind auf Anhieb erkennbar bzw. die Qualität der grafischen und visuellen Einzelmaßnahmen der Referenz verspricht im Hinblick auf die für den VBB zu erbringenden Leistungen eine sehr gute Qualität und Passgenauigkeit. • 2 Punkte: Kriterium erfüllt. Botschaft/Absender/Zielgruppe sind erkennbar bzw. die Qualität der grafischen und visuellen Einzelmaßnahmen der Referenz verspricht im Hinblick auf die für den VBB zu erbringenden Leistungen eine gute Qualität. • 1 Punkt: Kriterium mit Einschränkungen erfüllt. Botschaft/Absender/Zielgruppe sind in Ansätzen erkennbar bzw. die Qualität der grafischen und visuellen Einzelmaßnahmen der Referenz verspricht im Hinblick auf die für den VBB zu erbringenden Leistungen eine ausreichende Qualität. • 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt. Botschaft/Absender/Zielgruppe sind nicht erkennbar bzw. die Qualität der grafischen und visuellen Einzelmaßnahmen der Referenz verspricht im Hinblick auf die für den VBB zu erbringenden Leistungen keine ausreichende Qualität. Ei …
Kriterium
Unternehmenspräsentation
Kriterium
Bankauskunft mit Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers, dessen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Kriterium
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Kriterium
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungsart (Social-Media-Marketing) jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Mindestanforderung: Nachweis über Umsatz für vergleichbare Leistungen (Social-Media-Marketing) in Höhe von mind. 200.000 EUR pro Jahr
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
25.11.2024
Vertragsende
24.11.2028
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und wird um weitere 24 Monate verlängert sofern nicht eine der Parteien einer Verlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit widerspricht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter/ Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter/ Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. […].“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b0a2217-a4ca-4904-ae33-cbbea1fca268.