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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Friedhofsunterhaltung Telgte

Stadt Telgte · Telgte, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10.75.03-027 Telveröffentlicht 30.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 6 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
380 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Telgte
    vor 14 Tagen
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 7 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum
    vor 7 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 25 Tagen

Beschreibung

Friedhofsunterhaltung für die Friedhöfe Telgte und Westbevern

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Friedhof Telgte

Gegenstand der Ausschreibung sind die gärtnerischen Pflegearbeiten, die Außenanlage der Trauerhalle, die Unterhaltung und Pflege des Parkplatz sowie das Bestattungswesen des Friedhofes in Telgte.

4 Jahre260.000 €
2
Friedhof Westbevern

Gegenstand der Ausschreibung sind die gärtnerischen Pflegearbeiten, die Außenanlage der Trauerhalle, die Unterhaltung und Pflege des Parkplatz sowie das Bestattungswesen des Friedhofes in Westbevern.

4 Jahre120.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Der günstigste Preis der zuschlagsfähigen Angebote steht an Position 1. Die weiteren zuschlagsfähigen Angebote folgen mit aufsteigender Preishöhe auf den weiteren Positionen.
Beschreibung
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten fünf Jahren ausgeführte, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen vorzulegen. Die Angaben haben mindestens Auskunft über den Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, Ausführungszeitraum sowie den Auftragswert zu enthalten. Die Referenz ist zunächst als Eigenerklärung des Bieters vorzulegen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Arbeiten Strauch- und Baumschnitt sowie die Baumkontrollen sind nur durch gelernte Fachkräfte auszuführen. Die Nachweise sind zunächst als Eigenerklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor offizielle Nachweise nachzufordern.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Bei Verwendung von Maschinen mit Verbrennungsmotor, verpflichtet sich der Bietende im Falle einer Beauftragung mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf der Baustelle dem Auftraggeber Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderu … ganz lesenBei Verwendung von Maschinen mit Verbrennungsmotor, verpflichtet sich der Bietende im Falle einer Beauftragung mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf der Baustelle dem Auftraggeber Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel) für Baumaschinen gekennzeichnet sind, sind bei Verwendung der Maschine ein ausgefülltes techn. Datenblatt, ein Nachweis über die Einhaltung der Umweltstandards (z.B. Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Gutachten eines technischen Dienstes) mitzuführen. Bei nachgerüsteten Maschinen ist die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und der Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt mitzuführen. Bei Verwendung von Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
29.10.2026, 11:00 Uhr. Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum. Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYDFLNPG#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

199vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (256 Lose mit Angabe)
372.364 €Zuschlagswert im Median
175.801 € – 850.633 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d0e3cc7-17f2-4b71-bf6d-6bbe3986c062.