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Freizeit-, Sport- und Erholungsareal Lindenstraße - Los 2.1 - NW-Entsorgung - Düker

Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung · Quedlinburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 3.2-4/26veröffentlicht 22.04.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 180 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Sachsen-Anhalt (18 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate17.08.2026 – 30.10.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 6 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Welterbestadt Quedlinburg, Techn. Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.10.2026
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Los 2.1 - NW-Entsorgung - Düker

Beschreibung des Loses

Am nördlichen Stadtrand der Welterbestadt Quedlinburg wird ein Freizeit-, Sport- und Erholungsareal (FSE) errichtet. Diese Ausschreibung umfasst begleitend die äußere Erschließung mit folgendem Inhalt: - Grundhafter Ausbau des Knotenpunktes Lindenstraße-Ditfurter Weg einschließlich - Ingenieurbauwerke -Entsorgungsmaßnahmen im Knotenpunkt Lindenstraße Ditfurter Weg (NW-Dücker)

Art und Umfang der Leistung - 300 m² Asphalt fräsen - 200 m³ Boden lösen - 30 m Sickerstrang, Sickerrohrleitung - 210 m³ Frostschutzschicht - 585 m² Schottertragschicht - 300 m² Asphalttragschicht AC 32 TN - 300 m² Asphaltdeckschicht AC 11 DN - 50 m² Asphalttragdeckschicht AC 16 TD - 220 m³ Rohrgraben/Kopfloch herstellen - Grundwasserabsenkung - 24 m Provisorium Umleitung Abwasserkanal DN 600 - 19 m Abwasserkanal Beton WN/HN 700/1050 - 230 m² Stahlspundwand - 28 t Gurtung/Aussteifung - 18 m³ Unterwasserbeton

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Preis inkl. MwSt.

Eignung10 von 10 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es sind drei Referenznachweise, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mi … ganz lesenEs sind drei Referenznachweise, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben darüber, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Hierzu wird mittels einer Eigenerklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal abgeben.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Qualifikationsnachweis "Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 / AK2"
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der AN ist verpflichtet, auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögens-/ Gewässerschäden abzuschließen bzw. zu unterhalten, die alle sich aus dem Vertrag ergebenden Haftungsrisiken deckt. In den Versicherungsschutz ist auch die persönliche Haftpflicht derjenigen Per … ganz lesenDer AN ist verpflichtet, auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögens-/ Gewässerschäden abzuschließen bzw. zu unterhalten, die alle sich aus dem Vertrag ergebenden Haftungsrisiken deckt. In den Versicherungsschutz ist auch die persönliche Haftpflicht derjenigen Personen einzubeziehen, deren sich der AN bei der Erfüllung des Auftrages bedient. Über die versicherten Deckungssummen hinaus gilt die gesetzliche Haftpflichtregelung. Die Haftpflichtversicherung muss auch Schäden am zu bearbeitenden Objekt einschließen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Der Nachweis erfolgt mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbesc … ganz lesen1. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Der Nachweis erfolgt mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 2. Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft anhand einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber/Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. 3. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans wird vorgelegt.
Spezifischer Jahresumsatz
Nachweis mittels Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht. Es sind die nach dem Recht des Herkunftssta … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht. Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen Dokumente vorzulegen. ______________________________________________________________________________ Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen, Prüfzeugnissen und Befähigungsnachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.08.2026
Vertragsende
30.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 Tage
Angebotsöffnung
11.05.2026, 09:00 Uhr. Welterbestadt Quedlinburg, Techn. Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg. Gem. § 14EU (6) S. 1 VOB/A wird jedem Bieter der Name und die Anschrift der Bieter, die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, Preisnachlässe ohne Bedingungen sowie die Anzahl der jeweiligen Nebenangebote unverzüglich nach der Submission elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot und mit Nachweis der Gleichwertigkeit zum Hauptangebot zugelassen. 2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. 3. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefor … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot und mit Nachweis der Gleichwertigkeit zum Hauptangebot zugelassen. 2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. 3. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert! 4. Werden mit dem Angebot eigene Vertragskonditionen (z.B. AGB) eingereicht, so werden mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben, die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen einschließlich der Vertragsbedingungen als alleinverbindlich anerkannt. 5. Mit Angebotsabgabe sind das ausgefüllte Leistungsverzeichnis bzw. eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses als pdf-Datei und als D83-Datei (GAEB xml) einzureichen. Sollte keine D83-Datei oder keine pdf-Datei mit dem Angebot eingereicht werden, wird diese ggf. nachgefordert. Der Auftraggeber empfiehlt daher mit Angebotsabgabe beide Dateiformate einzureichen. Werden beide LV-Dateiformate pdf und D83 eingereicht, gelten bei Widersprüchen in den Einheitspreisen die EP in der LV-pdf-Datei vorrangig zu den EP in der D83. > Mit dem Angebot (Angebotsschreiben und LV in pdf- und GAEB-Format) sind folgende Nachweise einzureichen: - Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder Angabe der PQ-Nummer - Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 - ggf. Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" - ggf. Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Qualifikationsnachweis "Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 / AK2" > Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bestbieter und/oder dessen Nachunternehmer und/oder Bietergemeinschaft weiterhin folgende Nachweise vorzulegen: - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 (nur vom Bestbieter) - Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - ggf. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vom Nachunternehmer bzw. von der Bietergemeinschaft mit den darin benannten Nachweisen oder PQ-Nr. - ggf. Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 ausgefüllt vom Nachunternehmer bzw. von der Bietergemeinschaft - ggf. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt vom Nachunternehmer bzw. von der Bietergemeinschaft - Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (nur vom Bestbieter) - 3 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ->siehe Formblatt 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen"
Hinweis
1. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführ … ganz lesen1. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. 3. Bieter haben die im Aufforderungsschreiben (Formblatt 211) genannten Unterlagen unter C) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Alle unter D) und 3.4 des Aufforderungsschreibens genannten Unterlagen werden auf Verlangen der Vergabestelle nur vom Bestbieter und ggf. dem Nachunternehmer und/oder der Bietergemeinschaft gefordert (siehe auch Formblatt 216). Die Nachweise und Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle sind schriftlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu übermitteln. Sie sind vom Bestbieter nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Absendung der Aufforderung verpflichtend vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 5. Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.eVergabe.de möglich. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen. 6. Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot über die Vergabeplattform zurückgezogen werden. 7. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden. 8. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform oder dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. 9. Datenschutz Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Markt 1, 06484 Quedlinburg
Kontakt
vergabestelle@quedlinburg.de

Bei uns erfasst

7Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

516vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (367 Lose mit Angabe)
476.972 €Zuschlagswert im Median
136.017 € – 1,9 Mio. €mittlere Hälfte, 317 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94ca08d4-bd6c-4b97-996b-3a26b365615c.