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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Freistaat Sachsen, Aufbau einer Ladeinfrastruktur Elektromobilität

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 26O30014veröffentlicht 03.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 240 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 43 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.06.2026 – 31.05.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (586 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (734 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2030
    vor 5 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag Lieferung von Wallboxen, Standsäulen und Energiemanagementsystemen

Beschreibung des Loses

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Wallboxen und Zubehör für die dienstliche Ladeinfrastruktur auf den Liegenschaften des Freistaates Sachsen. Der Umfang der Leistung besteht aus: 150 St. Wallbox als Wand-Ladestation zur AC-Ladung von elektrischen Fahrzeugen, mit 1x Typ 2-Steckdose 32 A/400 V AC, für Lademodus 3 (Ladebetriebsart 3) maximale Ladeleistung von 22 kW, Ladefähigkeit 3-phasig und 1-phasig, Ladenennstrom von 6 A bis 32 A einstellbar, mind. Schutzart IP 54 für die Montage im ungeschützten Außenbereich, mit direkter Sonneneinstrahlung oder im Innenbereich, mit integriertem Fehlerstromschutzschalter mit Auslösung von max. 6 mA, mit automatischer Leistungsreduktion bei Übertemperatur, Freigabe/Autorisierung der Ladung über vorhandene einheitliche RFID-Chips und RFID-Karten des Auftraggebers, mit Vorbereitung für ein Lastmanagement nach dem Master-Slave-Prinzip, Lastmanagement mit der Möglichkeit der Priorisierung, Steuerbarkeit nach EnWG § 14a 350 St. Wallbox wie vor, jedoch mit 2x Typ 2-Steckdose 32 A/400 V AC, maximale Ladeleistung von 2x 22 kW 75 St. Standsäule, zur Aufnahme von 1 St. v.g. Wallbox, für eine Höhe der Ladesteckdose Typ 2 der Wallbox zwischen 1,00 und 1,30 m, für die standsichere Montage auf einem bauseitigem Beton- oder Fertigfundament 150 St. Standsäule wie vor, jedoch zur Aufnahme von 2 St. v.g. Wallbox 100 St. Energiemanagementsystem für die Leistungssteuerung der Wallboxen auf Basis der Leistung am Netzverknüpfungspunkt

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1.) EIGNUNGSNACHWEISE: Der Nachweis der unter "Eignungskriterien" genannten Eigenerklärungen/Nachweise kann wie folgt erfolgen: Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen ind er Präualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch An … ganz lesen1.) EIGNUNGSNACHWEISE: Der Nachweis der unter "Eignungskriterien" genannten Eigenerklärungen/Nachweise kann wie folgt erfolgen: Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen ind er Präualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des Formblattes 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistung), welches den Vergabeunterlagen beiliegt. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Eignungskriterien angegebenenen Eigenerklärungen/Nachweise innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen gemäß Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter: https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_Liefer-_Dienstleistungen_Formblatt_124_LD.pdf WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE VORLAGE DER EIGNUNGSNACHWEISE BEI PRÄQUALIFIZIERTEN UNTERNEHMEN: Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation Erklärungen und Nachweise, die in der PQ enthalten sind, aber nicht den genannten Mindestanforderungen des Auftraggebers entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Diese sind vom Bieter zusätzlich zur PQ-Nummer mit dem Angebot einzureichen oder im PQ-Verzeichnis zu hinterlegen. 2.) VERGABEUNTERLAGEN: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 3.) BIETERANFRAGEN: Bieteranfragen sollen möglichst bis spätestens zum 27.02.2026 um 12:00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieteranfragen können unbeantwortet bleiben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SachsenEnergie AG, Dresden8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.03.2026

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