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Freistaat Bayern - BLKA: Beschaffung eines ERP-Systems für die Bayer. Polizei

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt · München, Bayern

Aktenzeichen MaBu-2023-0038veröffentlicht 15.10.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München8063616, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation und Digitalisierung ihres Versorgungs- und Finanzbuchhaltungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Ein-richtung der Projektgruppe CONTOR beauftragt. Die Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems durch ein modernes ERP-Gesamtsystem (im Folgenden als Verfahren CONTOR bezeichnet). Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, bisherige Prozesse der Ablauforganisation zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Zunächst erfolgte durch die Projektgruppe die Beschaffung eines Webshops (WS), mit welchem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Lieferung etc. des Webshops ist ausdrücklich NICHT Teil der hier geschuldeten Leistung. Weiter entsteht aktuell im Raum Hof (Oberfranken, Bayern) das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei Bayern (LZBP), welches mittelfristig die Versorgung mit Dienst- und Sonderkleidung für die Bayerische Polizei und Justiz übernehmen wird. In diesem wird auch das Beschaffungswesen der Bayerischen Polizei weitestgehend zentralisiert werden. Bisher ist das Beschaffungswesen dezentral aufgebaut, so dass 13 Verbände mit Beschaffungsaufgaben betraut sind. Im nun anstehenden Schritt erfolgt die Beschaffung einer Softwarelösung (ERP-Gesamtsystem), welche über folgende fachliche Applikationen verfügt: • Enterprise Ressource Planning (ERP) Das ERP-System ist ein Softwaresystem, das für die Bayerische Polizei Automatisierun-gen sowie Prozesse bereitstellt, insbesondere in den spezifisch auszuprägenden Berei-chen - Haushalt - Strategischer Einkauf und Disposition - Bedarfs- und Auftragsmanagement - Lager und Wareneingang /-versand - Anlagenverwaltung - Service und Instandhaltung - Produktmanagement • Lagerverwaltungssystem (LVS) Das Lagerverwaltungssystem (LVS) ist insbesondere für den optimierten Betrieb des künftigen Dienstkleidungslagers des LZBP erforderlich und wird auch für den Betrieb des zentralen Sonderbekleidungslagers und des zentralen Pandemielagers verwendet. Das LVS unterstützt verschiedene Lagerkonzepte und bietet integrierte Schnittstellen für lager-spezifische Hardware, beispielsweise Handscanner und Wiegeeinrichtung. Die Funktionalitäten des LVS stehen bei Bedarf auch für den Betrieb weiterer dezentraler und zentraler Lager zur Verfügung. Das LVS muss nicht als eigenes System implementiert werden, sondern kann ein Bestandteil des ERP-Gesamtsystems sein. • Reporting-System Für die Durchführung von Auswertungen aller Art im Datenbestand des ERP-Gesamtsystems wird eine geeignete IT-Anwendung, mit einer getrennten Datenhaltung zur Minimierung möglicher Performanceeinbußen benötigt. • Dokumentenmanagement-System (DMS) Für die verknüpfte Speicherung unstrukturierter Daten (Dokumente), die revisionssichere Speicherung und die Ablage von anfallenden Daten (z. B. Rechnungen, Verträge und e-Rechnungen) muss ein DMS zur Verfügung gestellt werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Siehe ergänzend Nr. 17.5 lit. o) des EVB-IT Erstellungsvertrags.
Optionen
Einvernehmliche Verlängerung der Serviceleistungen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Siehe Vergabeunterlagen.
Hinweis
Die Kriterien zur Auswahl der maximal drei (3) Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ergibt sich aus dem Dokument "Erklaerungen_Nachweis", dort insbesondere aus dem Kapitel "Kriterien zur Auswahl der Bewerber".

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Eviden Germany GmbH, München2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt
Anschrift
Maillingerstr. 15, 8063616 München
Kontakt
info@mayburg.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f38278e-7758-4e4a-8f79-f85c04fd29b2.