Freistaat Bayern - BLKA: Beschaffung eines ERP-Systems für die Bayer. Polizei
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt · München, Bayern
Aktenzeichen MaBu-2023-0038veröffentlicht 15.10.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation und Digitalisierung ihres Versorgungs- und Finanzbuchhaltungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Ein-richtung der Projektgruppe CONTOR beauftragt. Die Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems durch ein modernes ERP-Gesamtsystem (im Folgenden als Verfahren CONTOR bezeichnet). Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, bisherige Prozesse der Ablauforganisation zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Zunächst erfolgte durch die Projektgruppe die Beschaffung eines Webshops (WS), mit welchem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Lieferung etc. des Webshops ist ausdrücklich NICHT Teil der hier geschuldeten Leistung. Weiter entsteht aktuell im Raum Hof (Oberfranken, Bayern) das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei Bayern (LZBP), welches mittelfristig die Versorgung mit Dienst- und Sonderkleidung für die Bayerische Polizei und Justiz übernehmen wird. In diesem wird auch das Beschaffungswesen der Bayerischen Polizei weitestgehend zentralisiert werden. Bisher ist das Beschaffungswesen dezentral aufgebaut, so dass 13 Verbände mit Beschaffungsaufgaben betraut sind. Im nun anstehenden Schritt erfolgt die Beschaffung einer Softwarelösung (ERP-Gesamtsystem), welche über folgende fachliche Applikationen verfügt: • Enterprise Ressource Planning (ERP) Das ERP-System ist ein Softwaresystem, das für die Bayerische Polizei Automatisierun-gen sowie Prozesse bereitstellt, insbesondere in den spezifisch auszuprägenden Berei-chen - Haushalt - Strategischer Einkauf und Disposition - Bedarfs- und Auftragsmanagement - Lager und Wareneingang /-versand - Anlagenverwaltung - Service und Instandhaltung - Produktmanagement • Lagerverwaltungssystem (LVS) Das Lagerverwaltungssystem (LVS) ist insbesondere für den optimierten Betrieb des künftigen Dienstkleidungslagers des LZBP erforderlich und wird auch für den Betrieb des zentralen Sonderbekleidungslagers und des zentralen Pandemielagers verwendet. Das LVS unterstützt verschiedene Lagerkonzepte und bietet integrierte Schnittstellen für lager-spezifische Hardware, beispielsweise Handscanner und Wiegeeinrichtung. Die Funktionalitäten des LVS stehen bei Bedarf auch für den Betrieb weiterer dezentraler und zentraler Lager zur Verfügung. Das LVS muss nicht als eigenes System implementiert werden, sondern kann ein Bestandteil des ERP-Gesamtsystems sein. • Reporting-System Für die Durchführung von Auswertungen aller Art im Datenbestand des ERP-Gesamtsystems wird eine geeignete IT-Anwendung, mit einer getrennten Datenhaltung zur Minimierung möglicher Performanceeinbußen benötigt. • Dokumentenmanagement-System (DMS) Für die verknüpfte Speicherung unstrukturierter Daten (Dokumente), die revisionssichere Speicherung und die Ablage von anfallenden Daten (z. B. Rechnungen, Verträge und e-Rechnungen) muss ein DMS zur Verfügung gestellt werden.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Siehe ergänzend Nr. 17.5 lit. o) des EVB-IT Erstellungsvertrags.
- Optionen
- Einvernehmliche Verlängerung der Serviceleistungen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Siehe Vergabeunterlagen.
- Hinweis
- Die Kriterien zur Auswahl der maximal drei (3) Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ergibt sich aus dem Dokument "Erklaerungen_Nachweis", dort insbesondere aus dem Kapitel "Kriterien zur Auswahl der Bewerber".
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Eviden Germany GmbH, München | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt
- Anschrift
- Maillingerstr. 15, 8063616 München
- Website
- polizei.bayern.de
- Kontakt
- info@
mayburg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GuideCom AG2 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f38278e-7758-4e4a-8f79-f85c04fd29b2.