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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Lückenschluss im Anlagenring, Offenbach am Main

Stadt Offenbach am Main · Offenbach am Main, Hessen

Aktenzeichen 2026-WBW-01veröffentlicht 15.08.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 54 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Offenbach am Main63065, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • 2. Vorstellung des Projektteams und der projektbezogenen Auftragsabwicklung8 %
  • 3. Qualitätsmanagement17 %
  • Honorare25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Offenbach am Main
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 55 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach §§ 69 ff., 78 ff. VgV i. V. m. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Auswahlverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern ausgelobt. Es sind keine Teilnehmer:innen zur Teilnahme gesetzt. Es werden bis zu 20 Teilnehmer:innen anhand der bekanntgemachten Auswahlkriterien zur Teilnahme ausgewählt. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen war bei der Vorbereitung der Auslobung beratend tätig. Der Wettbewerb ist dort unter der Nummer 10/2026 RPW 2013 mit Datum vom 11.08.2026 registriert. Alle Preisträger werden zur Teilnahme an den anschließenden Verhandlungen aufgefordert, soweit sie die in dieser Wettbewerbsbekanntmachung bekanntgemachten Eignungsanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe entgegenstehen. Der Auslober beabsichtigt, einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts sowie des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens gemäß VgV mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Dies sind die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 der Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 ff. HOAI, insbesondere § 39 HOAI, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Art und Umfang der Beauftragung sollen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.

Beschreibung des Loses

Anlass und Ziel: Der gründerzeitliche Anlagenring in Offenbach am Main ist eine historische Ringstraße mit begleitenden baumbestandenen Promenaden, Grünflächen und Parkanlagen. Der Anlagenring entstand ab dem späten 19. Jahrhundert in mehreren Abschnitten und verläuft bogenförmig um die südliche Innenstadt. Dabei verbindet er unterschiedliche Stadträume vom westlichen Stadtbereich über den Isenburgring und den Starkenburgring bis in Richtung Offenbach Ost. Heute ist der Anlagenring in seiner Gesamtheit ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Wettbewerbs umfasst einen Abschnitt des Anlagenrings am südlichen Rand der Innenstadt im Übergangsbereich von Isenburgring, Starkenburgring und Sprendlinger Landstraße. Südlich des Bearbeitungsgebiets schließt das Sana Klinikum Offenbach an. Das ehemals städtische Klinikum hat sich im Laufe seiner Entwicklung baulich in den Anlagenring hinein erweitert und damit an dieser Stelle die Durchgängigkeit der historischen Freiraumstruktur unterbrochen. Im Zuge der Neuordnung der inzwischen privatisierten Klinikflächen wurden die in der Achse des Anlagenrings gelegenen Grundstücksflächen durch die Stadt Offenbach zurückerworben. Damit eröffnet sich die Chance, diese Flächen als öffentliche Freianlage neu zu gestalten und so die unterbrochene Verbindung zwischen Isenburgring und Starkenburgring wiederherzustellen. Das Bearbeitungsgebiet gliedert sich in einen Realisierungs- und einen Ideenteil. Der Realisierungsteil umfasst den inselartigen Grünraum zwischen Isenburgring und Sprendlinger Landstraße mit dem dort befindlichen Spielplatz sowie die Grünflächen am Starkenburgring nördlich des Klinikums; eine Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist in diesen Bereichen zeitnah vorgesehen. Eine Umgestaltung der an den Realisierungsteil angrenzenden Grünräume und Straßenflächen ist voraussichtlich erst mittelfristig möglich. Diese werden daher innerhalb des Wettbewerbs als Ideenteil betrachtet. Gesucht werden im vorliegenden Wettbewerb überzeugende Konzepte für den Lückenschluss und die freiräumliche Aufwertung des Anlagenrings. Die Beiträge sollen Klimaschutz, Klimaanpassung, Arten- und Biotopschutz sowie die Biotopvernetzung gleichermaßen berücksichtigen und zugleich zu einer Verbesserung des Wohnumfelds beitragen. Wettbewerbsteilnehmer:innen: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen. Landschaftsarchitekt:innen sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in berechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat der Bewerber:innen die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine:n bevollmächtigte:n Vertreter:in zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bevollmächtigte Vertreter:innen sowie der bzw. die Verfasser:innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer:innen gestellt werden. Beurteilungskriterien: Die der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten zugrunde liegenden Kriterien entsprechen dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) mit den drei Säulen soziokulturelle und funktionale Qualität (hier freiraumplanerische und funktionale Qualität), ökonomische Qualität und ökologische Qualität. In ihrer Summe stehen die Kriterien damit für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts. - Städtebaulich-freiräumliche Qualität z. B. städtebauliche Qualität, freiräumliche Qualität - Funktionale Qualität z. B. Umsetzung funktionaler Anforderungen - Ökologische Qualität z. B. globale und lokale Umweltwirkungen, Ressourceninanspruchnahme - Ökonomische Qualität z. B. Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht unterzieht die Wettbewerbsbeiträge anhand der genannten Kriterien einer wertenden Gesamtbetrachtung. Preise und Anerkennungen: Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW 2013 sowie in Abstimmung mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt EUR 87.500 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant: - 1. Preis 30.000 EUR - 2. Preis 22.500 EUR - 3. Preis 16.000 EUR - 4. Preis 11.000 EUR - 5. Preis 8.000 EUR Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Fachpreisrichter:innen (4): - Rebecca Faller, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main - Prof. Dr. Rieke Hansen, Landschaftsarchitektin, Kassel - Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn - Michael Triebswetter, Landschaftsarchitekt, Kassel Stv. Fachpreisrichter:innen: - Prof. Ulrike Kirchner, Landschaftsarchitektin, Kelberg - Christian Wild, Landschaftsarchitekt, Bruchsal Sachpreisrichter:innen (3): - Andreas Bruszynski, Bürgermeister, Leiter Dezernat II, Stadt Offenbach am Main - Dr. Sabrina Engelmann, Stadtverordnete, Vorsitzende USV, Stadt Offenbach am Main - Ron Reck, Leiter Amt für Planen und Bauen, Stadt Offenbach am Main Stv. Sachpreisrichter:innen: - Maria Böttcher, Stadtverordnete, stv. Vorsitzende USV, Stadt Offenbach am Main - Sigrid Pietzsch, Bereichsleiterin, stv. Amtsleiterin, Amt für Planen und Bauen, Stadt Offenbach am Main

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
2. Vorstellung des Projektteams und der projektbezogenen Auftragsabwicklung8 %
3. Qualitätsmanagement17 %
Honorare25 %
Qualität
Wettbewerbsergebnis5 Punkte - 1. Preis; 4 Punkte - 2. Preis; 3 Punkte - 3. Preis; 2 Punkte - 4. Preis; 1 Punkt - 5. Preis. Das Wettbewerbsergebnis wird mit einem Wichtungsfaktor von 50 % berücksichtigt. Diese hohe Gewichtung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Planungswettbewerb der Ermittlung der besten planerischen Lösung diente und die prämierte Lösung Ausgangspunkt der weiteren Planung ist. Zugleich behalten die weiteren Zuschlagskriterien eigenständige Bedeutung für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots. Bei geteilten Preisen oder ranggleichen Preisgerichtsergebnissen erhalten die betroffenen Preisträger dieselbe Punktzahl. Werden weniger als fünf Preise vergeben, erhält der erstplatzierte Preisträger 5 Punkte, der zweitplatzierte Preisträger 4 Punkte und der drittplatzierte Preisträger 3 Punkte usw. Maßgeblich ist ausschließlich die im Preisgerichtsprotokoll dokumentierte Rangfolge. Anerkennungen werden nicht berücksichtigt. Berechnungsmodus für dieses Kriterium und die nachfolgend beschriebenen Kriterien: Die je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit dem jeweiligen Wichtungsfaktor multipliziert. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt die Gesamtwertung. Maximal erreichbar sind 500 Wertungspunkte.
Qualität
2. Vorstellung des Projektteams und der projektbezogenen Auftragsabwicklung2.1 (Wichtungsfaktor 4) Besetzung des Projektteams, projektrelevante Erfahrung und Kompetenz der einzelnen Personen. 2.2 (Wichtungsfaktor 4) Personaleinsatzkonzept, interne Organisation, Projektorganisation. Jeweils 0-5 Punkte. Die detaillierte Punkteskala ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Qualität
3. Qualitätsmanagement3.1 (Wichtungsfaktor 4) Erste Ansätze zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Preisgerichtsprotokoll. 3.2 (Wichtungsfaktor 4) Terminplanung, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen - vorgesehene Arbeitsweisen und Methodik; Abstimmung/Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und weiteren Planungsbeteiligten. 3.3 (Wichtungsfaktor 4) Kostenmanagement, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen 3.4 (Wichtungsfaktor 5) Nachhaltigkeit, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen. Jeweils 0-5 Punkte. Die detaillierte Punkteskala ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Preis
Honorare4. Honorare (Wichtungsfaktor 25) Bewertet wird der wertbare Netto-Gesamtangebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller wertungsrelevanten Honorarbestandteile, Nebenkosten und Optionen gemäß Honorarformblatt. Das niedrigste wertbare Honorarangebot erhält 5,00 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster wertbarer Angebotspreis × 5 / Angebotspreis des zu wertenden Angebots. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Nur wertbare, vollständige und nach Aufklärung nicht auszuschließende Honorarangebote gehen in die Formel ein. Die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote gemäß § 60 VgV bleibt unberührt.

Eignung5 von 5 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eignung / Mindestkriterien (Nachweis im Bewerbungsverfahren): Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt/in gefordert. Es ist nachzuweisen, dass die für die Leistung verantwortliche Person berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem einschlägigen … ganz lesenEignung / Mindestkriterien (Nachweis im Bewerbungsverfahren): Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt/in gefordert. Es ist nachzuweisen, dass die für die Leistung verantwortliche Person berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem einschlägigen Landesrecht zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie eine hierfür verantwortliche Person benennen. Eignung / Mindestkriterien (Nachweis nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren): Die nachfolgend genannten Eignungskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren werden bereits mit der Wettbewerbsbekanntmachung bekannt gemacht. Die entsprechenden Nachweise sind erst von den Preisträgern mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen vorzulegen. Nachweis der beruflichen Qualifikation - Die für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung / Objektplanung Freianlagen benannten Personen müssen jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Freianlagen verfügen. - Die für die Objektüberwachung Leistungsphase 8 benannte Person muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektüberwachung von Freianlagenprojekten verfügen, die nach Art und Schwierigkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind. Die Benennung von Nachunternehmern oder Kapazitätsgebern für das anschließende Verhandlungsverfahren ist zulässig. Soweit deren Kapazitäten zum Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, sind die vergaberechtlichen Anforderungen an die Eignungsleihe einschließlich Verfügbarkeitsnachweis und tatsächlicher Leistungserbringung im relevanten Leistungsbereich zu erfüllen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eignung / Mindestkriterien (Nachweis nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren): Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügt oder im Auftragsfall verfügen wird: - Personenschäden: mindestens … ganz lesenEignung / Mindestkriterien (Nachweis nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren): Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügt oder im Auftragsfall verfügen wird: - Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr; - Sach- und Vermögensschäden bzw. sonstige Schäden: mindestens 1,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Der Nachweis kann durch Versicherungsbestätigung oder durch verbindliche Erklärung des Versicherers erbracht werden, dass der Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend angepasst wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied zu erbringen, soweit dieses Leistungen erbringt, für die ein entsprechendes Haftungsrisiko besteht; ausreichend ist auch der Nachweis einer projektbezogenen Versicherung der Bewerbergemeinschaft mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Eine Eignungsleihe bleibt nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften unberührt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignung / Mindestkriterien (Nachweis im Bewerbungsverfahren): Es ist mindestens eine Referenz über die Planung und Realisierung einer Freianlage vorzulegen. Die Referenz muss Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI oder vergleichbare Leistungen umfassen. Die Referenz muss mindestens … ganz lesenEignung / Mindestkriterien (Nachweis im Bewerbungsverfahren): Es ist mindestens eine Referenz über die Planung und Realisierung einer Freianlage vorzulegen. Die Referenz muss Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI oder vergleichbare Leistungen umfassen. Die Referenz muss mindestens Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 2-3, 5-6 und 8 abdecken. Eine Leistungsphase gilt als wesentlich erbracht, wenn der Bewerber die prägenden fachlichen Leistungen dieser Leistungsphase eigenverantwortlich oder in maßgeblicher Mitwirkung erbracht hat und dies aus dem Referenzblatt nachvollziehbar hervorgeht. Die Referenz ist wertbar, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist wesentliche Leistungen der geforderten Leistungsphasen erbracht wurden; die Leistungsphase 8 muss innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen oder zumindest in einem Umfang erbracht worden sein, der tragfähige Rückschlüsse auf die Erfahrung in der Objektüberwachung vergleichbarer Freianlagen zulässt. Auswahlkriterien: Für die Auswahlwertung benennt der Bewerber genau eine wertungsrelevante Referenz. Nur diese Referenz wird bewertet. Die Referenz muss zugleich die Mindestanforderungen erfüllen. Weitere Referenzen werden für die Auswahlwertung nicht berücksichtigt. Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung 3 Punkte: Innerstädtische öffentlich zugängliche Grünfläche mit Einbindung in eine vorhandene, übergeordnete Grünstruktur (Grünzüge, Parksysteme, Freiraumachsen oder vergleichbare städtebaulich-freiraumplanerische Zusammenhänge) 2 Punkte: Innerstädtische öffentlich zugängliche Grünfläche 1 Punkt: Sonstige begrünte Freiflächen Öffentlich zugänglich sind Freianlagen, die bestimmungsgemäß einem nicht nur geschlossenen Nutzerkreis offenstehen. Innerstädtisch sind Freianlagen in einem baulich geprägten Siedlungszusammenhang. Gewertet wird nur die höchste erfüllte Kategorie. Aufgabenbezogene freiraumplanerische Qualität der Referenz Räumlich-strukturelle Gliederung 3 Punkte: klare, funktional überzeugende Zonierung; sehr gute Wege- und Raumbezüge; schlüssige Einbindung in das Umfeld. 2 Punkte: nachvollziehbare Gliederung; Wege- und Raumbezüge im Wesentlichen plausibel. 1 Punkt: nur einfache oder wenig differenzierte Gliederung; funktionale Zusammenhänge nur eingeschränkt nachvollziehbar. 0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar. Klimaanpassung 3 Punkte: mehrere integrierte und nachvollziehbar zusammenwirkende Maßnahmen, z.B. Verschattung, Regenwasserrückhalt, hitzeresiliente Pflanzen, Entsiegelung oder Verdunstungskühlung. 2 Punkte: einzelne erkennbare Maßnahmen zur Klimaanpassung. 1 Punkt: nur untergeordnete, punktuelle oder wenig nachvollziehbare Maßnahmen. 0 Punkte: keine Darstellung oder nicht nachvollziehbar. Grünelemente/Bepflanzung 3 Punkte: differenziertes, standortgerechtes und klimaresilientes Pflanzkonzept mit erkennbarer gestalterischer und funktionaler Einbindung. 2 Punkte: fachlich übliches, standortgerechtes Begrünungskonzept. 1 Punkt: geringe Differenzierung oder nur eingeschränkt erkennbare gestalterische/funktionale Qualität. 0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar. Aufenthalts-/Nutzungsqualität 3 Punkte: vielfältige, gut eingebundene Nutzungsangebote für unterschiedliche Nutzergruppen; hohe Aufenthaltsqualität erkennbar. 2 Punkte: übliche Aufenthaltsangebote mit nachvollziehbarer Einbindung. 1 Punkt: geringe, einseitige oder nur eingeschränkt erkennbare Nutzungsqualität. 0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar. Bewertet wird ausschließlich anhand der eingereichten Referenzunterlagen. Nicht nachvollziehbare Angaben bleiben unberücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der vorab bekanntgemachten Bewertungsmaßstäbe. Die erreichten Punkte dienen anschließend der Rangbildung der geeigneten Bewerber. Für Mindestkriterien gelten die bekanntgemachten Regelungen zur Nachforderung, Aufklärung und zum Ausschluss. Für die Auswahlwertung werden nur die bis zum Ablauf der Tei …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hessen, Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inter … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Datum 30.09.2026 für den voraussichtlichen Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe betrifft die Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Teilnahme am Planungswettbewerb und nicht die spätere Angebotsaufforderung im anschließenden Verhandlungsverfahren. Im Wettbewerbsverfahren ist je Teil … ganz lesenDas Datum 30.09.2026 für den voraussichtlichen Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe betrifft die Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Teilnahme am Planungswettbewerb und nicht die spätere Angebotsaufforderung im anschließenden Verhandlungsverfahren. Im Wettbewerbsverfahren ist je Teilnehmer nur eine Wettbewerbsarbeit zulässig; im anschließenden Verhandlungsverfahren sind Nebenangebote/mehrere Angebote nicht zugelassen. Das Preisgericht entscheidet verbindlich über Rangfolge und Preisträger des Wettbewerbs. Die spätere Auftragsvergabe erfolgt jedoch erst nach dem anschließenden Verhandlungsverfahren anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMTMQH9#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.337 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f766ace1-85b9-4466-8278-f861dad2ac2d.