Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Gemeinde Roetgen - Umgestaltung der Ortsmitte" Objektplanung Freianlagen
Stadt Aachen - Zentraler Vergabeservice für die Gemeinde Roetgen · Aachen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen FB 60/302-2024/875-KRveröffentlicht 14.10.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 42 Monate
- 01.07.2025 – 29.12.2028
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 42 Monate01.07.2025 – 29.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aachen52058, Städteregion Aachen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 24 Monatenan Stadt Aachen - Zentraler Vergabeservice für die Gemeinde Roetgen
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 29.12.2028
- Heute
Beschreibung
Aufgabe des Wettbewerbs ist die Umgestaltung der Ortsmitte mit Markplatz und Rathausplatz
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Punkt 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen oder Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekt:innen und Stadtplaner:innen.
Bearbeitungszeitraum Wettbewerb gem. RPW 2013: 1. und 2. Quartal 2025 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 3-5): 3. Quartal 2025 - 3. Quartal 2026 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 6-8): 4. Quartal 2026 - 4. Quartal 2027 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 9): ab 2028
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Zuschlagskriterien Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebots und dessen Erläuterung in dem Vergabegespräch sowie des Honorarangebots anhand der folgenden Zuschlagskriterien: Insgesamt 100% A) Planungsqualität a. Wettbewerbsergebnis (Gewichtung 45 %) b. Bereitschaf … ganz lesenkürzer
Zuschlagskriterien Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebots und dessen Erläuterung in dem Vergabegespräch sowie des Honorarangebots anhand der folgenden Zuschlagskriterien: Insgesamt 100% A) Planungsqualität a. Wettbewerbsergebnis (Gewichtung 45 %) b. Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrag (Gewichtung 5 %) B) Projektumsetzung (Gewichtung 35 %) C) Wirtschaftlichkeit / Kosten Honorar (Gewichtung 15 %)- Kriterium
Phase 1: Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 12 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 8 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen oder Bewerbergeme … ganz lesenkürzer
Phase 1: Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 12 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 8 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen oder Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekt:innen und Stadtplaner:innen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Bewerber:innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis). (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner:innen, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Aus allen Bewerbungen werden acht Teilnehmende und acht Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmendenkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Es werden alle Te …- Kriterium
Phase 2: Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaft … ganz lesenkürzer
Phase 2: Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 1 Mio. Euro; Personenschäden: min. 500.000 Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Größe und vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt (Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert): i. Freiraumplanerische Umgestaltung des öffentlichen Raums inklusive einer Platzgestaltung; ii. Abschluss der Leistungsphase 5; iii. Mindestens 2.000 m2 Freifläche; iv. Mindestens Honorarzone IV; v. Mindestens Leistungsphasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI. (3) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient. Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Der/Die Bewerber/in erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 12 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 29.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 407 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Freiraumplanerische Qualität, Gestalterische Qualität und Funktionalität der Freiräume, Nutzungsqualität des Gesamtkonzeptes, Klima Resilienz, Nachh … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:freelance# Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Freiraumplanerische Qualität, Gestalterische Qualität und Funktionalität der Freiräume, Nutzungsqualität des Gesamtkonzeptes, Klima Resilienz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind der oder die Preisträger:innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Die Auftraggebende wird zunächst mit dem 1. Preisträger verhandeln ("in der Regel den Gewinner"). Für den Fall, dass diese singuläre Verhandlung scheitert, wird im Anschluss mit allen Preisträgern verhandelt. Die Verhandlung gilt als gescheitert, wenn die Eignung des/der Erstplatzierten nicht nachgewiesen wird bzw. von dieser/m kein oder ein unwirtschaftliches bzw. anderweitig nicht annehmbares Angebot abgegeben wird. Sollte mit allen Preisträger*innen verhandelt werden, gilt erfolgt die Bewertung der Angebote auf Grundlage des fachlichen Angebots und dessen Erläuterung in dem Vergabegespräch sowie des Honorarangebots anhand der Zuschlagskriterien. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Terminschiene: Versand der Auslobungsunterlagen: voraussichtlich 22.11.2024; Rückfragenkolloquium: 06.12.2024; Abgabe der Planunterlagen: 24.02.2025; Preisgerichtssitzung: 11.04.2025; Verhandlungsgespräche: ca. KW 19 in 2025.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYBY121CH96J Mitglieder der Jury: Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin AKNW, Oberhausen; Dipl.-Ing. Stefan Krapp, Stadtplaner AKNW, Aachen; Dipl.-Ing. Hubertus Schäfer, Landschaftsarchitekt AKNW, Köln; Dipl.-Ing. Matthias Förder, Landschaftsarchitekt AKNW, Essen; Di … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYBY121CH96J Mitglieder der Jury: Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin AKNW, Oberhausen; Dipl.-Ing. Stefan Krapp, Stadtplaner AKNW, Aachen; Dipl.-Ing. Hubertus Schäfer, Landschaftsarchitekt AKNW, Köln; Dipl.-Ing. Matthias Förder, Landschaftsarchitekt AKNW, Essen; Dipl.-Ing. Hiltrud Maria Lintel, Landschaftsarchitektin AKNW, Düsseldorf; Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt AKNW | bdla | DASL, Essen Bereits ausgewählte Teilnehmer: 3PLUS Freiraumplaner, Aachen; B.A.S. Kopperschmidt & Moczala GmbH, Dortmund mit RaumPlan, Aachen; MOLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf; wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum. Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 83.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 18.800 Euro (brutto); 2. Preis: 11.750 Euro (brutto); 3. Preis: 7.050 Euro (brutto); Zwei Anerkennungen à: 4.700 Euro (brutto). Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise und Aufwandsentschädigungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende Büros mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. Insgesamt wird eine Summe von 36.000 Euro (brutto) für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Büro, dass eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro (brutto), sofern alle zwölf Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Aachen - Zentraler Vergabeservice für die Gemeinde Roetgen
- Anschrift
- Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen
- Kontakt
- vergabeservice@
mail.aachen.de - Auskünfte
- Stadt Aachen - Zentraler Vergabeservice für die Gemeinde Roetgenvergabeservice@
mail.aachen.de
Bei uns erfasst
- Reinigungsleistungen Grundschule, Lehrschwimmbecken, Rathaus Gemeinde Roetgen17.12.2025 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 583dc482-d5d1-46d4-a47f-ab27469144e8.