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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Kleve 2029

Landesgartenschau Kleve 2029 gGmbH · 47533, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen S-KLEVE-2025-0036veröffentlicht 24.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 449 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
47533Kleve, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Qualifikation/Erfahrung25 %
  • Organisation15 %
  • Preis10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über deutsches-ausschreibungsblatt.de
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planung der Daueranlagen im Rahmen der Landesgartenschau Kleve 2029

Beschreibung des Loses

Objektplanung Freianlagen

Die Stadt Kleve ist im Jahr 2029 Präsentationsort für die zwanzigste nordrhein-westfälische Landesgartenschau. Entlang der Kermisdahl, einem ehemaligen Seitenarm des Rheins, sollen auf zwei Teilflächen in einer Größe von rund 24 Hektar öffentliche Grünflächen, aber auch extensive landschaftliche Erholungsräume als Daueranlage entwickelt werden. Parallel dazu und im Nachgang zum Wettbewerb werden unter dem Motto "Stadt | Land | Wasser" durch weitere Akteure (Hochschule, Bürgerschaft, Vereine, Verbände) die Räume und Orte für das Ereignis Gartenschau hergerichtet. Die Landesgartenschau Kleve 2029 GmbH plant hierzu die Durchführung eines Planungswettbewerbes mit dem Ziel, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln. Dabei stellt die Planung der dauerhaft entstehenden Freiräume den Realisierungsteil dar; für das Gartenschau-Event werden Vorschläge zur Verortung und Vorbereitung von Ausstellungsbeiträgen erwartet.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Qualifikation/Erfahrung25 %
Organisation15 %
Preis10 %
Qualität
WettbewerbsergebnisIm Fall von Verhandlungsgesprächen mit den übrigen Preisträgern fließt das Wettbewerbsergebnis mit einem Anteil von 50% als Zuschlagskriterium ein; der zweite Preis 45 Punkte und der dritte Preis 30 Punkte
Qualität
Qualifikation/ErfahrungQualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualität
OrganisationOrganisation und Abwicklung des Projektes
Preis
Honorarangebot

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleist … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Landschaftsarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: - Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis)
Kriterium
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: - Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bew … ganz lesenDie Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: - Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. - Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. - Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. - Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. -Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. -Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Zur Verhandlung mit dem Gewinner/mit den Preisträgern wird der Auslober nach dem Wettbewerb die folgenden Eignungsnachweise fordern: - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 3.000.000.- Personenschäden, 3.000.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versicherers 3-fach maximiert) - Anfrage nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes; - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erläutert werden, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Kriterium
Zur Verhandlung mit dem Gewinner/mit den Preisträgern wird der Auslober nach dem Wettbewerb die folgenden Eignungsnachweise fordern: - Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 60 … ganz lesenZur Verhandlung mit dem Gewinner/mit den Preisträgern wird der Auslober nach dem Wettbewerb die folgenden Eignungsnachweise fordern: - Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 600.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) - Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit bei den Leistungsphasen 6-8, Anrechenbare Kosten über 600.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) - Projektterminplan über alle Leistungsphasen nach HOAI mit vorgesehenem Personaleinsatz - Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Technische Ausstattung, Umsätze der letzten 3 Jahre) - Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient. Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erläutert werden, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-5, 6-8, ggf. 9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsb … ganz lesenDie Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-5, 6-8, ggf. 9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Neben den Daueranlagen werden auch Leistungen für die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen beauftragt. Das Preisgeld wird auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Die gärtnerisch intensiv gestalteten Freianlagen (Ausstellungsvorbereitung) werden in die Honorarzone V eingeordnet, die Daueranlagen ebenfalls in die Honorarzone V zuzüglich Umbauzuschlag. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2029 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten. Für Ingenieurbauwerke ergibt sich die Einstufung in eine Honorarzone in Abhängigkeit vom vorgesehenen Objekt gemäß Anlage 12 HOAI. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Hinweis
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bei der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und das Verfahren unter der Nummer W 10/25 registriert. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) entsprechen. D … ganz lesenDie Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bei der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und das Verfahren unter der Nummer W 10/25 registriert. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) entsprechen. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Leitidee und konzeptionelle Umsetzung; Gartenschau - Programmerfüllung und funktionale Anforderungen; Freiraumplanerische Qualität; Stadträumliche Integration und Verknüpfung; Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb; Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist die Gewinnerin/der Gewinner des Wettbewerbs, wie er in den Verfassererklärungen benannt wurde. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Es wird zunächst nur mit dem ersten Preisträger verhandelt. Sollte mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden, wird der Auslober Verhandlungen mit den übrigen Preisträgern durchführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt in diesem Fall mit einem Anteil von 50% als Zuschlagskriterium ein; der zweite Preis 35 Punkte und der dritte Preis 25 Punkte. Weitere Kriterien sind die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (25%), die Organisation und Abwicklung des Projektes (10%) und der Angebotspreis (15%), Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Terminschiene: Versand der Auslobungsunterlagen: 09.05.2025; Spätester Einreichungstermin für die Bewerbung: 30.05.2025; Einführungskolloquium: 05.06.2025; Abgabe der Planunterlagen: 14.08.2025; Preisgerichtssitzung: 11.09.2025 ggf. 12.09.2025; Verhandlungsgespräche: ca. KW 40 Wettbewerbsinformationen zum Preisgeld: Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1 (1. Preis) Wert des Preises: 96.000.- Euro brutto Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2 (2. Preis) Wert des Preises: 60.000.- Euro brutto Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3 (3. Preis) Wert des Preises: 36.000.- Euro brutto Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4 (4. Preis) Wert des Preises: 24.000.- Euro brutto Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 5 (5. Preis) Wert des Preises: 24.000.- Euro brutto Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 240.000.- Euro (brutto) zur Verfügung. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inklusive des aktuell gültigen Mehrwertsteuersatzes von 19%. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landesgartenschau Kleve 2029 gGmbH
Anschrift
Minoritenplatz 1, Kleve 47533
Kontakt
vergabestelle@kleve.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a39756ba-1e33-4e7f-812f-a59657a4ce4f.