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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen1 Berichtigung

Freileitungsprovisorium (Havariegestänge) / Temporary overhead line (Emergency restoration system)

TenneT TSO GmbH · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 967522dd-5aa9-4218-b659-bc713311280bveröffentlicht 22.05.2026erstmals 22.05.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 127 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
6,35 Mio. €
Laufzeit
11 Jahre01.01.2027 – 31.12.2037
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95448, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichs2c.mercell.com

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 177 Tage (58 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Technisches Konzept30 %
  • Vertragsbedingungen13 %
  • HSE Anforderungen7 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2037
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die TenneT TSO GmbH plant die Vergabe von Freileitungsprovisorien (Havariegestänge) mit mindestens 10 km Länge und einem System bis 380-kV AC oder 525-kV DC zum Einsatz im Störfall.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten, deren öffentliche Beschaffungsmärkte im Rahmen des WTO-GPA oder bilateraler Abkommen für die EU geöffnet sind. Angebote aus anderen Staaten werden zugelassen, sofern sie den Anforderungen entsprechen und gleichwertige Nachweise erbracht werden.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und montagefertige Lieferung eines Havariegestänges mit mindestens 10 km Länge und einem System bis 380-kV AC oder 525-kV DC einschließlich eines Schulungskonzepts sowie eine im Einsatzfall erforderliche Störfallberatung.

Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung.

Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an julian.sehl@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt die unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden.

ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen!

Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 26.06.2026 um 12 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt.

Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis50 %
Technisches Konzept30 %
Vertragsbedingungen13 %
HSE Anforderungen7 %
Preis
Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Gesamtpreises zwischen allen Anbietern. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Der niedrigste Preis – multipliziert mit dem Faktor 1,5 – bildet die Schwelle, ab welcher eine Bewertung mit 0 % erfolgt. Die Bewertung der übrigen Angebotspreise erfolgt durch lineare Interpolation. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Qualität
Technisches KonzeptTechnisches Konzept Im eingereichten Konzept muss nachvollziehbar und projektspezifisch beschrieben werden, wie der Bieter die Aufgabenstellung zu erfüllen beabsichtigt. Weiterführende Anforderungen und Bestimmungen zur Gestaltung Ihres Technischen Konzept entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Kapitel 4 Angebotsabgabe. Insbesondere - aber nicht abschließend - sind folgende Unterlagen abzugeben: - Technisches Konzept einschließlich Nachweis über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (s. Leistungsbeschreibung Kapitel 2.1) - Ein Profilplan für eine Strecke von 1km mit einem Endmast als Startpunkt und einem Abspannmast am Ende mit einem Winkel von 140° inklusive der elektromagnetischen Felder bei den Anforderungen aus Kapitel „Trassierung und Statik. Die Berechnungsergebnisse der Trassierung sind ebenfalls beizulegen. - Nachweis des Blitzschutzes durch das vom AG gestellte OPGW - Die Lasteinleitung in den Boden muss mit einem passenden Konzept nachgewiesen sein. - Darstellung des Software-Pakets - Liste der Materiallieferanten - Liste aller Bauteile mit Preisen für eine Nachbestellung - Aufbaukonzept und exemplarische Aufbauzeiten - Dokumentation: Bedienungshandbuch mit Aufbauanleitung (Englisch ist hier in der Angebotsphase ausreichend) - Logistikkonzept inklusive eines Beispiels für einen gepackten Container - Darstellung des Schulungskonzepts - Ressourcen und Reaktionszeit des Engineerings im Havariefall (Störfallkonzept) - Ressourcen inklusive Anreisezeiten für einen Experten als Baustellenunterstützung - Ein Beispiel für ein Engineering für ein Projekt – welche Unterlagen und Berechnungen werden erstellt Bewertet werden: Technisches Konzept (Bewertung Gesamt 30%) System Komplexität und Flexibilität (Bewertung Unterkriterium: 7,50%) Aufbaukonzept und -zeiten (Bewertung Unterkriterium: 15%) Logistikkonzept (Bewertung Unterkriterium: 2,50%) Dokumentations- und Schulungskonzept (Bewertung Unterkriterium: 2,50%) Störfallkonzept und -dienstleistungen (Bewertung Unterkriterium: 2,50%) Für alle fünf Unterkriterien gilt folgende Bewertungsstrategie: 100% Die Anforderungen des AG werden übererfüllt. Im vergleichenden Verhältnis zu den anderen Bietern wird das Kriterium überdurchschnittlich erfüllt. 75% Die Anforderungen des AG werden erfüllt. Im vergleichenden Verhältnis zu den anderen Bietern wird das Kriterium durchschnittlich erfüllt. 50% Die Anforderungen des AG werden eingeschränkt erfüllt. Im vergleichenden Verhältnis zu den anderen Bietern wird das Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt. 25% Die Anforderungen des AG werden sehr eingeschränkt erfüllt. Im vergleichenden Verhältnis zu den anderen Bietern wird das Kriterium weit unterdurchschnittlich erfüllt. 0% Die Anforderungen des AG werden gänzlich nicht erfüllt bzw. die Aufgabenstellung wurde verfehlt. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Qualität
VertragsbedingungenDie Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgegebenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf, in die auch der anzugebende Liefertermin mit einfließt. Bewertet wird auf einer Punkteskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die beste und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Qualität
HSE AnforderungenBewertet werden: HSE Anforderungen (Bewertung Gesamt 7%) HSE-Selbstauskunftsbogen II (Bewertung Unterkriterium: 1%) Project Safety Plan (Bewertung Unterkriterium: 3%) Arbeitsablaufbeschreibungen (Bewertung Unterkriterium: 3%)

Eignung16 von 16 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zum Bewerber / zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums (vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums auszufüllen) Hinweis zur Konsortialbildung: Eine Unterzeichnung des Formblatts ist lediglich erforderlich, wenn es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft/ein Konsortium handelt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstel … ganz lesenBildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt. Wird beabsichtigt als Bewerbergemeinschaft/Konsortium anzubieten? Wenn ja: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums hoch.
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitgli … ganz lesenAktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen. Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmensorganisation Bitte laden Sie eine Darstellung der Unternehmensorganisation mit den relevanten Eckpunkten Ihres Unternehmens hoch. Folgende Informationen sollten dabei mindestens enthalten sein: Anzahl Mitarbeiter relevante Produktionsstätten und Verwaltungsstandorte Unternehmensorganigr … ganz lesenUnternehmensorganisation Bitte laden Sie eine Darstellung der Unternehmensorganisation mit den relevanten Eckpunkten Ihres Unternehmens hoch. Folgende Informationen sollten dabei mindestens enthalten sein: Anzahl Mitarbeiter relevante Produktionsstätten und Verwaltungsstandorte Unternehmensorganigramm (Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.) Nähere Bezeichnung des internen Engineerings einschließlich Größe / Anzahl Mitarbeiter Die Organisation muss durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein: Engineering mit mindestens 3 Mitarbeitern Hinweis zur Konsortialbildung: Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten: - § 123 GWB - § 124 GWB ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltene … ganz lesenHinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten: - § 123 GWB - § 124 GWB ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu; ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor; ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Vorliegende Ausschlüssgründe Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu: (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.) Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen. Ich erkläre / Wir erklären, dass ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt Vorliegende Geldbußen Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt. (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juri … ganz lesenEigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien. 2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung; Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft; Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind. 3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.
Allgemeiner Jahresumsatz
Umsatz Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 10.000.000 betrug. Alternativ kann ein einschl … ganz lesenUmsatz Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 10.000.000 betrug. Alternativ kann ein einschlägiger Umsatz von jährlich mindestens EUR 5.000.000 im Durchschnitt den letzten 3 Geschäftsjahre nachgewiesen werden, wenn der Umsatz aus Leistungen stammt, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind beispielsweise, aber nicht abschließend, die Herstellung und Lieferung von Emergency Restoration Systems oder Freileitungsprovisorien zum Einsatz in der Hochspannungsinfrastruktur. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100% im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet. Die Nachweise für die genannten Umsätze sind mit entsprechenden Dokumenten (Bspw. Jahresabschlüssen) zu erbringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 ist im Auftragsfall erforderlich. Der Bewerber hat zwei Optionen seine Eignung in diesem Bereich nachzuweisen: Option 1: Der Bieter hat bereits eine Versicherung mit den geforde … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 ist im Auftragsfall erforderlich. Der Bewerber hat zwei Optionen seine Eignung in diesem Bereich nachzuweisen: Option 1: Der Bieter hat bereits eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Der Nachweis erfolgt durch Upload einer entsprechenden Versicherungsbestätigung. Option 2: Der Bieter hat bisher noch keine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Er verpflichtet sich jedoch, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert zu, Beginn der Vertragslaufzeit vorzulegen. Als Sicherheit weist der Bieter, soweit möglich, mit einer Absichtserklärung seines Versicherers nach, dass dieser ihn mit der geforderten Versicherung und Deckungssumme (im Falle des Zuschlages) ausstatten wird. Die Absichtserklärung wird hochgeladen. Hinweis zur Konsortialbildung: Bei einer Bewerbergemeinschaft/einem Konsortium muss jeweils mind. eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/des Konsortiums die jeweils geforderten Versicherungsanforderungen erfüllen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. … ganz lesenFür den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Mindestkriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen. Darüber hinaus sind durch den Dritten die Anforderungen in Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung zu erfüllen und nachzuweisen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Referenzprojekte Es müssen mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden, die durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein müssen: - Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre - Auftragswert von mehr als EUR 1.000.000 aufweisen - Lieferung von Freileitungsprovisorien - Referenz innerhalb der EU oder außerhalb der EU mit vergleichbarem Schutzniveau
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Erweiterte Referenz - Proof of Concept Der Proof of Concept des anzubietenden Systems muss durch eine Referenz belegt werden und durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein: - Das System ist bis 525kV DC oder 380-kV AC geeignet - Das System wurde vollständig ausgeliefert - Das System wurde erf … ganz lesenErweiterte Referenz - Proof of Concept Der Proof of Concept des anzubietenden Systems muss durch eine Referenz belegt werden und durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein: - Das System ist bis 525kV DC oder 380-kV AC geeignet - Das System wurde vollständig ausgeliefert - Das System wurde erfolgreich in Betrieb genommen - Das System wurde über einen Zeitraum von min. 1 Monaten unter Last betrieben - Referenz innerhalb der EU oder außerhalb der EU mit vergleichbarem Schutzniveau
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Subunternehmern Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
HSE-Bedingungen und Sprachanforderungen Bestätigung der TenneT HSE-Anforderungen Onshore und landseitiger Offshore-Bereich Deutschland. Bestätigung der kompletten Auftragsabwicklung im Auftragsfall in Deutsch oder Englisch und der gesamten Dokumentation und anderer Unterlagen in Deutsch.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Engineering - Software: Seilmeachanische Berechnungen TenneT fordert die Prüfung folgender Parameter: - Lastfälle nach Norm DIN EN 50341-2-4 - Hochzug an Trag- und Abspannketten - max. Kettenausschwingwinkel von Tragketten - Lastwinkel bei V-Ketten - innere Abstände (räumliche Mehtode und empirisch … ganz lesenEngineering - Software: Seilmeachanische Berechnungen TenneT fordert die Prüfung folgender Parameter: - Lastfälle nach Norm DIN EN 50341-2-4 - Hochzug an Trag- und Abspannketten - max. Kettenausschwingwinkel von Tragketten - Lastwinkel bei V-Ketten - innere Abstände (räumliche Mehtode und empirische Methode gem. DIN EN 50341-1: 2023-11, Anhang F) - Berücksichtigung asom-Kriterium - Sonderlastfälle für TAL-Leiter (Durchhang bei 60 °C und festem Staudruck 320 N/mm²) Mit der genannten Software sind sämtliche seilmechanischen Berechnungen (seilmechanische Zustände, Durchhangsrückrechnung, Kriechdehnung, innere und äußere Zustände) sowie Berechnungen zur Prüfung der genannten Parameter technisch und fachlich möglich. Die fachkundige Bedienung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter. Bitte geben Sie das Softwareprodukt, den Hersteller, die Version und die Anzahl der aktuell im Unternehmen verfügbaren Lizenzen an.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eignungsleihe (technisch) Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im … ganz lesenEignungsleihe (technisch) Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen. Detaillierte Informationen zum Subunternehmer wie vollständiger Name, Adresse, Kontaktperson und dessen Kontaktdaten sind dabei mit anzugeben (Das Formblatt "Angaben zum Bewerber" kann verwendet werden). Außerdem ist durch den jeweiligen Dritten eine Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen, abzugeben. Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Teilnahmekriterien auch durch mehrere potentielle Subunternehmen erfolgen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2037
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
- Option zur Lieferung weiterer 2,5 km Havariegestänge - Optionen zur weiteren Unterstützung im Havariefall (Stunden- / Tagessätze)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
s2c.mercell.com
Sprache
Deutsch, Englisch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vor Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachu … ganz lesenRügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber über die unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannte Kontaktstelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 442 (Bauerzeugnisse) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
552.255 €Zuschlagswert im Median
268.637 € – 1,38 Mio. €mittlere Hälfte, 14 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 26.06.2026 auf 03.07.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 26.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 778688e2-04be-45be-a24f-44763b7ec76e.