Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Nürnberger Land
Landratsamt Nürnberger Land · Lauf an der Pegnitz, Bayern
Aktenzeichen LOT-0001 E81893541veröffentlicht 01.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 58 Monate
- 15.09.2026 – 31.07.2031
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 58 Monate15.09.2026 – 31.07.2031
- Lose
- 9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lauf an der Pegnitz91207, Landkreis Nürnberger Land, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:45 Uhrvor 7 Monatenan Landratsamt Nürnberger Land
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 12:15 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 54 TagenLaufzeit bis 31.07.2031
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in neun Lose (Los 1–9) unterteilt. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen.
Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 1) Linienfahrten Strecke 1: Hinfahrt zur Richard-Glimpel-Schule (RGS) Lauf; schultägig: 1 Fahrt (Winterstein „Bushaltestelle – Winterstein“ – Hüttenbach „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Simmelsdorf „Bushaltestelle – Am Tucherschloss“ – Hedersdorf „Bushaltestelle – Dorfstr.“ Schnaittach „Bushaltestelle – Am Weiher Bestattung Pfister“ – Rollhofen „Bushaltestelle – Höhe Kriegerdenkmal“ – Speikern „Bushaltestelle – Mitte“ – Neunkirchen „ Bushaltestelle - Feuerwehrhaus“ – RGS Lauf). 2) Linienfahrten Strecke 2 Rückfahrten von der Richard-Glimpel-Schule (RGS) Lauf; schultägig: 4 Fahrten; umgekehrt zu 1). 3) Bus 1: a) Linienfahrten Strecke 1 zur Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Bernhof „Bushaltestelle – Bernhof“ – Raitenberg „Bushaltestelle – Raitenberg“ – Rupprechtstegen „Bushaltestelle – Ortsmitte“ - Vorra „Bushaltestelle – Am Tucherschloss“ – RGS Hersbruck). b) Linienfahrten Strecke 2 von der Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 4 Fahrten, umgekehrt zu 3a). 4) Bus 2: a) Linienfahrten Strecke 3 zur Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Neuhaus „Bushaltestelle – Bahnhof“ – RGS Hersbruck) b) Linienfahrten Strecke 4 von der Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 4 Fahrten, umkehrt zu 4a) 5) Bus 3: a) Linienfahrten Strecke 5 zur Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Grünreuth „Bushaltestelle – Bahnhof“ - Hartenstein „Bushaltestelle –Hartenstein“ –Lungsdorf „Bushaltestelle – an St2162“ - RGS Hersbruck) b) Linienfahrten Strecke 6 von der Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 4 Fahrten, umgekehrt zu 5a) | 58 Monate | – |
| 2 | Los 2 1) Linienfahrten Strecke 1 zur Haltestelle Henfenfeld; schultägig: 1 (FahrtDeckersberg „Bushaltestelle – Deckersberg“ – Kruppach „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Prosberg „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Sendelbach „Bushaltestelle – Rombergstr.“ – Henfenfeld/HSt.) 2) Linienfahrten Strecke 2 von der Haltestelle Henfenfeld; schultägig: 3 Fahrten (umgekehrt zu 1) | 58 Monate | – |
| 3 | Los 3 1) Linienfahrten Strecke 1 zur RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrt (Schwaig „Bushaltestelle – Max-Reger-Str. “ – Schwaig „Bushaltestelle – Behringersdorfer Str. “ – Behringersdorf „Bushaltestelle – Bahnhof“ – Behringersdorf „Bushaltestelle –Am Neubruch“ – Rückersdorf „Bushaltestelle – B 14 West“ – Röthenbach „Bushaltestelle – Werner-von-Siemens-Allee “ – Röthenbach „Bushaltestelle – Renzenhofer Straße“ – Röthenbach „Bushaltestelle – Bahnhof“ – Röthenbach „Bushaltestelle – Rückersdorfer Straße/Sparkasse“ – Röthenbach „Bushaltestelle – Wiesenstraße“ – Wetzendorf „Bushaltestelle – Am Winkelsteig“ – RGS Lauf). 2) Linienfahrten Strecke 2 von der RGS Lauf; schultägig: 4 Fahrten (umgekehrt zu 1)). 3) Linienfahrten Strecke 3 zur RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrt (Renzenhof „Bushaltestelle – Ortsmitte “ – Diepersdorf „Bushaltestelle – Ortsmitte “ – Leinburg „Bushaltestelle – Hauptstraße “ – Leinburg „Bushaltestelle – Marktplatz“ – Unterhaidelbach „Bushaltestelle – Staatsstraße“ – Weißenbrunn „Bushaltestelle – Hauptstraße“ – Oberhaidelbach „Bushaltestelle – Hauptstraße“ – Entenberg „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Reuth „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Weigenhofen „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Schönberg „Bushaltestelle – Mitte“ – Lauf „Bushaltestelle – Altdorfer Str. bei ASB“ – Lauf „Bushaltestelle – Christof-Treu-Straße“ – Lauf „Bushaltestelle – Luipoldstraße“ – RGS Lauf). 4) Linienfahrten Strecke 4 von der RGS Lauf; schultägig: 4 Fahrten (umgekehrt zu 3)). | 58 Monate | – |
| 4 | Los 4 1) Linienfahrten Strecke 1 zur Schleifmühle Haltestelle; schultägig: 1 Fahrt (Unterrieden „Bushaltestelle – Ortsmitte" – Raschbach „Bushaltestelle – Hagenhausen" – Eismannsberg „Bushaltestelle – Ortsmitte" – Schleifmühle/Haltestelle). 2) Linienfahrten Strecke 2 von der Haltestelle Schleifenmühle; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 1)). Weitere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung. | 58 Monate | – |
| 5 | Los 5 1) Linienfahrten Strecke 1 zum Ottensoos Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt (Rüblanden „Bushaltestelle – Ortsmitte" – Ottensoos/Bahnhof). 2) Linienfahrten Strecke 2 von Bahnhof / Ottenssos; schultägig: 1 Fahrt (umgekehrt zu 1)). Weitere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung. | 58 Monate | – |
| 6 | Los 6 1) Linienfahrten Strecke 1 zur Haltestelle Förrenbach; schultägig: 1 Fahrt (Nonnhof „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Pollanden „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – See „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Gotzenberg „Bushaltestelle – Ortsmitte“ – Aicha „Bushaltestelle – VAG Max-Reger-Str.“ – Förrenbach Haltestelle). 2) Linienfahrten Strecke 2 von Haltestelle Förrenbach; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 1). Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung | 58 Monate | – |
| 7 | Los 7 1) Linienfahrten Strecke 1 zur RGS Lauf (SVE-Fahrt); schultägig: 1 Fahrt; Schüler in einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und zurückgebracht; (Weißenbrunn – Unterhaidelbach – Leinburg – Diepersdorf – Schwaig – Röthenbach –Rückersdorf – RGS Lauf). 2) Linienfahrten Strecke 2 von RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 1)). 3) Linienfahrten Strecke 3 zur RGS Lauf (SVE-Fahrt); schultägig: 1 Fahrt; Schüler in einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und zurückgebracht; (Diepoltsdorf – Hedersdorf – Simmelsdorf – Großbellhofen – Schnaittach – Neunkirchen a. S. –Speikern – Ottensoos – Lauf – RGS Lauf). 4) Linienfahrten Strecke 4 von RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 3). 5) Linienfahrten Strecke 5 zur RGS Lauf schultägig: 1 Fahrt (Ottensoos „Bushaltestelle – Schleife“ – Bräunleinsberg „Bushaltestelle“ – Lauf „Bushaltestelle – Marktplatz“ – Lauf „Bushaltestelle – Vogelhofer Str.“ – Lauf-Heuchling – RGS Lauf). 6) Linienfahrten Strecke 6 von RGS Lauf; schultägig: 3 Fahrten (umgekehrt zu 5)). 7) Linienfahrten Strecke 7 zur RGS Hersbruck schultägig: 1 Fahrt (Reichenschwand „Bushaltestelle – Rathaus“ – Offenhausen „Bushaltestelle – Mitte“ – Egensbach „Bushaltestelle“ – Engelthal „Bushaltestelle – Gasthaus Grüner Baum“ – Henfenfeld „Bushaltestelle – Waagstraße“– Hersbruck „Bushaltestelle“ – RGS Hersbruck). 8) Linienfahrten Strecke 8 von RGS Hersbruck; schultägig: 3 Fahrten (umgekehrt zu 7)). 9) Linienfahrten Strecke 9 zur RGS Hersbruck (SVE-Fahrt); schultägig: 1 Fahrt; Schüler in einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und zurückgebracht; (Egensbach – Reichenschwand – Hersbruck – RGS Hersbruck). 10) Linienfahrten Strecke 10 von RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 9)). 8) | 58 Monate | – |
| 8 | Los 8 1) Linienfahrten Strecke 1 zum Neuhaus/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt (Höfen „Bushaltestelle – Höfen“ – Pfaffenhofen „Bushaltestelle - Pfaffenhofen“ – Neuhaus/Bahnhof). 2) Linienfahrten Strecke 2 vom Neuhaus/Bahnhof; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 1)). 3) Linienfahrten Strecke 3 zur RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrt (Hersbruck „Bushaltestelle – Katholische Kirche“ – Henfenfeld „Bushaltestelle - Kirche“ – Grünreuth „Bushaltestelle - Ortsmitte“ – Kirchensittenbach „Bushaltestelle - Mitte“ – RGS Lauf). 4) Linienfahrten Strecke 4 von RGS Lauf; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 3). 5) Linienfahrten Strecke 5 zur RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Thalheim „Bushaltestelle“ – Mittelburg „Bushaltestelle“ – Hartmannshof „Bushaltestelle - Friedhof“ –Pommelsbrunn „Bushaltestelle - Rathaus“ – RGS Hersbruck). 6) Linienfahrten Strecke 6 von RGS Lauf; schultägig: 4 Fahrten (umgekehrt zu 5)). 7) Linienfahrten Strecke 7 zur RS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Loch „Bushaltestelle“ – Grünreuth „Bushaltestelle - Ortsmitte“ – Enzendorf „Bushaltestelle“ – Artelshofen „Bushaltestelle – Zum Pechwirt“ – Vorra/Bhf „Bushaltestelle - Bahnhof“ – RS Hersbruck). 8) Linienfahrten Strecke 8 von RGS Lauf; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 7)). 9) Linienfahrten Strecke 9 zur RGS Hersbruck (SVE-Fahrten); schultägig: 1 Fahrt; Schüler in einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und zurückgebracht; (Neuhaus -Kirchensittenbach - Enzendorf - Hersbruck - Vorra - RGS Hersbruck). 10) Linienfahrten Strecke 10 von RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 9)). 11) Linienfahrten Strecke 11 zur RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Großviehberg „Bushaltestelle“– Happurg „Bushaltestelle - Rathaus“ – Kainsbach „Bushaltestelle“ – RGS Hersbruck) 12) Linienfahrten Strecke 12 von RGS Hersbruck; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 11)). 13) Linienfahrten Strecke 13 zur RGS Hersbruck (SVE-Fahrten); schultägig: 1 Fahrt; Schüler in einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und zurückgebracht; (Hartmannshof – Happurg – Pommelsbrunn – Eschenbach – RGS Hersbruck). 14) Linienfahrten Strecke 14 von RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 13)). Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung. | 58 Monate | – |
| 9 | Los 9 1) Linienfahrten Strecke 1 zum Velden/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt (Henneberg „Bushaltestelle – Henneberg" – Viehhofen „Bushaltestelle – Ortsmitte" – Lungsdorf „Ortsmitte" – Rupprechtstegen/Bahnhof). 2) Linienfahrten Strecke 2 vom Rupprechstegen/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 1)). | 58 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch e … ganz lesenkürzer
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte … ganz lesenkürzer
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und … ganz lesenkürzer
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.09.2026
- Vertragsende
- 31.07.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggebe … ganz lesenkürzer
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032 zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.04.2026, 12:15 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga … ganz lesenkürzer
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
- Website
- nuernberger-land.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Landratsamt Nürnberger Land, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.04.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Transporte CNSchnürerFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54c3472b-196b-4520-8ca0-da8a4198db56.