Freianlagen zum Neubau Jugendfreizeitstätte und Neuanlage Sportanlagen Margarethenstraße, Pullach i. Isartal
Gemeinde Pullach i. Isartal · Pullach i. Isartal, Bayern
Aktenzeichen JUZ 2024 01 26veröffentlicht 27.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 337 Tsd. €
- Laufzeit
- 42 Monate
- 01.07.2024 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 337 Tsd. €
- Laufzeit
- 42 Monate01.07.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pullach i. Isartal82049, Landkreis München, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Im Zuge des Neubaus einer Jugendfreizeitstädte möchte die Gemeinde Pullach die umgebenden Freianlagen im Bestand neu strukturieren und anlegen. Neben den die Jugendfreizeitstätte umgebenden Freianlagen und einer Zufahrt, sollen u.a. ein Streetballplatz als Allwetterplatz, ein Bolzplatz als Kunstrasenplatz, ein Sportplatz als Rasenplatz und eine kombinierte Lärmschutz-/Boulderwand realisiert werden. Die zu überplanende Fläche beläuft sich auf ca. 17.880 m². Die auf dem Gelände ebenfalls zu realisierende Skateanlage ist nicht Gegenstand des Auftrags. Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Flächenstudie mit einer Kostenprognose durch das Landschaftsarchitekturbüro CB.LA, München erstellt. Die Flächenstudie mit der Kostenprognose liegt den Vergabeunterlagen bei.Es wird das Ziel verfolgt, durch eine nachhaltige und innovative Planung einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten: Gesucht werden demnach richtungsweisende Entwürfe, denen es gelingt, mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen (u.a. durch Suffizienz- und Effizienzstrategien) die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Multifunktionalität und Qualität zu erzielen. Darüber hinaus sollen die Freianlagen klimaresilient, bedarfsgerecht, betriebssicher und robust sein. Hierbei werden innovative Lösungsansätze erwartet und gefördert.Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanungen Freianlagen und Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 2 und 4, die LPH 1 bis 9.Die Beauftragung erfolgt für zwei Teilbereiche:Teilbereich 1: umgebende Freianlagen der Jugendfreizeitstätte mit der Zufahrt und alle weiteren FlächenNach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Freianlagen entsprechend HOAI Anlage 11 für den Teilbereich 1 in die Honorarzone III sowie die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Erschließungsstraße in die Honorarzone II ein.Teilbereich 2: einem Streetballplatz als Allwetterplatz, einem Bolzplatz als Kunstrasenplatz, einem Sportplatz als Rasenplatz und eine kombinierte Lärmschutz-/Boulderwand Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Freianlagen entsprechend HOAI Anlage 11 für den Teilbereich 2 in die Honorarzone IV ein.Die Beauftragung erfolgt nach § 38 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde Pullach die voraussichtlichen Erstellungskosten (KGR 500, brutto) von 2,175 Mio. EUR für die Gesamtmaßnahme festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage. Auf den Teilbereich 1 entfallen ca. 28% der voraussichtlichen Erstellungskosten.Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im 2. Quartal 2024. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll ab Januar 2025 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll im Dezember 2026 und die Nutzungsaufnahme im Januar 2027 erfolgen. Abschließende Arbeiten sollen Anfang 2027 abgeschlossen sein.Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Siehe Vergabeunterlagen: ZuschlagsmatrixDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagenaufgeführt.https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=289824
- Qualität
- Siehe Vergabeunterlagen: ZuschlagsmatrixProjektteam ‐ Qualifikation und Erfahrung, Präsenz vor OrtQualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagenaufgeführt.https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=289824
- Qualität
- Siehe Vergabeunterlagen: ZuschlagsmatrixAuftragsbezogene QualitätssicherungQualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagenaufgeführt.https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=289824
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio.EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkom … ganz lesenkürzer
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio.EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach‐ und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmenserforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.- Kriterium
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 2‐8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung).Der Referenzzeitraum muss zwischen März 2 … ganz lesenkürzer
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 2‐8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung).Der Referenzzeitraum muss zwischen März 2014 und dem Zeitpunkt der Eignungsprüfung liegen, dieLeistungsphase 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die Leistungsphase 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossensein. (Mindestanforderung).Referenzen über in einem anderen Büro erbrachte Planungsleistungen können einem Bewerberzugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständigwaren und den Mitarbeitern in dem sich bewerbenden Büro besteht. In diesem Fall ist vom Bewerber eine Bestätigung inForm einer Eigenerklärung zu o.g. Sachverhalt vorzulegen.b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat unddergleichen für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden-- Kriterium
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Bauk … ganz lesenkürzer
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des EuropäischenParlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.- Kriterium
Die Bewertung erfolgt anhand der in der Eignungsmatrix aufgeführten Kriterien. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil derVergabeunterlagen. Je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar.1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungsund … ganz lesenkürzer
Die Bewertung erfolgt anhand der in der Eignungsmatrix aufgeführten Kriterien. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil derVergabeunterlagen. Je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar.1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren PlanungsundBeratungsanforderungen:1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe, Objektplanung Freianlagen (20 Punkte),1.2. Bauvorhaben vergleichbarer Größe, Objektplanung Verkehrsanlagen (10 Punkte),1.3. Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (10 Punkte).2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte). Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen dieAnforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unterdiesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien ‐siehe: Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=290605- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- staatsanzeiger-eservices.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- Nur Vertreter des Auftraggebers
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80834 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.27 Erklärung Bezug Russland, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (nur falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (nur falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (nur falls zutreffend) einzure … ganz lesenkürzer
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.27 Erklärung Bezug Russland, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (nur falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (nur falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (nur falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe‐/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattformeingestellt. Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor‐ und Nachname der Person, die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind fürdie Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.b) Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten.Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Pullach i. Isartal
- Anschrift
- Johann-Bader-Straße 21, 82049 Pullach i. Isartal
- Website
- pullach.de
- Kontakt
- vergabe.hb-h@
pullach.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung af811c28-e66d-4494-82a8-1ee7c76aa41e.