FPGA-based optical tweezer control and rapid atom auto-detection system
Universität Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 25-031veröffentlicht 16.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 176 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 176 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70174, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (106 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (173 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
FPGA-basiertes Kontrollsystem für optische Tweezer Arrays mit schneller automatischer Bilderkennung
FPGA-based optical tweezer control and rapid atom auto-detection system
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Auftrags an einen Dritten für die Entwicklung einer FPGA-basierten Steuer für optische Tweezer und eines Systems zur schnellen automatischen Bilderkennung von Atomen für ein Rydberg-Atomarray. Dieses System kontrolliert 1280 dynamische Tweezer-Spots über 20 parallel angesteuerte akusto-optische Deflektoren (AODs), wobei jeder AOD 64 Spots in der Fokusebene er-zeugt. Zur dynamischen Steuerung muss jeder Kanal die Pinzettenspots neu anordnen, indem die Frequenzen entsprechend verfahren und die Phasen und Amplituden nach Bedarf anpasst werden. Für die schnelle Bilderkennung von Atomen muss das System FPGA-basierte Berechnungen verwenden. Hierfür müssen alle Bilderkennungs- und Umordnungsalgorithmen schnell auf der FPGA-Hardware ausgeführt werden. Die für die Bilderkennung einer Pixelreihe benötigte Zeit muss kürzer sein als die 2.6 ?s, die die Kamera für die Übertragung einer Reihe von Pixeldaten benötigt. Folglich ist die Bilderkennung abgeschlossen, wenn die Kamera die Belichtung beendet. So-bald die Bilderkennung abgeschlossen ist, muss es das Sytem erlauben in Echtzeit Neuanordnungen der Atome über die Steuerung der 20 unabhängigen AODs durchzuführen. Das System muss darüber hinaus skalierbar sein, und eine Aufrüstung auf mindestens 2560 RF-Töne in Zukunft ermöglichen unter Beibehaltung der simultanen Kontrolle aller RF-Töne.
The subject of this procurement is the awarding of a contract to a third party for the development of an FPGA-based optical tweezer control and rapid atom auto-detection system for a Rydberg atom array. This sys-tem supports 1280 dynamic tweezer spots with 20 parallel acousto-optical deflectors (AODs), where each AOD generates 64 spots in the focal plane. For dynamic control, each channel must rearrange the tweezer spots by appropriately sweeping the frequencies, along with adjusting the phase and amplitude as needed. For rapid atom detection, the system must utilize Field Programmable Gate Array (FPGA)-based computation. More specifically, all image recognition and rearrangement algorithms need to be executed swiftly on the FPGA hardware itself. The time required for image recognition of one pixel row should be faster than 2.6 ?s which is required for the camera to transmit one row of pixel data. Consequently, image recognition is completed by the time the camera exposure ends. Once the image recognition is complete, the system has to allow for rearranging the atoms in real time via control of the 20 independent AODs. Moreover, the system must be scalable to support an upgrade to at least 2560 RF tones in the future while ensuring the simultaneity of control for all RF tones.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- günstigster Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT4AZU913 Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Zahlungen der Universität an den Auftragne … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT4AZU913 Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Zahlungen der Universität an den Auftragnehmer vor Erhalt des Gegenstandes/der Dienstleistung sind nach der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (§56 LHO) grundsätzlich verboten. Ist eine Vorleistung im Ausnahmefall erforderlich, weil der Gegenstand/die Dienstleistung ansonsten nicht beschafft werden könnte, so muss die Vorleistung mittels einer selbstschuldnerische Bankbürgschaft (§§ 232, 1113 ff., 1191 ff. BGB) abgesichert werden. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Shanghai Precilasers Technology Co., Ltd., SHANGHAI | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Keplerstraße 7, 70174 Stuttgart
- Website
- uni-stuttgart.de
- Kontakt
- beschaffung@
verwaltung.uni-stuttgart.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 380 (Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- AB SCIEX GERMANY GmbH3 Zuschläge
- Attocube Systems AG3 Zuschläge
- Illumina GmbH3 Zuschläge
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- Oxford Instruments GmbH3 Zuschläge
- Agilent Technologies Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71f64651-5b7a-4150-92ce-099eeee26c0b.