Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht nach altem und nach neuem Recht
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz · Berlin, Berlin
Aktenzeichen III 3 3003/03-0007veröffentlicht 04.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 168 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 168 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Forschungsvorhaben soll sich entsprechend der Vorgaben des Reformgesetzgebers schwerpunktmäßig auf die Anwendungspraxis der Sterilisationsregelung im Jahr vor und im Jahr nach der Neuregelung des Sterilisationsparagraphen beziehen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Um möglichst belastbare Aussagen über die Anwendungspraxis vor und nach der Neuregelung treffen zu können, soll darüber hinausgehend eine größere Zahl von Gerichtsakten ausgewertet werden, indem der Untersuchungszeitraum auf zwei Jahre vor und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgedehnt wird. Dementsprechend sollen die bundesweit bei den Betreuungsgerichten anhängigen Gerichtsverfahren aus den Jahren 2021/22 und 2023/24 ausgewertet und miteinander verglichen werden. Durch das Forschungsvorhaben sollen empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, in welchen konkreten Fallgestaltungen die Einwilligung in eine Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. und § 1830 BGB erklärt und genehmigt wurde und in welchen konkreten Fallgestaltungen eine Einwilligung oder eine gerichtliche Genehmigung versagt wurde. Es soll insbesondere untersucht werden, ob die Betroffenen im Entscheidungsprozess ausreichende Unterstützung erhielten, welche Gefahren als Grund für die Sterilisation angenommen wurden und mit welchen Maßnahmen den Gefahren begegnet werden konnte. Des Weiteren soll nach Möglichkeit untersucht werden, ob auch Frauen sterilisiert wurden, die nicht einwilligungsfähig waren, von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und/oder den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern aber als einwilligungsfähig eingestuft wurden, um ein betreuungsgerichtliches Verfahren zu umgehen. Damit soll die Untersuchung eine rechtstatsächliche Grundlage für die Frage bilden, ob ein Bedürfnis dafür besteht, die Sterilisation von einwilligungsunfähigen Erwachsenen auf Grundlage einer stellvertretenden Einwilligung in engen Ausnahmefällen weiterhin zuzulassen, ob der Schutz der betroffenen Personengruppe durch die Neuregelung ausreichend ist oder bis hin zu einem Verbot verstärkt werden sollte. Die Untersuchung soll Erkenntnisse dazu liefern, ob die geltende Regelung in § 1830 BGB zufriedenstellende Lösungsmöglichkeiten bietet oder ob es – etwa wegen der Komplexität des Verfahrens – zu rechtswidrigen Umgehungen kommt.
Zur Methodik: Es sollen die in den Jahren 2021/22 nach § 1905 BGB a. F. entschiedenen und die in den Jahren 2023/24 nach § 1830 BGB eingeleiteten Verfahren (insgesamt etwa 70 bis 80 Verfahren) untersucht werden, indem die Gerichtsakten hierzu ausgewertet werden. Des Weiteren sollen Betroffene und weitere an einer Entscheidung über die Sterilisation beteiligte Personen (Sterilisationsbetreuerinnen und -betreuer, Angehörige, Einrichtungsmitarbeitende oder -leiter/innen, Verfahrenspfleger/innen, Sachverständige, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Betreuungsrichter/innen, Betreuungsbehörden) interviewt werden. Auch sollen Expertinnen und Experten aus der Praxis, Wissenschaft und den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen interviewt werden. Um das Dunkelfeld zu beleuchten, sollen zudem in einer Stichprobe auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (ggf. in einfacher Sprache) befragt werden, ob sie sterilisiert wurden und dies gerichtlich genehmigt worden ist. Das Forschungsdesign sollte dabei möglichst partizipativ ausgestaltet sein.
Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze – nicht abschließend – vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet.
Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- genannt
- Preis
- Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus einer Gewichtung der Qualität (Q) mit 70 Prozent und des Preises (P) mit 30 Prozent.Zuschlagskriterien sind die Qualität der Forschungskonzeption (Qualität) und der Preis (Brutto-Auftragssumme). Für die Qualität und den Preis können dabei zunächst jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus einer Gewichtung der Qualität (Q) mit 70 Prozent und des Preises (P) mit 30 Prozent. Der Preis (Brutto-Auftragssumme) besteht aus der Gesamtsumme der in dem Kostenplan (Kostenkalkulation) für die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens anzugebenen Kostenpositionen (Personalkosten, Kostenleistungen Dritter, Sachkosten, Reisekosten, etwaige Umsatzsteuerbeträge, eventueller Overhead; siehe Ziffer 4.4.2. der Vergabeunterlagen sowie Formular 12: Preisblatt der Anlage 1: Formulare 1 bis 14). Im Rahmen der Angebotsbewertung können für die Qualität maximal 100 Punkte vergeben werden, die sich auf die einzelnen fachlichen Unterkriterien wie folgt verteilen: - Forschungsgegenstand: maximal 15 Punkte, - Forschungsmethodik: maximal 50 Punkte, - Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung: maximal 25 Punkte, - Aufbau und Verständlichkeit des Angebots: maximal 10 Punkte. Erforderlich ist, dass das Angebot insgesamt mindestens 38 Punkte sowie bei jedem Unterkriterium die jeweils aus dem Bewertungsbogen zu entnehmenden erforderlichen Einzelpunkte erlangt (siehe Formular in Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Eigene – über den in der Ausschreibung genannten Leistungsumfang hinausgehende – inhaltliche Ergänzungsvorschläge und methodische Forschungsansätze können punktemäßig berücksichtigt werden (siehe zu den Einzelheiten Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1 lit. b) der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Eine detaillierte Darstellung der Qualitätskriterien und deren Bewertung ist der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweis: Die Unterkriterien beinhalten keine Mindestkriterien, deren Nichterfüllen jeweils unmittelbar zum Angebotsausschluss führen (vgl. § 57 Absatz 1 Nr. 4 VgV). Maßgeblich für den Verbleib im Vergabeverfahren ist das Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahl (siehe Tabelle in Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Die Berechnung des Punktwerts für den Preis erfolgt in der Weise, dass für das günstigste Angebot (brutto) der maximale Punktwert von 100 Punkten angesetzt wird. Die Punkte für die weiteren Angebote werden dann in der Weise berechnet, dass ermittelt wird, um welchen Prozentsatz das günstigste Angebot günstiger ist. Der Maximalpunktwert wird dann um denselben Prozentsatz verringert. Bei der Bewertung eines jeden Angebots gilt jeweils: - Es sind insgesamt maximal 100 Punkte erreichbar. Es erfolgt eine Gewichtung von Qualität (Q) mit 70 Prozent und Preis (P) mit 30 Prozent. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab „0,005“. - Im Rahmen der Qualität (Q) kann ein Angebot ebenfalls maximal 100 Punkte erreichen. Dabei muss ein Angebot bei einzelnen Unterkriterien mit einer Mindestpunktzahl bewertet werden und insgesamt mindestens 38 Punkte erreichen (siehe im Einzelnen Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). - Für diejenigen Angebote, die die Mindestpunktzahlkriterien erfüllen, wird die Gesamtpunktzahl ermittelt. Die punktbesten fünf Bietenden werden – vorbehaltlich eines Direktzuschlages (siehe Ziffer 4.4. der Vergabeunterlagen) – zur Verhandlung eingeladen. Die Berechnung der Gesamtpunktzahl wird in der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen näher erläutert.
Eignung5 von 5 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind Ziffer 4.3.3. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sie sind auch in der Checkliste (Anlage 6 zu den Vergabeunterlagen) aufgeführt. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird – nach vorab festzustellender formeller Eignung (vgl. Ziffern 4.3.1. bis 4. … ganz lesenkürzer
Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind Ziffer 4.3.3. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sie sind auch in der Checkliste (Anlage 6 zu den Vergabeunterlagen) aufgeführt. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird – nach vorab festzustellender formeller Eignung (vgl. Ziffern 4.3.1. bis 4.3.3. der Vergabeunterlagen) – zwischen Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab und Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab unterschieden. Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab Die nachfolgenden Eignungskriterien müssen insgesamt/alle zwingend erfüllt sein. Ist eines der Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab nicht erfüllt, wird der Bewerber oder die Bewerberin von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einem Forschungsteam, das als Bewerbergemeinschaft auftritt, genügt es, wenn die in der nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien Nr. 1 a) und b) jeweils von lediglich einem der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Das Eignungskriterium Nr. 2 hingegen, muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen müssen sämtliche Eignungskriterien (Nr. 1 und Nr. 2) grundsätzlich selbst erfüllen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, d. h. der Bewerber oder die Bewerberin kann für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Eignungskriterien Nr. 1 a) und b) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, sofern er oder sie eine Verpflichtungserklärung oder einen sonstigen Nachweis des oder der in Anspruch genommenen Verleihers oder Verleiherin vorlegt. Eine Eignungsleihe ist hier nur in Kombination mit einem Unterauftrag möglich, d.h. die für diese Eignungskriterien in Anspruch genommenen Unternehmen (Verleiher/Verleiherin) müssen die diesbezügliche Leistung selbst erbringen (Unterauftrag). Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sowie zum Unterauftrag sind Ziffer 4.3.5.1. und Ziffer 4.3.5.2. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu den nachstehenden Mindest-Eignungskriterien Nr. 1 a) und b), sind in dem Formular 8 (Angaben zu Mindest-Eignungskriterien) der Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen Eigenerklärungen abzugeben (Eigenerklärungen Nr. 1 und 2 zu Formular 8). 1. Qualifikation der mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte (Forschende) in folgenden Bereichen: a) Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung bzw. Befähigung zum Richteramt. b) Ein in der EU anerkannter Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer Abschluss) an einer Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung in dem Bereich oder mit dem Schwerpunkt Sozialwissenschaften,(Sonder-/Sozial-)Pädagogik, Medizin, Psychiatrie, Philosophie und/oder Psychologie. 2. Der Bewerber/die Bewerberin hat keine Interessen, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können, vgl. § 46 Absatz 2 VgV. Hinweis: Die Prüfung dieses fakultativen Ausschlusstatbestands auf der Eignungsebene obliegt der Auftraggeberin. Um eine Prüfung zu ermöglichen, hat der Bewerber/die Bewerberin das Formular 2 der Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen auszufüllen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab Die Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab werden punktemäßig bewertet (siehe die Tabelle in der Anlage 2 zu den Vergabeuntelagen). Hier können max. 19 Punkte erlangt werden – als Summe der für die jeweiligen Eignungskriterien vergebenen Einzelpunkte. Die E … ganz lesenkürzer
Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab Die Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab werden punktemäßig bewertet (siehe die Tabelle in der Anlage 2 zu den Vergabeuntelagen). Hier können max. 19 Punkte erlangt werden – als Summe der für die jeweiligen Eignungskriterien vergebenen Einzelpunkte. Die Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab beziehen sich auf die Erfahrung der mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte (Forschende) und umfassen: • Dauer einschlägiger Berufstätigkeit (Ziffer 1.1) • Erfahrung im Bereich einschlägiger Publikationen (Ziffer 1.2) • Erfahrung im Umgang mit einschlägigen Forschungsmethoden (Ziffer 2) Diese Eignungskriterien werden jeweils durch Eignungsnachweise dargelegt: Zum Nachweis „Dauer einschlägiger Berufstätigkeit“ (Ziffer 1.1), ist die Tabelle 1 des Formulars 9 der Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen. Zum Nachweis „Erfahrung im Bereich einschlägiger Publikationen“ (Ziffer 1.2), ist die Tabelle 2 des Formulars 9 der Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen. Zum Nachweis „Erfahrung im Umgang mit einschlägigen Forschungsmethoden“ (Ziffer 2), ist die Tabelle 3 des Formulars 9 der Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen. Auch hier besteht die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, d. h. der Bewerber oder die Bewerberin kann für die vorstehend genannten Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, sofern er oder sie eine Verpflichtungserklärung oder einen sonstigen Nachweis des in Anspruch genommenen Unternehmens vorlegt. Für die vorgenannten Eignungskriterien ist eine Eignungsleihe nur in Kombination mit einem Unterauftrag möglich, d.h. das für das jeweilige Eignungskriterium in Anspruch genommene Unternehmen (Verleiher/Verleiherin) muss die diesbezügliche Leistung selbst erbringen (Unterauftrag). Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sowie zum Unterauftrag sind Ziffer 4.3.5.1. und Ziffer 4.3.5.2. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu Ziffer 1.1: Einschlägige berufliche Tätigkeiten Einschlägige Berufserfahrung bei den Forschenden in einem oder mehreren der hier maßgeblichen Themengebiete: 1) Rechtswissenschaft: Professur oder anwaltliche bzw. sonstige rechtsberatende Tätigkeit oder sonstige juristische Befassungen mit den Bereichen Medizinrecht, Gesundheitsrecht, Medizinethik, Familienrecht (Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft), Familienverfahrensrecht (Verfahren in Betreuungssachen) 2) Sozialwissenschaften/(Sonder-/Sozial-)Pädagogik/Medizin/Psychiatrie/Philosophie/Psychologie: Ethik bzw. Ethik der Medizin, Sterilisation, rechtliche Betreuung, Sexualforschung, Sozialforschung, Gesund-heitsversorgung, Gesundheitsforschung, Soziologie des Körpers, Selbstbestimmungsrecht, Sexualpädagogik, Sexualpsychologie, Behindertenhilfe, Teilhabeforschung, Partizipative Forschung (die Aufzählungen sind nicht abschließend und sollen nur einen Überblick über die hier gefragten Themen geben) Einschlägige Berufserfahrung, die der Forscher oder die Forscherin (im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität) durch Arbeiten an einer Promotion unter Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden erlangt hat, wird hier ebenfalls berücksichtigt. Zu Ziffer 1.2: Publikationen Veröffentlichungen/wissenschaftliche Publikationen in den hier maßgeblichen Themengebieten (siehe 1) und 2) unter 1.1). Zu Ziffer 2: Erfahrung im Umgang mit einschlägigen Forschungsmethoden (Referenzen der letzten 3 Jahre) Die mit der Leistungserbringung einzusetzenden Forschenden müssen für den Zeitraum der vergangenen drei Jahre (gerechnet ab Ablauf der Teilnahmefrist) Referenzen bzgl. vergleichbarer Leistungen vorweisen können. Vergleichbare Leistungen sind nur dann gegeben, wenn praktische Erfahrungen in der Durchführung/Begleitung von Studien vorliegen, in denen die für das zu vergebende Forschungsvorhaben relevanten Methodenkenntnisse angewandt worden sind, d. h. (1) in der …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Insolvenz, Verstöße gegen arbeitsrech … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Insolvenz, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Zahlungsunfähigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 7 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem/der Vertreter/in der Auftraggeberin/der Vergabestelle Bundesministerium der Justiz … ganz lesenkürzer
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem/der Vertreter/in der Auftraggeberin/der Vergabestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Referat I A 5 - Mohrenstraße 37 10117 Berlin Fax: +49 3018580-9525 oder Bundesamt für Justiz - Referat III 3 - Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Fax: +49 22899410-5592 zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (siehe nachstehend) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 in der Fassung des Art. 1 … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Bezug) des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10117 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Prognos AG4 Zuschläge
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d8353e1-ced8-4e58-ae21-287bea124e40.