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Forschungsvorhaben "Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie)"

Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS-04812-5/42veröffentlicht 23.04.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1265 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 43 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 42 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel der Evaluation nach § 12 k BGG (Assistenzhundestudie) ist: Erstens, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu Assistenzhunden (§§ 12e bis 12l BGG) zu begleiten und zu prüfen (Umsetzungsbegleitung). Zweitens, zu klären, inwieweit die angestrebten Ziele durch die bisherige Gesetzgebung erreicht worden sind (Wirkungsanalyse). Drittens, die Kosten für M-A-G näher zu ergründen (Kostenevaluation) und unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungen durch den Einsatz von Assistenzhunden Perspektiven zur künftigen Finanzierung zu entwickeln (Weiterentwicklungsperspektive). Zum Hintergrund: Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Regelungen zu den Assistenzhunden ins BGG aufgenommen. Ziel dieser Regelungen ist es, Zugänge für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu ermöglichen und zu verbessern. Dazu wurden die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten gesetzlich einheitlich geregelt und insgesamt Regelungen für eine breitere Akzeptanz von Assistenzhunden in der Gesellschaft geschaffen. Im Einzelnen wurden Vorschriften zur Begleitung durch einen Assistenzhund (§ 12e BGG), zur Ausbildung (§ 12f BGG), zur Prüfung (§ 12g BGG), zur Haltung (§ 12h BGG), zur Zulassung von Ausbildungsstellen (§ 12i BGG) und zur Akkreditierung (§ 12j BGG) sowie eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur näheren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen (§ 12l BGG) erlassen. §§ 12e ff. BGG sind am 01.07.2021 in Kraft getreten, die entsprechende Rechtsverordnung (AHundV) ist am 01.03.2023 in Kraft getreten. Ferner bestimmt § 12k BGG, dass das BMAS die Umsetzung und die Auswirkungen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 12e bis 12l BGG) in den Jahren 2021 bis 2024 untersuchen muss. Zusammenfassend soll die nun zu beauftragende Evaluation nach § 12k BGG zum einen die praktische Umsetzung der vorgenannten Neuregelungen und deren Auswirkungen untersuchen. Zum anderen soll die Evaluation auch Anforderungen des Koalitionsvertrages gerecht werden und die Grundlage für ein „Assistenzhundegesetz“ legen. Vor diesem Hintergrund muss die Evaluation auch Aussagen zu den finanziellen Bedarfen bezogen auf die Anschaffung und Haltung von Assistenzhunden sowie die Ausbildung und Prüfung von M-A-G treffen und in diesem Zusammenhang auch mögliche „Kosteneinsparungen“ zum Beispiel im Bereich von Leistungen zur Teilhabe (§ 4 SGB IX) sowie im Bereich der Krankenbehandlung (SGB V) identifizieren. Wichtiger Bestandteil (Evaluationsobjekt) der Evaluation sind ca. 150 M-A-G, die vom BMAS im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt werden. Die Teilnehmenden werden vom BMAS verpflichtet, dem Auftragnehmer während der Evaluation (z. B. zur Klärung von (Kosten-)Fragen sowie im Rahmen von Interviews) zur Verfügung zu stehen.

Beschreibung des Loses

siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 733 (Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

34vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
603.361 €Zuschlagswert im Median
249.800 € – 677.470 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.05.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 189aaa15-bb9f-4479-8ffb-189a3e2369a6.