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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungen

Forschungsunterauftrag Experimentelle Untersuchungen und Einordnung des Water-Reuse-Potentials von aufbereiteten Nebenströmen im BMFTR-Projekt SUSKULT_2

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau · Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2026-RPTU-1354veröffentlicht 24.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Offene Ausschreibungen derselben Leistung

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kaiserslautern.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
29 Monate01.08.2026 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kaiserslautern67663, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

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Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (78 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Geplante Direktvergabe nach freiwilliger Ex-Ante Bekanntmachung an das IWW Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH frühestens am 06.07.2026. Experimentelle Untersuchungen und Einordnung des Water-Reuse-Potentials von aufbereiteten Nebenströmen im BMFTR-Projekt SUSKULT 2

Beschreibung des Loses

Das Verbundprojekt SUSKULT, an dem die RPTU als aktiver Projektpartner beteiligt ist, verfolgt einen innovativen Ansatz zur kreislaufbasierten urbanen Agrarproduktion. Kern der SUSKULT-Vision ist die Transformation konventioneller Kläranlagen zu sogenannten NEWtrient(R)-Centern: Knotenpunkten, die zentrale Ressourcen wie Wasser, Stickstoff, Phosphor, Kalium, CO2 und Wärme zurückgewinnen und für eine nachhaltige, regionale Nahrungsmittelproduktion nutzbar machen. Damit bricht SUSKULT mit einem gesellschaftlichen Tabu - nämlich der bislang unzureichend betrachteten Möglichkeit, kommunale Abwasserströme als wertvolle Ressourcenquelle für die Landwirtschaft zu erschließen. In der ersten Förderphase wurde eine Konzeption für eine geeignete Prozessführung der Abwasserbehandlung und Ressourcenaufbereitung entworfen sowie die grundsätzliche Machbarkeit einzelner Technologiekomponenten dieses Ansatzes erfolgreich nachgewiesen. In der zurzeit laufenden 2. Förderphase, hier SUSKULT II genannt, wird die Konzeption weiter ausgearbeitet, Technologien weiterentwickelt sowie die Umsetzung von Prozessketten mit aufeinanderfolgenden Verfahren untersucht und abgestimmt. Zur Erhöhung des Anteils an nutzbaren Ressourcen und damit zur weitergehenden Schließung lokaler Nährstoffkreisläufe beinhaltet die aktuelle Phase eine Ausweitung des Bilanzierungsrahmens der SUSKULT-Konzeption über den unmittelbaren Anlagenstandort hinaus. Dabei werden regionale Ressourcenabnehmer und -zulieferer identifiziert, hinsichtlich ihrer Potenziale und Eignung zur Einbindung in das NEWtrient(R)-Center untersucht und ggf. in die Konzeption integriert. Die Zielsetzung der Einbindung liegt in der Einstellung optimaler, sowohl auf den Abwasseraufbereitungsprozess als auch auf den Abnehmerbedarf zugeschnittener Nährstoffverhältnisse sowie der lokalen Verwertung ggf. überschüssiger Nährstoffe und Wasserressourcen. Bei der Planung des Forschungsvorhabens und der Aufstellung des Arbeitsplans zu SUSKULT II Anfang 2024 wurde bezüglich der zu betrachtenden Ressourcenabnehmer ein Fokus auf Verwertungsoptionen mit direktem Bezug zur Agrarproduktion oder Abwasserbehandlung gelegt. Im Rahmen eines Aufstockungsantrags soll dieser Ansatz nun mithilfe externer Projektunterstützung um eine bislang unterrepräsentierte, jedoch zunehmend dringliche Dimension erweitert werden: die Frage der Wasserverfügbarkeit und potenzieller Abnehmer auch außerhalb der Landwirtschaft. Anforderungen (verkürzt dargestellt): A) Sektor- und Bedarfsanalysen B) Optimierung der Verfahrenskomponente Umkehrosmose C) Optimierung der Verfahrenskomponenten Enthärtung und Umkehrosmose D) Untersuchungen zu mikrobiellen Risiken des Permeat und Umkehrosmose-Konzentrats sowie Wiederverkeimungspotenzial des Umkehrosmose-Permeats Der Beschaffungsbedarf umfasst Forschungs- und Beratungsleistungen in folgenden Bereichen: - Membrantechnologie (insbesondere Umkehrosmose) inkl. Konzentrat- und Reststoffmanagement - Nutzungspotenziale von Umkehrosmose-Permeat in industriellen Anwendungen in urbanen Ballungsräumen und deren Umfeld. - Mikrobiologische Bewertung von Wasseraufbereitungsverfahren (inkl. Antibiotikaresistenzen) - Konzeption ressourcenorientierter Abwasserbehandlungssysteme und Transformation von Kläranlagen zu Ressourcenzentren - Rechtliche Rahmenbedingungen der Wasserwiederverwendung im deutschen Kontext inklusive Anforderungen an und Rahmenbedingungen für die Grundwasseranreicherung Dabei ist zu allen Themen eine umfassende und tiefgehende Expertise erforderlich, sowie Erfahrungen in der erforderlichen Analytik und Versuchsdurchführung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstr. 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
siehe § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestatt … ganz lesensiehe § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YEWMXBG#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a136ca2b-0d8e-4f93-bb52-deb226aee4fe.