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Forschungsgutachten zu Möglichkeiten einer Stärkung verbindlicher Interoperabilitätsvorgaben durch den Bundesgesetzgeber vor allem für den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

Bundesministerium für Gesundheit · Berlin

veröffentlicht 23.10.2024

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
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Lose
1
Verfahren
de-comp-wo-callCode der Quelle, national
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Um den interoperablen Datenaustausch im ÖGD zu stärken, wurde im Zuge des ersten Förderaufrufs des Förderprogrammes Paktes für den ÖGD unter Federführung des Bundeslandes Hessen eine Geschäftsstelle aufgebaut, welche eine länderübergreifende Abstimmung und Koordination zur Entwicklung einheitlicher Standards für den ÖGD vorsieht (Vorhaben „INTEROPERABEL“). Allerdings fehlt es aktuell an einem ganzheitlichen Mechanismus zur rechtlich verbindlichen Festlegung der u.a. so entstandenen Standards gegenüber den Gesundheitsämtern, den zuständigen Landesbehörden und den Herstellern ihrer informationstechnischen Systeme. Um die datengestützte Versorgungs- und Steuerungssituation sowohl im Gesundheitswesen als auch im Bereich Public Health nachhaltig zu verbessern, sind jedoch sektorübergreifend einheitliche Datenstandards enorm wichtig. Hierzu soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, das die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer regulatorischen bundesgesetzlichen Ausgestaltung weitergehender Verbindlichkeitsmechanismen für Interoperabilitätsstandards auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (über den Infektionsschutz hinaus) beleuchtet. Hierbei soll insbesondere in den Blick genommen werden, inwiefern eine Verzahnung mit den durch das DigiG im SGB V novellierten Regelungen zur Verbesserung der Interoperabilität mittels gesetzlicher Maßnahmen realisiert werden kann; beispielsweise soll im Fokus stehen, wie hier das Kompetenzzentrum für Interoperabilität nicht nur für den ambulanten und stationären Sektor im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle einnehmen kann. Als ein die Interoperabilität zwingend flankierendes Thema soll zudem am Rande in den Blick genommen werden, inwiefern bundeseinheitliche verbindliche Vorgaben an die IT-Sicherheit der eingesetzten Systeme (wie sie für einen Teil des Gesundheitswesens bereits bestehen, vgl. §§ 390-393 SGB V) auch für den ÖGD erlassen werden können. Ergänzend soll untersucht werden, welche alternativen untergesetzlichen Verbindlichkeitsmechanismen zur Verfügung stehen, die in Betracht kommen, um verbindliche Vorgaben für den ÖGD seitens des Bundes zu schaffen. Die Ergebnisse werden als Unterstützung für die Facharbeit während des laufenden Gesetzgebungsprozesses zum GDAG benötigt, um auf Basis verfassungsrechtlicher Erkenntnisse fundierte Entscheidungen zu treffen.

Forschungsgutachten zu Möglichkeiten einer Stärkung verbindlicher Interoperabilitätsvorgaben durch den Bundesgesetzgeber vor allem für den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22900144.