Forensiksoftware für Datenträgerauswertungen
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen · Ingolstadt, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-33-26-04veröffentlicht 13.09.2026erstmals 26.08.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – …
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – …, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ingolstadt85051, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 2 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 55 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 43 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 Tagen
Beschreibung
Im Rahmen dieser Vergabemaßnahme soll sowohl der Extraktionsbestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Extraktionssoftware“ genannt, zum Entsperren und der Extraktion von nicht gesperrten und gesperrten Datenträgern - Los 1 - wie auch der Analysebestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Analysesoftware“ genannt, zur Analyse von aus Datenträgern erstellten Extraktionsdateien - Los 2 - beschafft werden.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Extraktionssoftware Im Rahmen dieser Vergabemaßnahme soll der Extraktionsbestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Extraktionssoftware“ genannt, zum Entsperren und der Extraktion von nicht gesperrten und gesperrten Datenträgern beschafft werden. | 1 Jahr | 0 € |
| 2 | Analysesoftware Im Rahmen dieser Vergabemaßnahme soll der Analysebestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Analysesoftware“ genannt, zur Analyse von aus Datenträgern erstellten Extraktionsdateien beschafft werden. | 1 Jahr | 0 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das LfAR behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Es ist ein verbindliches Angebot abzugeben.Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen gestellten Mindestanforderungen.
Eignung4 von 4 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Ergänzen Sie bitte die in dem Dokument "Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" gemachten Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (letztes, vorletztes und vorvorletztes Geschäftsjahr) um folgenden Aspekt: Los 1 ("Forensiksoftware als Extraktionssoftwae von Datenträgern"), Umsatz im Tätigkeitsbereich (Forensiksoftware) - Mindestjahresumsatz: 500.000 € (netto) pro Jahr.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Geben Sie bitte mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Bereich Forensiksoftware mit Bezug zu dem Leistungsgegenstand (vgl. die Ziffer 3.2 wie auch die Ziffer 2.3, Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen") an. Die Referenzen müssen den folgenden Aufgab … ganz lesenkürzer
Geben Sie bitte mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Bereich Forensiksoftware mit Bezug zu dem Leistungsgegenstand (vgl. die Ziffer 3.2 wie auch die Ziffer 2.3, Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen") an. Die Referenzen müssen den folgenden Aufgabenbereichen bzw. Leistungsschwerpunkten zugeeignet sein: Los 1: Forensiksoftware als Extraktionssoftware von Datenträgern. Des Weiteren müssen folgende weitere Kriterien erfüllt sein - Mindestvertragsdauer der Softwarelieferung: 12 Monate und Mindestauftragswert: 200.000 € (netto) pro Jahr. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe bitte gesondert mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Leistungszeitraum 01.01.2027 bis 01.01.2028 mit der Option den Vertrag drei - 3 - Mal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern, mithin längstens bis zum 01.01.2031.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Vergleiche hierzu die Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem LfAR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem LfAR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das LfAR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das LfAR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das LfAR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das LfAR ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen, die Angebote entgegennimmt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Verpflichtung VS-NfD: Mit den Unterlagen zur Erstellung des Teilnahmeantrages stellt der VS-NfD-Auftraggeber eine von ihm noch nicht signierte VS-NfD-Verpflichtung zur Verfügung. Mit seinem Teilnahmeantrag muss der Bewerber eine von ihm signierte VS-NfD-Verpflichtung einreichen. Damit bestätigt er, … ganz lesenkürzer
Verpflichtung VS-NfD: Mit den Unterlagen zur Erstellung des Teilnahmeantrages stellt der VS-NfD-Auftraggeber eine von ihm noch nicht signierte VS-NfD-Verpflichtung zur Verfügung. Mit seinem Teilnahmeantrag muss der Bewerber eine von ihm signierte VS-NfD-Verpflichtung einreichen. Damit bestätigt er, dass er einen Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes "VS-NfD-Verpflichtung" mit dem VS-NfD-Auftraggeber abschließen will und sich verpflichtet, die Vorgaben sämtlicher Teile des VS-NfD-Merkblatts einzuhalten. Mit der Entscheidung, aus welchem Bewerber ein Teilnehmer in diesem Verfahren wird, fällt auch die Entscheidung, mit wem der VS-NfD-Auftraggeber den Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes VS-NfD-Verpflichtung abschließen wird. Die Teilnehmer am weiteren Vergabeverfahren (Angebotsphase) erhalten zusammen mit den noch nicht beim Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen die vom VS-NfD-Auftraggeber ebenfalls signierte VS-NfD-Verpflichtung. Mit der Signierung der VS-NfD-Verpflichtung kommt der Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes "VS-NfD-Verpflichtung" zwischen dem VS-NfD- Auftraggeber (hier: Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen) und dem VS-NfD-Auftragnehmer (hier: Teilnehmer am Vergabeverfahren) zustande. Hierdurch verpflichtet sich der VS-NfD-Auftragnehmer, die im VS-NfD-Merkblatt ("Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt)", Dokument mit der lfd. Nr. 00.15 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Bestimmungen einzuhalten. Die Aufnahme als Teilnehmer in die Angebotsphase erfolgt somit nur bei den Bewerbern, die nach der Prüfung und Wertung ihres Teilnahmeantrags die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzen und nicht nach §§ 23 oder 24 VSVgV oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland ausgeschlossen werden mussten und die die elektronisch signierte Verpflichtungserklärung abgegeben haben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt
- Website
- lfar.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
lfar.bayern.de
Bei uns erfasst
- KI-Projekt Datenqualität Bayerische Asylsoftware (BayAS)31.10.2026
- Arbeitsmedizinischer Arbeitsschutz am Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen03.09.2026
- Sprachmittlungsdienstleistungen bei Schubmaßnahmen beim bayerischen LfAR24.06.2026 · 8 Angebote
- Medizinische Versorgung - kTA Flughafen München08.05.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 486 (Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 18.09.2026 auf 25.09.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.09.2026 auf 18.09.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 14.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e64b3f6-6035-43f3-9b6b-2118678c8329.