FOPS Projekt: VB710108 Bedarfsgesteuerte und autonome Verkehre im Nahverkehrsplan - Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven
Bundesministerium für Verkehr · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 6#0048/G15veröffentlicht 15.06.2026erstmals 15.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 252 Tsd. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 252 Tsd. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 5 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan Bundesministerium für Verkehr
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Bindefrist endetvor 53 Tagen54 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
FOPS-Projekt: "Bedarfsgesteuerte und autonome Verkehre im Nahverkehrsplan - Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven"
Beschreibung des Loses
Das Ziel des Projekts ist es, die Nahverkehrsplanung und die Planungs- und Vergabeinstrumente unter Einbeziehung bedarfsgesteuerter und perspektivisch autonomer Verkehre weiterzuentwickeln.
Das Projekt gliedert sich in folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: AP 1: Erfassung von Planungshürden bei ODV und autonomen Verkehren im ÖPNV Arbeitspaket 2: AP 2: Ausarbeitung von Handlungsfeldern für die Nahverkehrspläne Arbeitspaket 3: AP 3: Entwicklung von Handlungsempfehlungen (inkl. Qualitätsparameter) Arbeitspaket 4: AP 4: Workshop mit Expertinnen und Experten Arbeitspaket 5: AP 5: Leitfaden zur Integration von ODV und autonomen Verkehren in NVP
Die Leistungserbringung soll durch einen Projektbeirat begleitet werden, zu dem u. a. auch Mitglieder der relevanten Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eingeladen werden sollen (vgl. Kap. 3.6).
**** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
F 2 Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgesch … ganz lesenkürzer
F 2 Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F 2. Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. ###### Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen ###### Mindeststandards: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken: ? Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall ? Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR pauschal je Schadensfall ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
F 3.1 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Lei … ganz lesenkürzer
F 3.1 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Themenschwerpunkte: - Nahverkehrsplanung, - Datenanalysen und - Verkehrsnachfragemodellierung Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurück liegen / aus den letzten fünf Jahren (ab 2022). ####### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Für jeden der folgenden Themenschwerpunkte ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen belegt: - in der Erstellung von Nahverkehrsplänen - in der Ausgestaltung von On-Demand-Verkehren - in Datenanalysen für die Entwicklung von Bewertungsansätzen zur Messung der Erreichbarkeit im ÖPNV - in der Verkehrsnachfragemodellierung zur Durchführung von Erreichbarkeits- analysen des ÖPNV Alle Themenschwerpunkte müssen durch Referenzen nachgewiesen werden. ###### Für die Benennung der Referenzen ist das Formblatt F 3.1 zu verwenden. ###### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
F 3.2 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Lei … ganz lesenkürzer
F 3.2 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Themenschwerpunkte: - Ausschreibungs-/Vergabeinstrumente und - Finanzierungsinstrumente im ÖPNV Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurück liegen / aus den letzten fünf Jahren (ab 2022). ####### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Für jeden der folgenden Schwerpunkte ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, die Erfahrungen belegen: - zu funktionalen Leistungsbeschreibungen in der Ausschreibung und Vergabe von ÖPNV-Leistungen - zur Finanzierung und Erbringung von ÖPNV-Leistungen Alle Themenschwerpunkte müssen durch Referenzen nachgewiesen werden. ###### Für die Benennung der Referenzen ist das Formblatt F 3.2 zu verwenden. ###### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Leistungsbeschreibung Abschnitt 3.1.1 Bedarfsposition - zusätzliche Expertenbefragungen Falls noch offene Erkenntnislücken zu den bestehenden Planungshürden bestehen, können bei Bedarf fünf weitere Expertenbefragungen beauftragt werden. ****** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (1) Der … ganz lesenkürzer
Leistungsbeschreibung Abschnitt 3.1.1 Bedarfsposition - zusätzliche Expertenbefragungen Falls noch offene Erkenntnislücken zu den bestehenden Planungshürden bestehen, können bei Bedarf fünf weitere Expertenbefragungen beauftragt werden. ****** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen: a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne zusätzliche Arbeiten ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (8) dieses Vertra-ges b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN schriftlich darzulegen und zu doku-mentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursachen werden und eine projektinterne Kom-pensation durch Minderaufwände bei anderen Arbeitspaketen im Rahmen der ord-nungsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. (2) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung und Dar-legung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung getätigten Aufwände (Personal-, Reise-, Sachkosten) gemäß der vereinbarten Kalkulation und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine man-gelfreie Erfüllung voraussichtlich erforderlichen Mehrbedarfes. Sofern der AG dem ermit-telten Mehraufwand zustimmt, wird die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsober-grenze aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt / Angebotsschrei-ben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. (3) Ein Rechtsanspruch auf Vergütung von Mehraufwänden, die ohne vorherige Zustimmung des AG erbracht wurden, besteht nicht. (4) Auf die im Angebotsschreiben / Preisblatt mit Pauschalfestpreisen versehenen Positionen finden diese Regelungen keine Anwendung. (5) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 54 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Formblatt F Sanktion_RUS: Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) (Formblatt F Sanktion) - V … ganz lesenkürzer
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Formblatt F Sanktion_RUS: Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) (Formblatt F Sanktion) - Verhaltenskodex des BMV: Abgabe einer Eigenerklärung, dass der "Verhaltenskodex für Geschäftspartner des Bundesministeriums für Verkehr" zur Kenntnis genommen wurde und eingehalten wird.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXWSYYDYTW4TZHH4#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
- Website
- bmv.de
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmv.bund.de
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 16.07.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 16.07.2026 auf 23.07.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 172822fc-f657-47da-858f-503af0cdc032.