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vergebenEU-weitHochbauBau

Flughafen München_Erweiterung Terminal 1_Natursteinarbeiten Neubau_VE13520.1

Flughafen München GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen 2024-1003976veröffentlicht 14.02.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 964 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Freising.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate17.06.2024 – 21.02.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München85326, Landkreis Freising, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 174 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Angebotspreis70 %
  • Auftragsbezogenes Projektabwicklungs- und Organisationskonzept15 %
  • Auftragsbezogenes Personaleinsatzkonzept15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Flughafen München GmbH
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:05 Uhr
    vor 32 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 21.02.2025
    vor 29 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Bauherr Flughafen München GmbH (FMG) bebaut am Flughafen München die Erweiterung des Terminal 1 auf dem Vorfeld West. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Natursteinarbeiten in den Ebenen 03, 04 und 05 im Pier- und Kerngebäude sowie in den Verbindungsbrücken (VBB) des Erweiterungsbauwerks Terminal 1 (T1 E).

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Natursteinarbeiten in den Ebenen 03, 04 und 05 im Pier- und Kerngebäude sowie in den Verbindungsbrücken (VBB) des Erweiterungsbauwerks Terminal 1 (T1 E). Folgende Leistungen sind zu erbringen: - Abschlusswinkel - Naturstein Bodenbeläge - Naturstein Treppenstufen - Naturstein- und Edelstahlsockel - Sauberlaufmatten - Rand- und Fugenprofile Alle Arbeiten erfolgen im Sicherheitsbereich des Flughafens. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an das einzusetzende Personal und die Materialtransporte. Der AG hat hierfür eine gesonderte Zufahrt zu der vom Vorfeld abgetrennten Baustelleneinrichtungsfläche / Baufeld mit einer Kontrollstelle errichtet und betreibt diese während der Baumaßnahme. Im Projekt besteht ein 3D-Modell, dass auf Wunsch im Auftragsfall ergänzend zur 2D Planung als unverbindliche Arbeitshilfe übergeben werden kann. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens kann beim AG ein Einblick in dieses Modell gegeben werden. Die Anforderungen aus den CAD Richtlinien des AG bleiben davon unberührt. Mengenangaben: - Naturstein Bodenbeläge: ca. 33.000,00 m2 - Natursteinsockel: ca. 350 m - Edelstahlsockel: ca. 250 Stück - Randprofile: ca. 1.700,0 m - Fugenprofile: ca. 40,0 m

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis70 %
Auftragsbezogenes Projektabwicklungs- und Organisationskonzept15 %
Auftragsbezogenes Personaleinsatzkonzept15 %
Preis
Angebotspreis
Qualität
Auftragsbezogenes Projektabwicklungs- und OrganisationskonzeptDas mit dem Angebot vorzulegende auftragsbezogene Projektabwicklungs-/Organisationskonzept hat in übersichtlicher Form darzustellen, welche organisatorischen Dispositionen vom Bieter im Auftragsfall getroffen werden. Die Konzeptdarstellung hat bezogen auf die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen auf folgende Aspekte einzugehen: - Organigramm, - Organisation der Arbeitsvorbereitung, - Umgang mit Lieferzeiten / Bestellfristen, - Organisation / Erstellung / Qualitätssicherung der M+W-Planung, - Einbindung / Steuerung etwaig vorgesehener Nachunternehmer, - Umsetzung der im Baulogistikhandbuch vorgegebenen Randbedingungen, Erläuterung der vorgesehenen Baulogistik (z.B. Belieferung, Zwischenlagerung, Materialbearbeitung und Transport zum Einsatzort). - Lieferterminplan und Darstellung der erforderlichen Materialpuffer, mit Angaben zu den Transportzeiten / Transportwegen sowie Darstellung der Art der Transporte (Schiff, LkW, etc.) Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare Darstellung zu den vorgenannten organisatorischen Dispositionen, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall eine Projektorganisation und Vorbereitung vorsieht, die die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seine Projektorganisation eine qualitätsvolle und vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend der Vergabeunterlagen sicherstellt.
Qualität
Auftragsbezogenes PersonaleinsatzkonzeptDas mit dem Angebot vorzulegende Personaleinsatzkonzept hat in übersichtlicher Form darzustellen, welche Dispositionen der Bieter im Auftragsfall hinsichtlich seines Personaleinsatzes treffen wird, um die Vertragsleistungen während der gesamten Bauzeit ordnungsgemäß erbringen zu können. Die Konzeptdarstellung des Bieters hat bezogen auf die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen auf folgende Aspekte einzugehen: - Darstellung des Personaleinsatzes über die Bauzeit (Personaleinsatzplan in Tabellenform mit Personalanzahl und -qualifikation je Monat) einschließlich Bauleitung/Overhead unter Berücksichtigung des Gesamtbauabwicklungskonzeptes (Ziffer 3.1.1 BauVB) und der benannten Ausführungsfristen (Ziffer 5 BauVB), - Umsetzung der VE-bezogenen Terminanforderungen (Ziffer 3.1.2 BauVB), - Beschreibung der Vorgehensweise zu proaktiven Terminabstimmungen im Sinne der 6-Wochen-Vorschau (Ziffer 3.1.4 BauVB) sowie der kurzzyklischen Terminabstimmungen zur Einhaltung der Terminangaben (Ziffern 3.1.4 und 3.1.5 BauVB), - Angaben zu Reaktionsmöglichkeiten auf Ablaufstörungen, d.h. Angabe der im Bedarfsfall aktivierbaren zusätzlichen Personal- und Maschinenkapazitäten einschließlich des hierzu notwendigen zeitlichen Vorlaufs (Mobilisierungsfrist). Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare Darstellung zu den vorgenannten Aspekten, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seine ablaufbezogenen Maßnahmen eine qualitätsvolle und vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend der Vergabeunterlagen, auch bei etwaigen Ablaufstörungen, sicherstellt.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019- 2022)
Kriterium
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2022) Mindestumsatz: im Durchschnitt 3 Mio. Euro Gesamtumsatz in den letzten vier Geschäftsjahren (2019- 2022)
Kriterium
Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020- 2022) jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl
Kriterium
Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
Kriterium
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistun … ganz lesenAngaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt: - Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber - Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts - Zeitraum der Leistungserbringung - Angabe zum Gesamtauftragswert (Euro, netto) - Kurzbeschreibung der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: - Angaben zur Eigenleistung: wurde die Leistung nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurde - Angabe, ob Leistung mit Nachunternehmer oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde. - Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
Kriterium
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bieter nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt
Kriterium
a) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als dre … ganz lesena) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. b) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. c) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. d) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. e) dass für den Bieter kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. f) dass der Bieter nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Ukraine)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "His Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. g) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt. Das Verbot einer Auftragsvergabe erfasst nach Art. 5k der vorgenannten Verordnung: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene n …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.06.2024
Vertragsende
21.02.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
18.03.2024, 11:05 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Sicherheiten gem. BauVB des Auftraggebers

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technisc … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Eignungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. d) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 gem. Eigenerklärung geeigneten und zulassungsfähigen Bietern, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. e) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DHBBF

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

4.451vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.679 Lose mit Angabe)
319.162 €Zuschlagswert im Median
124.291 € – 974.316 €mittlere Hälfte, 2.489 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cc03df6a-4b63-4f9c-b876-cd35faf7dfc1.