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Frist abgelaufenEU-weitPlanungmögliche Doppelmeldung

Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 01.07.2024

Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LfU_13_12/2024veröffentlicht 18.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 901 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Wertungspreis50 %
  • Konzepte gemäß Bewertungsmatrix50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Leistung umfasst den Betrieb von Fluggeräuschüberwachungssystemen an drei Standorten im Einzugsgebiet des Internationalen Frankfurter Flughafens, manuelle Auswertungen der Geräuschereignisse und Erstellung von monatlichen Messberichten im vorgegebenen Format und Erfassung und Auswertung von Flugbewegungsdaten und weiteren Flug(plan)daten.

Beschreibung des Loses

Im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) ist das Landesamt für Umwelt (LfU) für die Erfassung der vom Flugbe-trieb ausgehenden Geräuschimmissionen zuständig. Derzeit sind folgende drei Messstellen (bzw. Fluglärm-Überwachungsgeräte) im Betrieb: - Messstelle Mainz-Weisenau (Messbeginn April 2011) - Messstelle Mainz-Laubenheim (Messbeginn Juli 2012, neuer Messstandort ab Oktober 2023) - Messstelle Mainz-Universitätsmedizin (Messbeginn Januar 2013) Der Messbetrieb der Messstelle Mainz-Laubenheim wurde im April 2022 am ursprünglichen Standort eingestellt, da das private Gebäude, welches für die Messstelle genutzt wurde, nicht mehr zur Verfügung stand. Mit dem Wirtschaftsbetrieb Mainz konnte ein geeigneter Standort auf dem Gelände des Friedhofs Mainz-Laubenheim (Dach der Friedhofshalle) gefunden werden. Im Oktober 2023 wurde der Messbetrieb dort, unweit von der vorherigen Messstelle, fortgeführt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung liegen keine anderen Standorte zur Errichtung neuer Messstellen vor. Im Auftrag des MKUEM wird im Rahmen dieses Verfahrens die Fortführung der Messungen an den Standorten Mainz-Weisenau, Mainz-Universitätsmedizin und Mainz-Laubenheim für zwei weitere Betriebs-jahre ab dem 01.07.2024 mit der Option zur Errichtung weiterer Messstellen ausgeschrieben. Seit dem 01.07.2020 werden die erkannten Fluggeräuschereignisse anhand erfasster Flugdaten konkreten Luftfahrzeugbewegungen zugeordnet (eine sogenannte "Identifizierung"). Hierbei werden vorwiegend Überflüge des Flugverkehrs vom und zu dem Internationalen Flughafen Frankfurt am Main (IATA-Code: FRA) den Lärmereignissen zugeordnet und in An- und Abflüge bzw. Platzrunden klassifiziert. Darüber hinaus erfolgt auch eine Identifizierung und Klassifizierung von Lärmereignissen zu anderem Flugverkehr, da sich in der Umgebung der Messstellen auch kleinere Flugplätze bzw. Hubschrauberlandeplätze befinden bzw. Lär-mereignisse ggf. durch "hohe Überflüge" ausgelöst werden, welche mit entfernteren Verkehrsflughäfen in Verbindung stehen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst auch die Erfassung und Auswertung von Radiosignalen sowie weiteren Flugdaten. Die Daten über die Belastung am Messort müssen mit den Daten über den Flugverkehr in Bezug gebracht werden. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß den einschlägigen Richtlinien. Der Betrieb des Fluglärm-Überwachungssystems einschließlich der Messverfahren so-wie die Auswertung und Beurteilung der Fluggeräusche hat entsprechend der DIN 45643 (Messung und Beurteilung von Flugzeuggeräuschen) vom Februar 2011 (nachstehend lediglich mit DIN 45643 bezeichnet) zu erfolgen, sofern nicht nachstehend ausdrücklich Abweichungen von dieser Norm gefordert werden. Be-griffe werden in der Leistungsbeschreibung entsprechend der DIN 45643 verwendet.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis50 %
Konzepte gemäß Bewertungsmatrix50 %
Preis
Wertungspreis
Qualität
Konzepte gemäß Bewertungsmatrix

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. sein Jahresumsatz mit Aufträgen in Zusammenhang mit dem Betrieb und der Auswertung von Fluglärmmessstationen in den letzten drei abgeschlossenen Geschä … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. sein Jahresumsatz mit Aufträgen in Zusammenhang mit dem Betrieb und der Auswertung von Fluglärmmessstationen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 100.000,00 EUR (netto) pro Jahr betrug. Bei einer Bietergemeinschaft richtet sich der Jahresumsatz nach der Aufsummierung der Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft. 2. er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder erklärt, dass er diese im Auftragsfall abschließt. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. er mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 9 Jahren (ab 2015) nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn mindestens … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. er mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 9 Jahren (ab 2015) nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn mindestens vor 9 Monaten bezogen auf die Angebotsabgabe geschlossen wurde, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen und folgende Anforderungen erfüllen: a) Betrieb von Fluggeräusch-Überwachungsgeräte nach DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011, jeweils mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90 % über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten, b) Erstellung von Fluggeräuschmessberichten gemäß Ziffer 7.2.2 der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011, zu mindestens zwei unterschiedlichen Standorten, c) Erstellung von Detail-Fluggeräuschmessberichten gemäß Ziffer 7.2.3 der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011, zu mindestens zwei unterschiedlichen Standorten, d) Empfang und Verarbeitung und von Radiosignalen des Flugverkehrs sowie deren Verwendung zur Erstellung schalltechnischer Gutachten bzw. von Messberichten gemäß der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011. Ein Referenzprojekt kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen zu a) bis d) erfüllen. In der Gesamtbetrachtung aller eingereichten Referenzen müssen die vorgenannten Aufgabenfelder gemäß a) bis d) abgedeckt sein. Die Eignungsanforderungen zu Nr. 1 sind mittels eferenznachweisen gemäß Formular 311 zu belegen. Zu Nr. 1 b) bis d) sind jeweils zusätzlich noch entsprechende anonymisierte Berichte beizufügen. 2. die im Rahmen der Projektleitung nach Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen hat: a) abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium (Universität, Gesamthochschule oder Fachhochschule), b) in jedem der in den Nrn. 1 a) bis d) genannten Leistungs-bereichen jeweils mindestens 12 ganze Kalendermonate Berufserfahrung (somit insgesamt mindestens 48 Monate), c) von den in Nr. 2 b) mindestens geforderten 48 Monaten mindestens 36 ganze Kalendermonate Berufserfahrung im Rahmen leitender Tätigkeiten, d) Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvor-schriften sowie der technischen Normen im Bereich der Fluggeräuscherfassung und -beurteilung und angrenzender Bereiche darunter DIN 45643, DIN 45645-1, DIN SPEC 45660-1, DIN 45681, DIN EN 60942, DIN EN 61260, DIN EN 61672-1, DIN EN 61672-3, VDI 3723 Blatt 1, VDI 3723 Blatt 2, ISO/IEC Guide 98-3, Luftverkehrsgesetz, Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Verordnungen zum Schutz gegen Fluglärm, Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen, Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb. Die Eignungsanforderungen zu Nr. 2 sind mit einem aussage-kräftigen Mitarbeiterprofil des Projektleiters gemäß Formular 313 darzulegen. Die dort in den Tabellen zu den Ziffern 3 a), 3 b), 3 c) und 3 d) genannten Einsatzzeiten müssen die zu Nr. 2 b) und Nr. 2 c) geforderten Zeiten an Berufserfahrung mindestens erfüllen. 3. nur geeichte Schallpegelmessgeräte der Klasse 1 gem. DIN EN 61672 Teil 1 zur Messung des Schalldruckpegels verwendet werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
20.05.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei den Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich um einen Platzhalter.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY9SE Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYYHY9SE Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 10.05.2024 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.05.2024
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 20.05.2024 auf 24.05.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6cea6b60-d337-42ff-aa16-de692091d2ce.