Flüchtlingssozialarbeit in Quartierbüros im Landkreis Bautzen - 2. Ausschreibung
Landratsamt Bautzen · 02625 Bautzen, Sachsen
veröffentlicht 20.10.2023Offenes Verfahren
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- Offenes VerfahrenEU-weit
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- Ort der Leistung
- 02625 BautzenSachsen
- Einreichung
- evergabe
.deArt der Einreichung nicht angegeben
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Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (111 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 37 Monatenüber evergabe.de
- Veröffentlichungvor 37 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Bahnhofstraße 9; Ort: Bautzen; NUTS-Code: DED2C; Postleitzahl: 02625; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: vergabe2@lra-bautzen.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Flüchtlingssozialarbeit in Quartierbüros im Landkreis Bautzen - 2. Ausschreibung; Referenznummer der Bekanntmachung: 23 201 2 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen: • Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen • Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns • Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe: • Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen) • Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer) • Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II. • Spätaussiedler und deren Familien • Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ) • Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: ja II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los 1: Standort Bautzen Los-Nr.: 1 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Quartierbüro im Landkreis Bautzen; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen: • Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen • Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns • Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe: • Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen) • Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer) • Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II. • Spätaussiedler und deren Familien • Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ) • Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst. Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Das Quartierbüro soll an einem neutralen Ort in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten eingerichtet werden, jedoch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen.
Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern für die Büroleitung und die Flüchtlingssozialarbeiter keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme bzw. im Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie - personelle und sächliche Ressourcen - Trägerkriterien lt. Matrix / Gewichtung: 70 %; Preis - Gewichtung: 30 % II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los 2: Standort Kamenz Los-Nr.: 2 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Quartierbüro im Landkreis Bautzen; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen: • Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen • Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns • Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe: • Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen) • Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer) • Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II. • Spätaussiedler und deren Familien • Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ) • Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst. Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Das Quartierbüro soll an einem neutralen Ort in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten eingerichtet werden, jedoch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen.
Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern für die Büroleitung und die Flüchtlingssozialarbeiter keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme bzw. im Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie - personelle und sächliche Ressourcen - Trägerkriterien lt. Matrix / Gewichtung: 70 %; Preis - Gewichtung: 30 % II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los 3: Standort Hoyerswerda Los-Nr.: 3 II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 98341000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED2C; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Quartierbüro im Landkreis Bautzen; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Flüchtlingssozialarbeiter des Quartierbüros ermöglichen zugezogenen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen entsprechend ihres asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status im gesamten LK Bautzen ein selbstbestimmtes Leben zu führen: • Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen • Orientierungshilfen zur Einführung in das kulturelle, soziale und rechtsstaatliche System sowie in die Lebensbedingungen und -gewohnheiten in Deutschland • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Forderns und Förderns • Förderung der individuellen Entwicklung in den Bereichen Spracherwerb, Kita, Schule, Wohnen, Erwerbsleben und der gesellschaftlichen Teilhabe unter Berücksichtigung bestehender Bedarfe und Möglichkeiten
Zielgruppe: • Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung (Asylbewerber und geduldete Personen in unterschiedlichen Wohnformen) • Besonders schutzwürdige Personen, deren Aufenthalt aus politischen oder humanitären Gründen erfolgt und für die der Landkreis Bautzen unterbringungspflichtig ist (Afghanischer Ortskräfte, Spätaussiedler, Resettlement- und Kontingentflüchtlinge, im Einzelfall Ukrainer) • Geflüchtete im Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II. • Spätaussiedler und deren Familien • Ausländische Zuwanderer und deren Familien in der Bearbeitung des Fachinformationszentrums Zuwanderung (FiZZ) • Anwohner, Vereine oder Organisationen in der Lebens- und Wohnumgebung
Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.01.2024, Maßnahmenende 31.12.2024. Der Zugang für Nutzer ist zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. Hilfsangebote und der damit verbundene zeitliche Aufwand werden fallbezogen angepasst. Öffnungszeiten sind wochentags von Montag bis Freitag vorzusehen. Mindestens einmal die Woche sind die Standorte für Publikumsverkehr bis 18:00 Uhr offen zu halten.
Maßnahmeorte sind die Städte Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Das Quartierbüro soll an einem neutralen Ort in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten eingerichtet werden, jedoch nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Der Zugang zu den Leistungen des Quartierbüros ist entsprechend der sozialräumlichen Gliederung für alle im Landkreis Bautzen lebenden Personen entsprechend der Zielgruppendefinition zu ermöglichen, sowohl in KOMM-Struktur als auch mit Terminsystem. Bei Bedarf ist außerdem eine aufsuchende Hilfestellung zu ermöglichen.
Anforderungen an das Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen.
Personalschlüssel: Mit Bezug auf die aktuellen Unterbringungszahlen im Landkreis Bautzen ist mit einem Fallschlüssel von 1:100 je Mitarbeiter auszugehen. Die Quartierbüros sind daher je Los mit Mitarbeitern mindestens im Umfang von 4 Vollzeitäquivalenten wie folgt personell auszustatten:
1 VzÄ (40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter und Büroleitung Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
3 VzÄ (jew. 40 h/ Woche) Flüchtlingssozialarbeiter Mindestanforderungen: Studienabschluss in sozialer Arbeit: Es wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master). Ersatzweise werden Erziehungswissenschaftler und staatlich anerkannte Erzieher u. ä. anerkannt sowie Heilerziehungspfleger, soweit letztere mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Sofern für die Büroleitung und die Flüchtlingssozialarbeiter keine einschlägigen Studienabschlüsse in sozialer Arbeit vorliegen, werden Personen mit besonderen Kenntnissen, interkulturellen Fähigkeiten und mindestens einjährigen praktischen Erfahrungen, welche für die soziale Arbeit mit Geflüchteten dienlich sind, als Ausnahme bzw. im Bestandsschutz zugelassen. Diese sind durch geeignete schriftliche Bestätigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge) nachzuweisen.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten u. deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzl. Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächs. Bauordnung. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie - personelle und sächliche Ressourcen - Trägerkriterien lt. Matrix / Gewichtung: 70 %; Preis - Gewichtung: 30 % II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2023/S 171-538967 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Los 1: Standort Bautzen V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben; Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: 2 Bezeichnung des Auftrags: Los 2: Standort Kamenz V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben; Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: 3 Bezeichnung des Auftrags: Los 3: Standort Hoyerswerda V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben; Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: Es ist geplant ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb mit den Bietern der jetzigen Ausschreibung durchzuführen (§ 17 Abs. 5 ff VgV) . VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: +49 341-9773800; Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de; Fax: +49 341-9771049 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.10.2023
Beherbergung (Soziales)
Gegenstand nach CPV
- 98341000UnterbringungHauptgegenstand
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21046040.