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Flensburg, Schiffbrücke, Abbruch und Wiederherstellung der Kaikante - Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI; Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI und Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI

Technisches Betriebszentrum AöR · Flensburg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 5389.01 MVveröffentlicht 08.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 596 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2 Mio. €
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Flensburg24941, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

In der Nacht zum 23.11.2023 senkte sich die Wasserkante der Promenade an der Straße Schiffbrücke in Flensburg um mehrere Dezimeter ab. Die vorhandene Uferbefestigung besteht aus einer Stahlbetonplatte, welche auf Pfählen liegt. An dieser Pfahlbaukonstruktion lehnt landseitig eine Stahlspundwand an. Diese Stahlspundwand ist gleitend an der Stahlbetonplatte gelagert und weist keine Rückverankerung auf. Die Gesamtkonstruktion weist eine Länge von ca. 260m und Breiten von ca. 5,90 bis 15,80m auf. Die Gesamtfläche der Betonplatten beläuft sich auf ca. 2.800m2. Die Höhenlage der Oberflächen an der Wasserkante liegt zwischen 1,16 und 1,20mNHN. Die gesamte Konstruktion ist in acht Teilsegmente, Blöcke I bis VIII, gegliedert. Jedes Teilsegment weist Längen von ca. 32 bis 33 m auf und ist mit einer Bauteilfuge formschlüssig an das benachbarte Segment angeschlossen. Die Anlage wurde schätzungsweise im Jahr 1954 hergestellt und weist damit ein Alter von ca. 70 Jahren auf. Die Verkehrsoberflächen wurden in den Jahren 1997 bis 1999 von der Wasserkante bis zu den Häuserfronten erneuert. In der Nacht zum 23.11.2023 gaben die Teilsegmente Block VI und VII (Gesamtlänge ca. 65m) nach und die Stahlbetonplatten sackten um mehrere Dezimeter ab. Die Promenade wurde daraufhin weiträumig abgesperrt und es wurden Untersuchungen eingeleitet. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde deutlich, dass die Gesamtkonstruktion starke Schäden an den Pfählen aufweist, sodass nur ein kurzfristiger bis mittelfristiger Rückbau in Erwägung gezogen werden konnte. Eine Sanierung der Pfähle ist auf Grundlage der vorliegenden Deformationen und Rissbildungen nicht möglich. Aus diesem Grund wird ein Neubau der Pfahlkonstruktion angestrebt.

Beschreibung des Loses

Das TBZ hat eine Machbarkeitsstudie mit Lösungsvarianten für den Wiederaufbau der Kaikante beauftragt. In der Machbarkeitsstudie wurde die Lage der neuen Uferwand definiert und der Politik zur Kenntnis gegeben. Es soll eine neue Spundwand ca. 3,50m vor der derzeitigen Wasserkante hergestellt werden. Diese Spundwand soll eine Rückverankerung aufweisen. An diese Spundwand wird eine neue Pfahlkonstruktion aus Stahlbeton hergestellt. Diese Neubauanlage wird eine Fläche von ca. 4.100m2 aufweisen. Die Bereiche unter dem Pfahlbau werden vorab mit Leichtbaustoffen verfüllt. Weiterhin soll die Schaffung von biogenen Riffstrukturen (Einbau von Vorsatzwänden /Strukturwänden vor der Spundwand, Anlage von Hartsubstratfeldern aus Findlingen in der Flensburger Förde) als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einfließen. Mit der baulichen Ausführung des Neubaus sollen die Teilsegmente Block I bis IV sowie die Restkonstruktionen der Teilsegmente Block V bis VIII abgerissen werden. Der Rückbau der Blöcke I bis IV sowie der Rückbau der Restkonstruktionen der Blöcke V bis VIII sind ebenfalls Bestandteil der zu vergebenden Leistungen. Über dies hinaus sollen Aspekte für einen besseren Schutz vor Hochwasserereignissen, wie die Anhebung des Geländeniveaus auf max. 2,30 mNHN in der Neubauanlage berücksichtigt werden. In Betrieb befindliche Regenwasserleitungen müssen in die Neubauanlage integriert ggf. aufgrund des noch in Bearbeitung Regenwassermanagementkonzepts angepasst werden. Altleitungen können ausgebaut werden. Aufgrund der topographischen Lage wird durch die Stadt Flensburg gesondert ein Planungsauftrag für das schichtengeführte Hangwasser ausgeschrieben. Ggf. ergeben sich Planungsauswirkungen auf diesen Planungsauftrag. Die Oberflächengestaltung wird durch eine Freiraumplanung der Stadt Flensburg erarbeitet, die in 2027 vorliegen soll. Ob eine provisorische Herstellung der Oberfläche umgesetzt muss (Betonstein, Asphalt oder geeignetes Material) entscheidet sich in 2027. Aufgrund der Anlagengröße und Komplexität des Vorhabens wird der Wiederaufbau min. bis zum Ablauf des Jahres 2029 andauern. Der Teilrückbau der Blöcke V bis VIII erfolgt aktuell. Der Abschluss dieser ersten Projektphase soll im Frühjahr 2025 erfolgen. Der Planungszeitraum für die Objektplanung (Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI) für die Neubauanlage mit Rückbau der Blöcke I bis IV und Rückbau der Restkonstruktion der Blöcke V bis VIII wird mit ca. 2 bis 3 Jahren geschätzt, von 2025 bis 2027. Die bauliche Umsetzung des Vorhabens wird mit ca. 2 Jahren angesetzt, von 2028 bis 2029. Durch das Büro WK Consult wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese steht als Anlage zur Verfügung. Das vorgenannte Büro ist nicht von der Teilnahme an diesem Verfahren ausgeschlossen. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: Grundleistungen gem. HOAI: - Leistungsphasen 1-4 Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI; - Leistungsphasen 1-4 Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI; - Leistungsphasen 1-4 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI; - Leistungsphasen 5-9 Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG vorbehaltlich der politischen Entscheidungen und finanzieller Mittel (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Leistungsphasen 5-9 Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG vorbehaltlich der politischen Entscheidungen und finanzieller Mittel (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Leistungsphasen 5-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG vorbehaltlich der politischen Entscheidungen und finanzieller Mittel (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); Besondere Leistungen gem. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG vorbehaltlich der politischen Entscheidungen und finanzieller Mittel: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LPH 7) in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; - Kostenkontrolle (LPH 8) in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; - Prüfen von Nachträgen (LPH 8) in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; - Erstellen eines Bauwerkebuches (LPH 8) im Leistungsbereich Ingenieurbauwerke; - Erstellen von Bestandsplänen (LPH 8) in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; - Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (LPH 8) im Leistungsbereich Tragwerksplanung; - Betontechnologische Beratung (LPH 8) im Leistungsbereich Tragwerksplanung; - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9) in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; - Weitere Besondere Leistungen gem. HOAI in allen Leistungsbereichen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V5VRS Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Auswahl zugelassen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, so wird die Teilnehmeranzahl analog § 75 ( … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9V5VRS Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Auswahl zugelassen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, so wird die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den Bewerbern gelost. Insgesamt sollen 4 Bewerber/Arbeitsgemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die für die Auswahl herangezogenen Formalen Kriterien sowie Mindestanforderungen sind im Dokument "Auswahlkriterien" dokumentiert. Das Dokument "Auswahlkriterien" sowie "Teilnahmeantrag" stehen im Bereich "Teilnahmeunterlagen" zur Verfügung. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Arbeitsgemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie Auswahlkriterien sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82c357e9-9766-428b-9ddc-0f8458c3d19f.