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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Fleecemütze, windabweisend, Rahmenvereinbarungen

Bw Bekleidungsmanagement GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BWBM-2025-0074veröffentlicht 04.02.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 242 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre01.06.2026 – 31.05.2033
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln51149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.bwbm.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (62 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (248 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2033
    vor 5 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Fleecemütze, windabweisend, ASD 00020D im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2033.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fleecemütze, windabweisend, Rahmenvereinbarung

Los 1: Fleecemütze, windabweisend, ASD 00020D zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 75.000 Stück

7 Jahre–
2
Fleecemütze, windabweisend, Rahmenvereinbarung

Los 2: Fleecemütze, windabweisend, ASD 00020D zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 75.000 Stück

7 Jahre–
3
Fleecemütze, windabweisend, Rahmenvereinbarung

Los 3: Fleecemütze, windabweisend, ASD 00020D zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 75.000 Stück

7 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung17 von 17 angegeben

Versorgungssicherheit
1.a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.b) Angaben zur Bietergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1. c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.d) generklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1. e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden.
Eintragung in das Handelsregister
1. f) Aktueller Handelsregisterauszug, bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate
Versorgungssicherheit
1. g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1. h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden.
Versorgungssicherheit
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: 1.i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden
Durchschnittlicher Jahresumsatz
2. a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz netto des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a) " zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre: Los 1: 700.000 TEUR Los 2: 700.000 TEUR Los 3: 700.000 TEUR
Spezifischer Jahresumsatz
2. b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b) " zu verwenden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2. c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens (nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mai … ganz lesen3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Mindestanforderung: Referenz(en) in Höhe von: Los 1: 30.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 2: 30.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 3: 30.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3. b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung … ganz lesen3. b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001 Die vorgenannte Forderung an das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 ist zwingend vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten des/der Nachunternehmer zum Nachweis der Eignung des Bewerbers ist ausgeschlossen. Diese Regelung hat Vorrang vor Nr. 6 der Bewerbungsbedingungen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bwbm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vergleiche Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1/3 des Bedarfs Fleecemütze, windabweisend .... Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. … ganz lesen1/3 des Bedarfs Fleecemütze, windabweisend .... Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden ... Besondere Bewerbungsbedingungen für Los 1: Der Bewerber sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Konfektionierung und die Herstellung des Bi-Komponenten Materials (Herstellung der enthaltenen Materialien davon ausgenommen) des Auftragsgegenstandes darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit das die Konfektionierung und die Herstellung des Bi-Komponenten Materials (Herstellung der enthaltenen Materialien davon ausgenommen) lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt. Sofern in der Angebotsphase kein Angebot von einem Bieter eingeht, der das die Konfektionierung und die Herstellung des Bi-Komponenten Materials (Herstellung der enthaltenen Materialien davon ausgenommen)" in einem der genannten Staaten vorweisen kann, so behält sich die BwBM den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot vor, auch wenn das wirtschaftlichste Angebot die Ausführungsbedingung nicht erfüllt.
Hinweis
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilun … ganz lesenSonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal ein Los pro Artikel erhalten. Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren wertbaren Angebote in einem Wertungsrahmen von 15 % im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für mehr als 1 Los den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und folgende Bedingungen erfüllt: a) der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre die Mindestanforderung gem. Abschnitt A, Ziffer 2.a) der Übersicht geforderte Nachweise 2.1.5. 5.1. definierten Mindestanforderungen für die Lose in Summe erfüllt, auf die der Zuschlag erteilt werden soll und b) die Referenzen für die Lose, auf die in Summe innerhalb der selben 12 Monate der Zuschlag erteilt werden soll, die unter Abschnitt A, Ziffer 3.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen erfüllen. Bieter dürfen in Ihrem Angebot angeben, mit wie vielen Losen sie maximal beauftragt werden möchten.

Los 3

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung17 von 17 angegeben

Versorgungssicherheit
1.a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.b) Angaben zur Bietergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1. c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.d) generklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1. e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden.
Eintragung in das Handelsregister
1. f) Aktueller Handelsregisterauszug, bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate
Versorgungssicherheit
1. g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1. h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden.
Versorgungssicherheit
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: 1.i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden
Durchschnittlicher Jahresumsatz
2. a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz netto des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a) " zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre: Los 1: 700.000 TEUR Los 2: 700.000 TEUR Los 3: 700.000 TEUR
Spezifischer Jahresumsatz
2. b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b) " zu verwenden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2. c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens (nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mai … ganz lesen3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Mindestanforderung: Referenz(en) in Höhe von: Los 1: 30.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 2: 30.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 3: 30.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3. b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung … ganz lesen3. b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001 Die vorgenannte Forderung an das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 ist zwingend vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten des/der Nachunternehmer zum Nachweis der Eignung des Bewerbers ist ausgeschlossen. Diese Regelung hat Vorrang vor Nr. 6 der Bewerbungsbedingungen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bwbm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vergleiche Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1/3 des Bedarfs Fleecemütze, windabweisend .... Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden
Hinweis
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilun … ganz lesenSonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal ein Los pro Artikel erhalten. Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren wertbaren Angebote in einem Wertungsrahmen von 15 % im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für mehr als 1 Los den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und folgende Bedingungen erfüllt: a) der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre die Mindestanforderung gem. Abschnitt A, Ziffer 2.a) der Übersicht geforderte Nachweise 2.1.5. 5.1. definierten Mindestanforderungen für die Lose in Summe erfüllt, auf die der Zuschlag erteilt werden soll und b) die Referenzen für die Lose, auf die in Summe innerhalb der selben 12 Monate der Zuschlag erteilt werden soll, die unter Abschnitt A, Ziffer 3.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen erfüllen. Bieter dürfen in Ihrem Angebot angeben, mit wie vielen Losen sie maximal beauftragt werden möchten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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38vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (60 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d390683a-5c18-49fb-b1da-b27617170eb5.