Zum Inhalt
Menü

Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Stadt Bad Lausick und Gemeinde Otterwisch

HMW Rechtsanwälte Steuerberater · Markkleeberg, Sachsen

Aktenzeichen 01/2024veröffentlicht 25.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 946 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Sachsen (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
222 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.08.2024 – 31.07.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Markkleeberg04416, Landkreis Leipzig, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Qualität80 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2025
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Lausick befindet sich mit der Gemeinde Otterwisch in einer Verwaltungsgemeinschaft und beide Kommunen gehören zum Landkreis Leipzig. Bei Bad Lausick handelt es sich um eine Kleinstadt im Sächsischen Burgen- und Heideland, liegend am Rande des Landschaftsschutzgebietes Colditzer Forst. Westlich der Stadt Bad Lausick befindet sich das Leipziger Neuseenland, gestaltet aus den ehemaligen Tagebauen. Zur Stadt Bad Lausick gehören 9 Ortsteile bzw. 12 Ortschaften mit Ballendorf, Buchheim, Ebersbach, Etzoldshain, Glasten (Verbleib des dörflichen Charakters), Lauterbach, Steinbach (mit Beucha, Kleinbeucha und Stockheim) und Thierbaum. Die Kernstadt Bad Lausick bildet eine Grundzentrum.

Die Gemeinde Otterwisch befindet sich ca. 12 km südwestlich von Grimma und 10 km nordöstlich von der Kreisstadt Borna, die ihrerseits beide Mittelzentren sind. Darüber hinaus besteht die Gemeinde Otterwisch aus den Ortsteilen Otterwisch und Großbuch. Die Kommune verfügt über eine gute Verkehrsanbindung, da sie über einen Haltepunkt an der Bahnstrecke Leipzig – Chemnitz verfügt.

Die Stadt Bad Lausick umfasst ein Areal von fast 70 Quadratkilometern und hat etwa 8363 Einwohner. Der Kurbetrieb in der Stadt gehört zu den wichtigsten Erwerbs- und Einnahmequellen.

Die Gemeinde Otterwisch umfasst ein Areal von 22,76 Quadratkilometern und hat ca. 1400 Einwohner.

In der Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch, die im Übrigen seit dem 01.01.2002 besteht, verfügen die Kommunen über eine Fläche von insgesamt ca. 92,5 Quadratkilometer und ca. 9500 Einwohner.

Ausweislich des Regionalplans Westsachsen befindet sich die Verwaltungsgemeinschaft im ländlichen Raum.

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch verfügt seit 2006 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. In der Verwaltungsgemeinschaft sind zwischenzeitlich 19 Bebauungsplanverfahren (18 Bad Lausick und 1 Otterwisch) und 6 Einbeziehungssatzungen (Bad Lausick) vollzogen worden.

Die Stadt Bad Lausick hat als Grundlage für die weitere Stadtentwicklung ein Konzept für eine integrierte Stadtentwicklung (Stand 2020) beschlossen und die insofern erforderlichen Beratungsleistungen bereits vergeben.

Die Stadt Bad Lausick und die Gemeinde Otterwisch haben in den vergangenen Jahren viele tiefgreifende Veränderungen erlebt und befinden sich auch aktuell noch immer in einem strukturellen Wandel, die nicht zuletzt mit der Energiewende und den demografischen Entwicklungen zusammenhängen, um nur wenige Thematiken aufzugreifen. Diese stadt- und regionalgesellschaftlichen Veränderungen drücken sich sowohl in verändertem quantitativen, aber auch qualitativen Wohnraumbedarfs sowie den Entwicklungs-anforderungen an Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft aus. Außerdem ist der wachsenden touristischen Bedeutung der Stadt Bad Lausick Rechnung zu tragen.

Die künftigen Flächennutzungen sind auch im Kontext der Umweltbelange einschließlich ihrer klimaökologischen Auswirkungen zu bewerten.

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte möchte die Stadt Bad Lausick für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Lausick und Otterwisch nunmehr den Flächennutzungsplan fortschreiben.

Insofern soll eine Fortschreibung erfolgen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, welche zwischenzeitlich an einen Flächennutzungsplan gestellt werden und darüber hinaus soll eine Planungsgrundlage erarbeitet werden, die den Anforderungen an aktuelle und künftige Herausforderungen der Bauleitplanung Rechnung trägt. Die zahlreichen Änderungsverfahren und Einbeziehungssatzungen, die stadt- und regionalgesellschaftlichen Veränderungen und mithin die tatsächlichen und rechtlichen Anpassungen an aktuelle Rechtslagen zeigen auf, dass der vorhandene und nach wie vor wirksame Flächennutzungsplan als zentrales städtebauliches Steuerungsinstrument seiner Aufgabe nur noch eingeschränkt nachkommen kann.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 0,8umfassende Darstellung einer vergleichbaren Referenz Erstellung oder Fortschreibung Flächennutzungsplan für einen öffentlichen Auftraggeber-> Gewichtung: 20 Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit kurzer Darstellung der konkreten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung-> Gewichtung: 20 Vorstellung zur Projektorganisation/ interne und externe Kommunikation ->Gewichtung: 10 Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung/ Terminplanung/ Terminsicherung-> Gewichtung: 10 Vorstellung des Projektteams/ Verfügbarkeit der Projektbeteiligten ->Gewichtung: 10 Technische Büroausstattung->Gewichtung: 10
Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,2Honorar mit Kosten; Nebenkosten; Stundenlöhnen; besonderen Leistungen->Gewichtung: 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
Die Auftragserteilung erfolgt optional und bezieht sich zunächst ausschließlich auf die Leistungsphase 1 im Sinne des § 18 Abs. 1 HOAI für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Die LPH 2 und 3 im Sinne des § 18 Abs. 1 HOAI und der Landschaftsplan §§ 23 ff. HOAI LPH 1-4 werden optional beauftragt. Ein Anspruch auf die weitergehende Beauftragung besteht nicht.
Optionen
nein
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung dem Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
siehe Ausschreibungstext

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH, Erfurt2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Markt 1, 04651 Bad Lausick
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
HMW Rechtsanwälte Steuerberatersekretariat@hmw-markkleeberg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Sachsen (17 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01904e86-d3b3-41d0-8677-a70a642f1ad3.