FKZ 3726 66 401 0 - Aktualisierung der OECD Prüfrichtlinie 318 und des OECD Leitfadens 318 (neue Erkenntnisse zur Untersuchung der Dispersionsstabilität und Löslichkeit von Nanomaterialien)
Umweltbundesamt, Z 1.5 · Dessau-Roßlau
Aktenzeichen FKZ 3726 66 401 0 // AZ 97611-2/00035veröffentlicht 12.05.2026Öffentliche Ausschreibung
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- Öffentliche Ausschreibungnational
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- Dessau-Roßlau
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- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
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Beschreibung
RefoPlan 2026: „Aktualisierung der OECD Prüfrichtlinie 318 und des OECD Leitfadens 318 (neue Erkenntnisse zur Untersuchung der Dispersionsstabilität und Löslichkeit von Nanomaterialien)“ Das OECD-Prüfrichtlinienprogramm stellt eine Reihe von standardisierten und harmonisierten Prüfmethoden zur Untersuchung von Chemikalien zur Verfügung. Bestehende Prüfmethoden zur Erfassung von Umweltwirkung und -verhalten sind für lösliche Stoffe entwickelt worden. Für eine geeignete Risikobewertung von Nanomaterialien ist eine Anpassung dieser Methoden notwendig. Wesentliche Endpunkte für die Bewertung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien sind die Dispersionsstabilität und die Löslichkeits(-rate) unter Umweltbedingungen. Mit der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 liegt seit 2017 eine Standardtestmethode vor, anhand derer sich die Dispersionsstabilität auf Grundlage der Homoagglomeration bestimmen lässt. Der OECD-Leitfaden Nr. 318, veröffentlicht im Jahre 2020, gibt zusätzliche Hinweise zur Bestimmung der Dispersionsstabilität, als auch zur Bestimmung der Löslichkeits(-rate) von Nanomaterialien in der Umwelt. In den vergangenen Jahren wurde umfangreiche Erfahrungen in der Anwendung der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD-Leitfadens Nr. 318 gesammelt. Parallel startete auf OECD-Ebene die Entwicklung einer Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate von Nanomaterialien für die Umweltbewertung. Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD Leitfadens Nr. 318 an den Stand technischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wesentliche Aspekte der Überarbeitung sind Vereinfachungen bzw. Konkretisierungen im Text der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318, aber auch Ausweitungen der möglichen Nachweismethoden. Des Weiteren soll der OECD-Leitfaden Nr. 318 an die Änderungen der OECD TG 318 und an die neu entwickelte OECD-Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate angepasst, sowie um ein Protokoll zu Bestimmung der Dispersionsstabilität auf Basis der Heteroagglomeration ergänzt werden. Teil des Vorhabens ist ebenso die Begleitung relevanter Prozesse auf Ebene des OECD-Prüfrichtlinienprogramms zur Abstimmung der vorgenommenen Überarbeitungen, bis hin zur Verabschiedung.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Umweltbundesamt, Z 1.5
- Anschrift
- 06844 Dessau-Roßlau
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 029d74e0-25b0-4f46-a1ba-af12cd6e6e6a.