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Frist abgelaufennationalmögliche Doppelmeldung

FKZ 3724 62 704 0 - Bestimmung weiterer Geruchswahrnehmungsschwellen für Innenraumluftschadstoffe

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau

Aktenzeichen FKZ 3724 62 704 0 // AZ 55 042-2/0017veröffentlicht 30.04.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 872 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

ReFoPlan: „Bestimmung weiterer Geruchswahrnehmungsschwellen für Innenraumluftschadstoffe“ Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat im Jahr 2023 ein überarbeitetes Konzept zur Beurteilung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft veröffentlicht. Zur Überprüfung der Plausibilität von Beschwerden über eine Geruchsbelästigung stellt der AIR sogenannte Geruchsleitwerte (GLW) für verschiedene geruchlich relevante Innenraumschadstoffe zur Verfügung. Zur Berechnung von Geruchsleitwerten wird unter anderem die substanzspezifische Geruchsschwelle herangezogen. Da bislang nur für wenige Geruchsstoffe geeignete Geruchswahrnehmungsschwellen vorliegen, ist die Ableitung weiterer GLW bisher nur für wenige Stoffe möglich. Mit Hilfe des Forschungsvorhabens sollen weitere Geruchsschwellen bestimmt werden, um die Ableitung weiterer GLW zu ermöglichen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 673426f5-a0cb-4fec-99a6-7edd16026ea5.