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Frist abgelaufennational

FKZ 3724 24 702 0 - Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau

Aktenzeichen FKZ 3724 24 702 0 // AZ 25 108/0009veröffentlicht 06.06.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 821 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

ReFoPlan: „Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung“ Art. 9 der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) führt eine erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, die in Anhang III gelistet werden (Humanarzneimittel und Kosmetika) ein. Diese beinhaltet, dass die Hersteller mindestens 80 % der Gesamtkosten für die Erfüllung der in Artikel 8 genannten Anforderungen (Kläranlagenertüchtigung mit einer 4. Reinigungsstufe), einschließlich der Investitionen und der Betriebskosten für die zusätzliche Behandlung von kommunalem Abwasser zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus den von ihnen in Verkehr gebrachten Erzeugnissen und ihren Rückständen sowie die Kosten für die Überwachung von Mikroverunreinigungen aufzubringen haben. Das Ziel der Studie ist es, umfassend die rechtlichen Fragen und Herausforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Kommunalabwasserrichtlinie zu analysieren. Die Studie soll weiterhin Empfehlungen liefern, wie die Herstellerverantwortung so ausgestaltet werden kann, dass sie zum einen die Anforderungen der KARL erfüllt, zum anderen aber einen rechtssicheren Vollzug ermöglicht, der die Transaktionskosten (Bürokratieaufwand) für alle Beteiligten in Grenzen hält.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d211b7ab-74ea-44fa-a783-054206e9b9a4.