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Frist abgelaufennational

FKZ 3724 12 703 0 - Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte (WEE)“

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau

Aktenzeichen FKZ 3724 12 703 0 // AZ 25 108/0008veröffentlicht 02.05.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 849 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

ReFoPlan: „Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte (WEE)“ Gegenwärtig erheben 13 der 16 Bundesländer Entgelte für das Entnehmen, Fördern und Ableiten von Wasser sowie ähnliche Nutzungen. Bayern, Hessen und Thüringen haben derzeit noch keine derartigen Regelungen. In Hessen und Bayern wird jedoch über eine Einführung debattiert. Die Höhe der Entgeltsätze variiert stark je nach Entnahmezweck und Bundesland und reicht von 0,25 Cent pro Kubikmeter (Ct/m³) für die Entnahme von Grundwasser für die Fischzucht und Fischhaltung in Sachsen-Anhalt bis hin zu 31,0 Ct/m³ für die Entnahme von Grundwasser ungeachtet des Entnahmezwecks in Berlin. Die bestehende Heterogenität und mangelnde Systematik bei den WEE erschweren eine effiziente und gerechte Verteilung der grundsätzlich schon ungleich verteilten Wasserressourcen über Landesgrenzen hinaus und ermöglichen bzw. verstärken wasserwirtschaftlich nicht gerechtfertigte Standortvorteile. Ein zentrales Problem besteht darin, dass es an einer (bundes-)einheitlichen Systematik für WEE mangelt. Klare Regelungen zur Bemessungsgrundlage, zur Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, eine Differenzierung nach Normal- und Dürresituationen sowie zur Anpassung an hydrologische Anforderungen (quantitative und qualitative Aspekte) fehlen. Das Vorhaben soll im Sinne des NWS-Aktionsprogramms Wassers - Aktion 11 kriteriengestützt und im Austausch mit relevanten Stakeholdern eine wissenschaftlich abgeleitete Systematik für ein bundesweit einheitliches WEE erstellen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2cc8640-7953-4e57-86b1-7081f23974c9.