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Frist abgelaufennationalmögliche Doppelmeldung

Fitness und life history: Einbindung subletaler Effekte in die GVO-Risikobewertung; Teilprojekt 2

Bundesamt für Naturschutz · Bonn

Aktenzeichen 3521842102 - Miveröffentlicht 17.05.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1219 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 42 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 40 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 40 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die meisten für GVO genutzten ökotoxikologischen Testverfahren definieren die Mortalität als Endpunkt. Subletale Effekte, die ebenfalls in der Bewertung abgeschätzt werden müssen, werden oft nicht explizit bewertet, sondern pauschal in die Risikobewertung einbezogen (Perry et al., 2010). Gründe hierfür können fehlende Konzepte sein, um subletale Parameter (z.B. Veränderungen der Entwicklungszeit oder des Gewichts) abzuschätzen und zu bewerten. So existieren z.B. keine Schwellenwerte, ab wann eine Entwicklungszeitverzögerung als biologisch relevant für eine NTO-Gruppe einzuschätzen ist (Dolezel et al., 2018). Für GVO-Effekte auf Schmetterlinge wird derzeit angestrebt, subletale Effekte in die Modellierung von Effekten einzubeziehen (Baudrot et al., 2021; Baudrot et al., 2020). Die Bewertung subletaler Effekte ist aus gutem Grund in der Gesetzgebung vorgesehen, da auch subletale Effekte stark in die Populationsdynamik einer Art eingreifen können. In einem ersten Teil des Forschungsauftrags wurden bereits folgende Punkte abgearbeitet: - Systematischer Überblick über die Bewertung subletaler Effekte in anderen Regelungsbereichen (z.B. Pestiziden, Biozide). - Analyse und Vorschläge wie die Bewertung subletaler Effekte in der GVO-Risikobewertung verbessert werden könnten. - Analyse welche Rolle „trade-offs“ bei der Bewertung der Ökotoxizität spielen können. Mit dem aktuellen Teilvorhaben werden beispielshaft „trade-offs“ verschiedener „life-history“-Parameter als Folge eines chemischen Stressors untersucht und deren Bedeutung für die Risikobewertung diskutiert. Die Leistungen beinhaltet Laborversuche mit einem geeigneten Modellorganismus (bevorzugt terrestrisch) für den trade-offs zwischen „life-history“-Parametern (z.B. Lebenszeit und Reproduktionsalter; Nachkommengröße und Anzahl der Nachkommen; etc.) bereits als Stressreaktion bekannt sind. Der Stressor (Testsubstanz) sollte möglichst über die Nahrung vom Modellorganismus aufgenommen werden. Nach Abschluss der Versuche ist die Bedeutung der Ergebnisse für eine Risikobewertung ausführlich zu diskutieren und international zu publizieren.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c9256c0f-aa00-491a-9147-9a7c18c7b874.