FishNet 2 - Fortsetzung des Nahrungsnetzprojektes in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins Nordsee
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-M6-24-0960000-412.06veröffentlicht 02.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 57 Monate
- 19.08.2024 – 31.05.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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in 31 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 57 Monate19.08.2024 – 31.05.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Nahrungsnetze stellen umfassend die trophischen Wechselwirkungen und den Energietransfer zwischen den trophischen Ebenen in einem Ökosystem dar. Sie beschreiben die Funktionsweise von Ökosystemen und verbinden das pelagische und benthische Ökosystem bis hin zu den Spitzenprädatoren. Umweltbelastungen und anthropogene Einflüsse können einzelne Bestandteile im Nahrungsnetz beeinträchtigen und Kettenreaktionen auf ökosystemarer Ebene hervorrufen. Laut aktueller MSRL-Zustandsbewertung ist es immer noch nicht möglich, den Zustand der Nahrungsnetze und Ökosysteme in den deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee quantitativ zu bewerten (MSRL-Zustandsbewertung 2024, https://mitglieder.meeresschutz.info). Eine erste Pilotbewertung des Nahrungsnetzes im Küstenmeer Schleswig-Holstein konnte mittels Ökologischer Netzwerkanalyse (ENA; OSPAR Indikator FW9) im Rahmen des OSPAR Quality Status Reports 2023 durchgeführt werden (Schückel et al., 2022). Aus den Bewertungsergebnissen einzelner Ökosystemkomponenten wird ersichtlich, dass wichtige Komponenten und trophische Gilden des Nahrungsnetzes einen schlechten Zustand, Zustandsverschlechterungen durch anthropogene Belastungen oder unklare Trends anzeigen. So nahm beispielsweise die Biomasse benthivorer Fischarten in der südlichen Nordsee zu, während die Biomasse planktivorer Fischarten in der nordwestlichen Nordsee einen Rückgang verzeichneten (Thomson, 2022). Mit der vorliegenden Fortsetzung des Nahrungsnetzprojektes „FishNet Nordsee“ sollen Nahrungsnetzmodelle mittels Ökologischer Netzwerkanalyse (ENA, OSPAR Indikator FW9) für die Nordsee hinsichtlich ihrer Struktur und trophischen Interaktionen verbessert und der OSPAR Nahrungsnetzindikator FW4 (Mean Trophic Level) auf seine Anwendbarkeit als Bewertungsinstrument für Deskriptor D4 (Nahrungsnetze) auf die Küstengewässer Schleswig-Holsteins gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) noch datengestützter getestet werden. Weiterhin bestehende Datenlücken (Meiofauna, Zooplankton) und Unsicherheiten der Nahrungsnetzmodelle sollen geschlossen werden, um eine quantitative Bewertung möglich zu machen. Zudem sollen wandernde und seltene Fischarten (Haie, Rochen) integriert werden. Darüber hinaus ist in der nächsten Projektphase von FishNet Nordsee eine engere Zusammenarbeit mit dem Schwesterprojekt FishNet Ostsee geplant. Gemeinsames Ziel soll es sein die beiden Meeresgebiete hinsichtlich des Auftretens von Schlüsselarten (coastal fish key species/groups) in den jeweiligen Habitaten zu vergleichen, zu untersuchen ob die gleichen Arten/funktionellen Gruppen die beiden Meeresgebiete charakterisieren und zu prüfen ob sich daraus Biodiversitäts (Deskriptor 1) - und Nahrungsnetzindikatoren (Deskriptor 4) auf beide Meeresgebieten gemeinsam anwenden lassen. Guidelines (OSPAR CEMP Guideline) und Empfehlungen für ein zukünftiges Küstenfisch- und Nahrungsnetzmonitoring sollen hieraus erarbeitet werden.
Gegenstand nach CPV
- 73112000MeeresforschungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 19. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
- Qualität
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals20. Angaben zu Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals gemäß Bewertungsmatrix.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 19.08.2024
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaw … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe--Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt). 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Senckenberg am Meer DZMB, Wilhelmshaven | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Herzog-Adolf-Straße 1, 25813 Husum
- Website
- schleswig-holstein.de
- Kontakt
- poststelle.husum@
lkn.landsh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.07.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3c6af9f0-8e49-4943-b505-6c7447f5dc05.