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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Finanzierungsberatung

Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 12.7:10/2023/12/06/0004veröffentlicht 02.01.2024erstmals 02.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1009 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70563, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Persönliche Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters20 %
  • Konzept zur Umsetzung der Finanzierungsberatung35 %
  • Preiskriterium45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 34 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Finanzierungsberatung und Finanzierungsvermittlung für das Projekt Zukunftsquelle und Regelinvestitionen sowie ggfs. für weitere Projekte/Investitionen der BWV. Für die Finanzierung des Projektes Zukunftsquelle sind abhängig von den umzusetzenden Realisierungsphasen liquide Mittel von voraussichtlich bis zu 3 Mrd. EUR bis 2041 notwendig. Damit handelt es sich um die umfangreichste Projektfinanzierung der BWV, sowohl hinsichtlich des Fremdkapitalvolumens als auch der Projektkomplexität. Es ist Näheres zu den zu vergebenden Leistungen ist im Vergabeleitfaden geregelt.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Finanzierungsberatung und Finanzierungsvermittlung für das Projekt Zukunftsquelle sowie ggfs. für weitere Projekte/Investitionen der BWV. Für die Finanzierung des Projektes Zukunftsquelle sind abhängig von den umzusetzenden Realisierungsphasen liquide Mittel von voraussichtlich bis zu 3 Mrd. EUR bis 2041 notwendig. Damit handelt es sich um die umfangreichste Projektfinanzierung der BWV, sowohl hinsichtlich des Fremdkapitalvolumens als auch der Projektkomplexität. Die Erschließung von Fremdfinanzierungsmitteln in der genannten Höhe ist, insbesondere unter Berücksichtigung von investitionsadäquaten und cashflow-orientierten maximalen Laufzeiten, mit besonderen Herausforderungen am Banken- und Kapitalmarkt verbunden. Eine Herausforderung ist die lange Bauphase ohne Abschreibungsrückflüsse zur Darlehenstilgung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Persönliche Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden ProjektleitersGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Konzept zur Umsetzung der FinanzierungsberatungGewichtung (Punkte, genau) 35
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 45

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. • Eigenerklärung, … ganz lesenJeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. • Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). • Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). • Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). • Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). • Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt. • Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer. • Eigenerklärung, dass die Kommunikation mit der Vergabestelle und die gesamte Auftragsabwicklung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt. • Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die Vermittlung von Finanzierungen und die Finanzierungsberatung relevant sind. • Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. • Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll • Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Kriterium
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den Jahren 2020 bis 2022, der mit der Vermittlung von Finanzierungen und der Finanzierungsberatung erzielt wurde, geso … ganz lesenJeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den Jahren 2020 bis 2022, der mit der Vermittlung von Finanzierungen und der Finanzierungsberatung erzielt wurde, gesondert aufgeschlüsselt nach Vermittlung von Finanzierungen und Finanzierungsberatung. • Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern in den Jahren 2020 bis 2022, die im Bereich Vermittlung von Finanzierungen und Finanzierungsberatung tätig sind (Vollzeitäquivalente). • Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung. • Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den Jahren 2020 bis 2022, der mit der Vermittlung von Finanzierungen und der Finanzierungsberatung erzielt wurde, gesondert aufgeschlüsselt nach Vermittlung von Finanzierungen und Finanzierungsberatung. • Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern in den Jahren 2020 bis 2022, die im Bereich Vermittlung von Finanzierungen und Finanzierungsberatung tätig sind (Vollzeitäquivalente). • Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, nachweisen oder erklären, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Kriterium
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Eigenerklärungen zu Referenzprojekten, die nachfolgend genannten Mindestbedingungen erfüllen: Eigenerklärung, dass im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Ablauf … ganz lesenJeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Eigenerklärungen zu Referenzprojekten, die nachfolgend genannten Mindestbedingungen erfüllen: Eigenerklärung, dass im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge für • einen Zweckverband oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kommunen, Landkreisen, Bundesländern oder dem Bund, oder • eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder • eine Gesellschaft in Privatrechtsform (bspw. GmbH), an der die öffentliche Hand mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, eine Finanzierungsberatung abgeschlossen wurde und eine Finanzierung vermittelt wurde. Mit Finanzierungsberatung ist die Beratung einer der oben aufgelisteten Stellen im Hinblick auf eine Fremdkapitalfinanzierung gemeint. Der Projektstart für die Finanzierungsberatung kann bereits vor dem Zeitraum (01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge) begonnen haben. Die Finanzierungsberatung und die Finanzierungsvermittlung müssen sich auf einen Darlehensbetrag von mindestens 100 Mio. € und eine Darlehenslaufzeit von mindestens 10 Jahren beziehen und es muss sich um ein Darlehen, einen Schuldschein oder eine Namensschuldverschreibung nach deutschem Recht handeln. Es ist nicht erforderlich, dass die Finanzierungsberatung und die Finanzierungsvermittlung im selben Referenzprojekt erbracht wurden. Es kann auch ein Referenzprojekt für die Finanzierungsberatung und ein weiteres Referenzprojekt für die Finanzierungsvermittlung angegeben werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
0 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es ist eine fünfjährige Vertragslaufzeit mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für die BWV für 3 Jahre möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
119 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt: in den Vergabeunterlagen ggf. näher erläutert

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. F … ganz lesenLeistung: Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz entweder mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Erstangebot abgegeben werden. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durchlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterleg … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform … ganz lesenDie für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind. Die Vergabestelle behält sich vor, Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
Anschrift
Hauptstraße 163, 70563 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 02.02.2024
  2. BekanntmachungFrist 02.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2a64cec-3a9c-4aa0-bb3b-d2f7ab7e0090.