Finale Angebote
MBB Meininger Busbetriebs GmbH · Meiningen, Thüringen
Aktenzeichen MBB_2026_03veröffentlicht 16.10.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Meiningen98617, Thüringen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Tagen
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem. § 42 PBefG des Auftraggebers sowie von Rufbus- und Bedarfsverkehren im Landkreis Schmalkalden-Meinigen. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten werden jährlich ca. 154.000 Fahrplankilometer betragen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Die Leistungsvergabe ist für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Wegen des Leistungsumfangs werden die Fahrleistungen in nur einem Los vergeben.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung und Antrag 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verga … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung und Antrag 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YWLMW3Y# 1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt je geleistetem Fahrplankilometer. Ein- und Ausrückfahrten sowie umlaufbedingte Leerkilometer werden nicht vergütet. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf v … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YWLMW3Y# 1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt je geleistetem Fahrplankilometer. Ein- und Ausrückfahrten sowie umlaufbedingte Leerkilometer werden nicht vergütet. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber. Einzelheiten regelt der Entwurf des Betriebsleistungsvertrages, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. 2) Nebenangebote sind nicht zugelassen. Aus Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und zuverlässigen Ersatzgestellung bei Fahrer- oder Fahrzeugausfällen sind die Bieter verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme eine geeignete Abstellfläche für die für die Betriebsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge in der Nähe des Einsatzgebiets einzurichten und ab diesem Zeitpunkt zu unterhalten. 3) Nachauftragnehmer Der Einsatz von Nachauftragnehmern ist vom Auftraggeber vorab genehmigen zu lassen. 4) Sonstiges Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat an die Vergabeplattform zu erfolgen. Zur Beantwortung von Fragen wird ein Fragen-Antwortenkatalog auf der Vergabeplattform bereitgestellt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.02.2022, 14:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weitere Unterlagen zu verlangen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Der Auftraggeber behält sich in Ansehung der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens (insbesondere kein wirtschaftliches Ergebnis) vor, die Leistungen in Eigenregie zu erbringen, das Verfahren somit einzustellen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- MBB Meininger Busbetriebs GmbH
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Am Still 2, 98617 Meiningen
- Website
- mbb-mgn.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 25.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 251f6e94-0d1c-4ca9-b7d6-04799da2c6f8.