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vergebenEU-weitBaumögliche Doppelmeldung

FHF Schadstoffuntersuchung

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 238-24-OV-PEveröffentlicht 03.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 821 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.09.2024 – 01.03.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10963, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 27 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:05 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.03.2025
    vor 26 Monaten
  6. Bindefrist endet
    1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Schadenstoffuntersuchung und Beseitigungsfahrplan für das Projekt Quartiersentwicklung Falkenhagener Feld in 13589 Berlin-Spandau

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Qualität30 %
Preis
Der Preis geht zu insgesamt 70 v. H. in die Gesamtwertung ein. Bewertet wir der Nettogesamtpreis gemäß Leistungsverzeichnis. Das preisniedrigste Angebot erhält 2 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: "Punktzahl Bieter = " "Niedrigstpreis x 2" /"Preis Bieter" Anschließend wird die Auftraggeberin die jeweiligen Punktzahlen gemäß der oben dargestellten Wertungsmatrix gewichten. Die Auftraggeberin ist berechtigt, Angebote auszuschließen, deren Preise spekulativ abgegeben wurden. Vergleichsmaßstab sind die eigenen Schätzungen der Auftraggeberin und die Vergleichspositionen anderer Bieter.
Qualität
Schriftliches Leistungserbringungskonzept Die Auftraggeberin hat die folgenden Unterkriterien und Aspekte festgelegt, zu denen insbesondere Ausführungen erwartet werden: a) Darstellung der Leistungserbringung (Leistungserbringungskonzept) insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte (25%): - Vorgehensweise - Methodik - Qualitätssicherung b) Darstellung der Termintreue insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte (5%): - Termintreue, Personalmanagement - Laborkapazitäten - Zusammenarbeit mit AG und Dritten (z.B. Labor) Das Kriterium Qualität – schriftliches Leistungserbringungskonzept geht zu 30 v.H. in die Gesamtwertung ein. Mit den Angebotsunterlagen ist durch die Bieter ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Bei der Wertung der qualitätsbezogenen Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: Darstellung der Leistungserbringung: - 0 Punkte: Die Darstellung ist lückenhaft und berücksichtigt wesentliche Aspekte der Leistungserbringung nicht oder die Darstellung ist in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar oder es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts. - 1 Punkt: Die Darstellung ist allgemein beschrieben und erfasst die wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung und es bestehen keine erheblichen Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts. - 2 Punkte: Die Herangehensweise ist konkret beschrieben, berücksichtigt alle Aspekte der Leistungserbringung und lässt ein hohes Verständnis für die Aufgabenstellung erwarten und es bestehen keine Bedenken gegen die Effektivität des Konzepts. Terminplan: - 0 Punkte: Die Darstellung der Termintreue ist lückenhaft oder berücksichtigt wesentliche Aspekte der Leistungserbringung nicht oder die zeitlichen Vorgaben der Auftraggeberin werden nicht eingehalten. - 1 Punkt: Die Darstellung der Termintreue erfasst die wesentlichen Aspekte der Leistungserbringung. - 2 Punkte: Die Darstellung der Termintreue ist detailliert, berücksichtigt alle Aspekte der Leistungserbringung und lässt ein hohes Verständnis für die Aufgabenstellung erwarten.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung ü … ganz lesen1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers; 6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen sind sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Kriterium
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2023, 2022, 2021 - siehe Formular Eignung.
Kriterium
1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2023, 2022, 2021 - siehe Formular Eignung. 2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab Juni 2019 erbracht wurden - - siehe Formular Eignu … ganz lesen1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2023, 2022, 2021 - siehe Formular Eignung. 2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab Juni 2019 erbracht wurden - - siehe Formular Eignung. Um der Auftraggeberin die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Auftraggeberin sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Auftraggeberin Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt. 3) Angaben zum vorgesehenen Projektleiter/zur vorgesehenen Projektleiterin sowie dessen Stellvertretung - siehe Formular Eignung. Zum vorgesehenen Projektleiter / der vorgesehenen Projektleiterin sowie der Stellvertretung sind die nachfolgenden Angaben gefordert: - Namentliche Benennung des/der der vorgesehenen Projektleiter/in sowie der Stellvertretung - Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Kurzlebenslauf (Berufserfahrung) - Angabe der Sprachkenntnisse - Angabe der Qualifikation - Benennung von 3 Referenzen, die nach Leistungsart und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Angabe des/der vorgesehenen Projektleiters/der vorgesehenen Projektleiterin, der Stellvertretung und der jeweiligen Referenzen sollen die Bieter die Vorlagen verwenden. Es dürfen mehr als drei Referenzen eingereicht werden. Die Beschreibung hinsichtlich Leistungsart und Leistungsumfang sowie der Lebenslauf können jeweils auf gesonderten Dokumenten erfolgen. 4) Nachweis Sachkunde - siehe Formular Eignung. Zu den vorgesehenen Sachkundigen sind die nachfolgenden Angaben gefordert: - Namentliche Benennung des vorgesehenen Sachkundigen - Angabe des Berufsabschlusses - Angabe der Berufserfahrung in Jahren - Nachweis der Sachkunde/Zertifizierung Zum Nachweis der Sachkunde sollen die Bieter die Vorlage verwenden sowie die entsprechenden Qualifizierungs- und/oder Fort- und Weiterbildungsnachweise in Kopie mit Angebotsabgabe vorlegen. Der Nachweis der Sachkunde kann durch verschiedene Personen oder in Personalunion erbracht werden, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. 5) Nachweis Zertifizierungen - siehe Formular Eignung. Zum Nachweis der Qualifikation im Bereich Schadstoffuntersuchung sollen die Bieter folgende Unterlagen mit Angebotsabgabe einreichen: - Nachweis über die Akkreditierung des Labors - Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 Mindestanforderungen: Zu 1) Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2023, 2022, 2021 mindestens 5 Angestellte nachgewiesen werden. Zu 2) Mindestens eine (1) Referenz mit folgendem Leistungsumfang: - Schadstoffuntersuchungen und Gutachtliche Bewertung für Wohngebäude mit Baujahr ab 1945 bis 1996; Mindestens eine (1) Referenz mit folgendem Leistungsumfang: - Erstellung von Schadstoffkataster für Wohngebäude mit Baujahr ab 1945 bis 1996 Die Anforderungen müssen nicht in einer Referenz erfüllt werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab Juni 2019 (Leistungsbeginn) erbracht wurden. Zu 3) Als Mindestanforderung muss der Projektleiter / die Projektleiterin und die Stellvertretung über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen. Zudem muss der Projektleiter / die Projektleiterin und die Stellvertretung über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren, Bereich verfügen. Zu 4) Hinsichtlich des Nachweises der Sachkunde und Zertifizierung hat die Auftraggeberin die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: - Nachweis der Sachkunde nach TRGS 524 / DGUV 101-004 (ehem. BGR 128) - Nac …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
01.03.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
06.08.2024, 11:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fri … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird: - für Personenschäden: Deckungssumme mind. 500.000 EUR je Schadensfall - für Vermögensschäden: Deckungssumme mind. 250.000 EUR je Schadensfall - für sonstige Schäden: Deckungssumme mind. 250.000 EUR je Schadensfall 5. Der/die Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Berlin (186 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2024
  3. 1. BerichtigungFrist 06.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94e42c8a-121b-4d51-88af-6d259c5e0e6a.