FFP2-Masken
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen VV 013-26veröffentlicht 20.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (48 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Nutzerbewertung20 %
- Versorgungskonzept50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 48 Tagen
- Heute
Beschreibung
Bevorratung, Belieferung und Produktion von FFP2-Masken auf Basis eines Umschlaglagers als Schutzmaterialabsicherung für den Krisenfall
Beschreibung des Loses
Um auf einen möglichen Pandemie- oder Katastrophenfall vorbereitet zu sein, plant das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) die Kooperation mit einem FFP2-Masken-Lieferanten. Geplant ist der Kauf von 680.000 FFP2-Masken gem. den technischen Anforderungen des UKE entsprechend dem technischem Leistungsverzeichnis. Zusätzlich erbringt der Lieferant auch die Dienstleistungen der Lagerung und des Warenumschlags der ausgeschriebenen FFP2-Masken, um vom Verfall bedrohte Ware durch länger haltbare Ware mit einer Mindesthaltbarkeit von 3 Monaten zu ersetzen. Um den Warenbestand zu überprüfen und im Bedarfsfall zügig nutzen zu können, befindet sich das Warenlager des Lieferanten in einer maximalen Entfernung von 20 km zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg). Die Waren müssen nach flexiblem Abruf (24/7, rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche) spätestens binnen 36 Stunden abholbereit zur Verfügung stehen. Für etwaiges anderes Material sowie die FFP2-Masken stehen mindestens 200 Palettenplätze in einem für die Lagerung von Medizinprodukten geeigneten Lager zur Verfügung. Um im Bedarfsfall, bspw. im Katastrophen- oder Pandemiefall, unabhängig der geopolitischen Lage und der Lieferketten sehr zügig weitere FFP2-Masken verfügbar zu haben, kann der Auftraggeber beim Lieferanten über den Erstbedarf hinaus mindestens weitere 200.000 FFP2-Masken abrufen. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit kann der Lieferant entweder in einer Entfernung von 20 km zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) eigene Produktionskapazitäten vorhalten oder die FFP2-Masken in o. g. Lagerstandort 20 km von der Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) bereits produziert vorhalten und umschlagen, sodass auch diese FFP2-Masken keine Haltbarkeit unter 3 Monaten aufweisen. Im Fall der Vorhaltung von Produktionskapazitäten inkl. der notwendigen Rohstoffe für 200.000 FFP2-Masken der geforderten Qualität stehen diese dem UKE nach spätestens 25 Werktagen zum Abruf zur Verfügung. Die zusätzlich produzierten FFP2-Masken entsprechend den Qualitätsanforderungen der im Erstkauf erworbenen 680.000 FFP2-Masken. Der Auftraggeber plant, mit der Vergabe einen längerfristigen Vertrag mit einem geeigneten FFP2-Masken-Lieferanten zu schließen. Dem Auftraggeber sind hierbei insbesondere vollumfängliche Verfügbarkeit und kontinuierliche Versorgung im Krisenfall, Lieferflexibilität und vor allem Liefermehrmengen über die o. g. Mengen hinaus wichtig.
Gegenstand nach CPV
- 33140000Medizinische VerbrauchsartikelHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien sowie der Bewertungsmatrix finden sich in den Vergabeunterlagen in der Phase der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Qualität
- NutzerbewertungEinzelheiten zu den Zuschlagskriterien sowie der Bewertungsmatrix finden sich in den Vergabeunterlagen in der Phase der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Qualität
- VersorgungskonzeptEinzelheiten zu den Zuschlagskriterien sowie der Bewertungsmatrix finden sich in den Vergabeunterlagen in der Phase der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- 1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit" 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU-Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMVB3# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden di … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMVB3# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Martinistr. 52, 20251 Hamburg
- Kontakt
- submissionsstelle@
uke.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG3 Zuschläge
- Philips GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.06.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.06.2026 auf 03.07.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 46be7c4b-efe0-41d2-8b8a-f03212e9903b.