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Frist im Verfahrenseit 217 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (14 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 32 Lose · in 25 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate05.05.2026 – 30.11.2028
Lose
32
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsgrad in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungsgrad bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert. Anders als im ersten und im zweiten FFH-Berichtszeitraum, wurde das flächenhafte Monitoring von Vorkommen der in Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie im vorigen (= dritten) Berichtszeitraum in die abgeschlossene landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holsteins 2014 bis 2020 integriert. Für das anstehende FFH-Gebietsmonitoring (vierter Berichtszeitraum) ist die Durchführung des Monitorings nun wiederum im Rahmen eines eigenständigen Projektes vorgesehen, wobei jährlich eine sukzessive Fortführung erfolgen soll. Zentraler Auftragsgegenstand ist dabei die Überprüfung und Aktualisierung von Abgrenzung und Sachdaten der gemäß §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. §21 (1) Nr.6 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und/oder LRT – ebenso die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Abgrenzungen aller Biotope, die weder §-Biotop- noch LRT-Status aufweisen innerhalb der jeweiligen FFH-Gebietsgrenzen (ggf. darüber hinaus seeseitig: bis Küstenlinie). Alle LRT sind zudem einer Bewertung ihres Erhaltungsgrads zu unterziehen. Die erhobenen Daten sind schließlich zu digitalisieren (GIS, gl-forest). Die Kartiervorgaben richten sich nach der aktuellen Version der Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins (z. Zt. LfU 2024). Für die Jahre 2026 bis 2028 sind 29 der landesweit insgesamt 271 FFH-Gebiete für das Monitoring ausgeschrieben. Dies entspricht einer Kartierkulisse von insgesamt ca. 21.158 ha, die in den anstehenden Vegetationsperioden zu bearbeiten ist. Dabei ist sowohl eine Vergabe einzelner, mehrerer Lose, als auch sämtlicher ausgeschriebener Lose an Auftragsnehmende möglich.

Gegenstand nach CPV

Lose32 Lose

Alle 32 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete - Teilgebiet 1 Süd (Dithmarschen)

Monitoring Gebiet NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete - Teilgebiet 1 Süd (Dithmarschen)

31 Monate–
2
NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete - Teilgebiet 2 Nord (Nordfriesland)

Monitoring Gebiet NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete - Teilgebiet 2 Nord (Nordfriesland)

31 Monate–
3
Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen

Monitoring Gebiet Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen

31 Monate–
4
Munkbrarupau- und Schwennautal

Monitoring Gebiet Munkbrarupau- und Schwennautal

31 Monate–
5
Stiftungsflächen Schäferhaus

Monitoring Gebiet Stiftungsflächen Schäferhaus

31 Monate–
6
Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder

Monitoring Gebiet Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder

31 Monate–
7
Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe

Monitoring Gebiet Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe

31 Monate–
8
Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen

Monitoring Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen

31 Monate–
9
Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiete 1 Nordwest

Monitoring Gebiet Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiete 1 Nordwest

31 Monate–
10
Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiete 2 Nordost

Monitoring Gebiet Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiete 2 Nordost

31 Monate–
11
Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiete 3 Süd

Monitoring Gebiet Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiete 3 Süd

31 Monate–
12
Seegalendorfer und Neuratjensdorfer Moor

Monitoring Gebiet Seegalendorfer und Neuratjensdorfer Moor

31 Monate–
13
Dünen bei Kattbek

Monitoring Gebiet Dünen bei Kattbek

31 Monate–
14
Vollstedter See

Monitoring Gebiet Vollstedter See

31 Monate–
15
Quellen am Großen Schierensee

Monitoring Gebiet Quellen am Großen Schierensee

31 Monate–
16
Untere Schwentine

Monitoring Gebiet Untere Schwentine

31 Monate–
17
Lanker See und Kührener Teich

Monitoring Gebiet Lanker See und Kührener Teich

31 Monate–
18
NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung

Monitoring Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung

31 Monate–
19
NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich

Monitoring Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich

31 Monate–
20
NSG Dosenmoor

Monitoring Gebiet NSG Dosenmoor

31 Monate–
21
Wälder im Aukrug

Monitoring Gebiet Wälder im Aukrug

31 Monate–
22
Middelburger Seen

Monitoring Gebiet Middelburger Seen

31 Monate–
23
Hasenmoor

Monitoring Gebiet Hasenmoor

31 Monate–
24
Barker Heide

Monitoring Gebiet Barker Heide

31 Monate–
25
Waldhusener Moore und Moorsee

Monitoring Gebiet Waldhusener Moore und Moorsee

31 Monate–
26
Leezener Au-Niederung und Hangwälder

Monitoring Gebiet Leezener Au-Niederung und Hangwälder

31 Monate–
27
Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee

Monitoring Gebiet Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee

31 Monate–
28
Wälder und Seeufer östlich des Ratzeburger Sees

Monitoring Gebiet Wälder und Seeufer östlich des Ratzeburger Sees

31 Monate–
29
Pantener Moorweiher und Umgebung

Monitoring Gebiet Pantener Moorweiher und Umgebung

31 Monate–
30
Salemer Moor und angrenzende Wälder und Seen

Monitoring Gebiet Salemer Moor und angrenzende Wälder und Seen

31 Monate–
31
Amphibiengebiete westlich Kittlitz

Monitoring Gebiet Amphibiengebiete westlich Kittlitz

31 Monate–
32
Elbe mit Hohem Elbufer von Tesperhude bis Lauenburg mit angr. Fl.

Monitoring Gebiet Elbe mit Hohem Elbufer von Tesperhude bis Lauenburg mit angr. Fl.

31 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Mit dem Angebot müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: 14. Ausgefüllte Anl_01_Ausschreibung_Preistabelle_FFH-Gebiete_2026_2028 (Formblatt). 15. Preisblatt je Los (Formblatt, Excel-Datei).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.05.2026
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis  gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15  Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies  aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die  Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im  Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot  vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer  benennen.
Hinweis
Die EU-­­Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e­-vergabe-­­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist … ganz lesenDie EU-­­Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e­-vergabe-­­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e­-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des  Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus  diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e­­-vergabe-­sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e­­Vergabe­­-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt  werden.  Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf  nicht.   ************************************************************************************************Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. ************************************************************************************************Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht. ***********************************************************************************************Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise") 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass  Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen  oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt). 2. Aussagekräftige  Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechts­form, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-­Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

140vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
272.342 €Zuschlagswert im Median
106.379 € – 480.645 €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcaa14e6-8941-41ed-9ad3-871e6d100691.