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Feuerwehr Bocholt: Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20KatS

Stadt Bocholt · Bocholt, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 356/24veröffentlicht 04.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 695 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
463 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (75 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (139 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Bocholt
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Los 1: Lieferung von 1 Fahrgestell für den Auf- und Ausbau als Löschgruppenfahrzeug LF20KatS nach DIN 14 530 Teil 8 Los 2: Ausbau von 1 Fahrzeug zum Löschgruppenfahrzeug LF20KatS inkl. Funk und Fahrzeugrouting

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von 1 Fahrgestell für den Auf- und Ausbau als Löschgruppenfahrzeug LF20KatS nach DIN 14 530 Teil 8

Los 1: Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug der zu diesem Zeitpunkt gültigen Zulassungsordnung, den anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektr. Anlagen (VDE / DIN-Normen) und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Das zu liefernde System ist auf folgende Beanspruchungen auszulegen: - Lebensdauer: ca. 20 Jahre - Fahrleistung: ca. 150.000 km Bei der Ausführung des Auftrages sind zu berücksichtigen: - DIN EN 1846 - DIN 14 530-8:2021 - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) - VDE-Vorschriften über elektrische Anlagen - RL 95/54/EG mit Genehmigungszeichen (e1 für Deutschland) - sonstige in Betracht kommende anerkannte Regeln der Technik - UVV Feuerwehren - UVV Gesundheitsdienst - ISO 9000 ff. Los 2: Es ist besonderen Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung logisch zusammengehörig gelagert wird. Alle Gerätelagerungen müssen gut erreichbar sein. Die beschriebenen Ausrüstungsgegenstände aus den Losen Beladung und Anlagen sind mit den nach DIN erforderlichen Halterungen auszustatten und zu montieren. Bei bestimmten Ausrüstungsgegenständen in Los 2 sind Lieferung und Montage direkt vorgesehen z. B. Ladegeräte, Handlampe, etc. Diese Positionen sind deutlich mit Lieferung, Montage des Gerätetyps beschrieben. Alle anderen Beladungsgegenstände die verbaut werden müssen sind in den Anlagen beschrieben. Schwere Gerätschaften sind nach Möglichkeit tief zu lagern. Lagerung der gesamten feuerwehrtechnischen Beladung und Ausstattung auf Auszügen, Schwenkwänden, Schubladen, etc. nach Beschreibung und Vorgabe des Leistungsverzeichnisses. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neuverpackten zustand) ist zu achten. Für die gesamte feuerwehrtechnische Beladung ist bei Angebotsabgabe ein vorläufiger Beladeplan beizufügen. Ein detaillierter Beladeplan wird erst nach Auftrag und Baubesprechung gefordert und muss vom Auftragnehmer freigegeben werden. Nicht im Beladeplan enthaltene Ausrüstungsgegenstände sind explizit zu benennen. Gleiches gilt für Ausrüstungsgegenstände deren Verlastung fraglich ist und abschließend nicht definitiv beurteilt werden kann.

–135.000 €
2
Ausbau von 1 Fahrzeug zum Löschgruppenfahrzeug LF20KatS inkl. Funk und Fahrzeugrouting

Los 1: Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug der zu diesem Zeitpunkt gültigen Zulassungsordnung, den anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektr. Anlagen (VDE / DIN-Normen) und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Das zu liefernde System ist auf folgende Beanspruchungen auszulegen: - Lebensdauer: ca. 20 Jahre - Fahrleistung: ca. 150.000 km Bei der Ausführung des Auftrages sind zu berücksichtigen: - DIN EN 1846 - DIN 14 530-8:2021 - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) - VDE-Vorschriften über elektrische Anlagen - RL 95/54/EG mit Genehmigungszeichen (e1 für Deutschland) - sonstige in Betracht kommende anerkannte Regeln der Technik - UVV Feuerwehren - UVV Gesundheitsdienst - ISO 9000 ff. Los 2: Es ist besonderen Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung logisch zusammengehörig gelagert wird. Alle Gerätelagerungen müssen gut erreichbar sein. Die beschriebenen Ausrüstungsgegenstände aus den Losen Beladung und Anlagen sind mit den nach DIN erforderlichen Halterungen auszustatten und zu montieren. Bei bestimmten Ausrüstungsgegenständen in Los 2 sind Lieferung und Montage direkt vorgesehen z. B. Ladegeräte, Handlampe, etc. Diese Positionen sind deutlich mit Lieferung, Montage des Gerätetyps beschrieben. Alle anderen Beladungsgegenstände die verbaut werden müssen sind in den Anlagen beschrieben. Schwere Gerätschaften sind nach Möglichkeit tief zu lagern. Lagerung der gesamten feuerwehrtechnischen Beladung und Ausstattung auf Auszügen, Schwenkwänden, Schubladen, etc. nach Beschreibung und Vorgabe des Leistungsverzeichnisses. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neuverpackten zustand) ist zu achten. Für die gesamte feuerwehrtechnische Beladung ist bei Angebotsabgabe ein vorläufiger Beladeplan beizufügen. Ein detaillierter Beladeplan wird erst nach Auftrag und Baubesprechung gefordert und muss vom Auftragnehmer freigegeben werden. Nicht im Beladeplan enthaltene Ausrüstungsgegenstände sind explizit zu benennen. Gleiches gilt für Ausrüstungsgegenstände deren Verlastung fraglich ist und abschließend nicht definitiv beurteilt werden kann.

–328.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gem. § 58 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) Zuschlag und Zuschlagskriterien wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen si … ganz lesen1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Kriterium
Erklärung, ob und wenn ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitglieder ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Kriterium
Auf gesonderter Anforderung: Weitere Erklärungen und Nachweise nach § 45 VGV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
12.12.2024, 09:01 Uhr. Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYSLEL3 A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYYSLEL3 A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache. D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus! E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität60 %
Preis
Die Bieter müssen einen Preis anbieten. Die Punktzahl wird kaufmännisch mit zwei Kommastellen gerundet. Für den Angebotspreis werden maximal 40 Punkte vergeben, die der niedrigste Angebots-preis erhält. Im Verhältnis zu diesem Preis werden die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 40 multipliziert. Beispiel: Bieter A = 100.000 Euro gleich günstigstes Angebot = 40 Punkte Bieter B = 120.000 Euro // Berechnung: 100.000 / 120.000 * 40 = 33,33 Punkte
Qualität
Für die Qualität der Ausführungen können maximal 280 Punkte vergeben werden. Beispiel Bieter A = 260 Punkte = 260 / 280 x 60 = 55,71 Punkte Bieter B = 220 Punkte = 220 / 280 x 60 = 47,14 Punkte

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen si … ganz lesen1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Kriterium
Erklärung, ob und wenn ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitglieder ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Kriterium
Auf gesonderter Anforderung: Weitere Erklärungen und Nachweise nach § 45 VGV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
12.12.2024, 09:01 Uhr. Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYSLEL3 A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYYSLEL3 A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache. D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus! E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
Kontakt
rechtsreferat@bocholt.de

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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