Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Feuerwehr

Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn, Baden-Württemberg

Aktenzeichen HN 37/01/26veröffentlicht 09.05.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 252 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Monate01.06.2026 – 30.06.2028
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heilbronn74072, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)60 %
  • Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)15 %
  • Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22 Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV Los 2 für ein TLF 3000

Gegenstand nach CPV

  • 34144212Tanklöschfahrzeuge
  • 35110000Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (Los 1)

Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22. Be-schreibung: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach DIN 14530-22. Folgende Eckpunkte (eine genauere Beschreibung ist aus den einzelnen Losen zu entnehmen) charakterisieren das Fahrzeug: - Truppkabine, Besatzung 1/2/3 - optimale Motorisierung mit vollautomatischem Getriebe - Unterbringung der Norm- und Zusatzbeladung - Feuerlöschkrei-selpumpe FPN 10- 3000 - Löschwassertank mit mindestens 3000 Liter nutzbarem Volumen - Schaummitteltank mit einem nutzbaren Volumen von 120 Liter - 2 Atemschutzgeräte im Geräteraum - Lichtquelle ausfahrbar - Begehbares Aufbaudach

25 Monate–
2
Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV für ein TLF 3000

Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV für ein TLF 3000 Beschreibung: Die für die Abgabe des Angebotes relevanten Beladungsgegenstände sind in den Beladungstabellen in der Spalte Fw HN entsprechend für ein TLF 3000 angegeben. Die in der Beladeliste aufgeführten Ausrüstungsgegenstände sind in einer zusammenhängenden Lieferung beim Auftragnehmer des Los 1 pünktlich anzuliefern

25 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)60 %
Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)15 %
Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)25 %
Preis
Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert) Link zu den Bewertungskriterien: Nextcloudlink: https://nextcloud.heilbronn.de/s/TDNLF56baJGkoFi
Qualität
Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)Beschreibung Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit)
Qualität
Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)Fahrgestell-Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
HINWEIS zur Laufzeit: Leistungserbringung schnellstmöglich nach Auftragserteilung bis spätestens 30.06.2028
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksi … ganz lesenInformations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Untern … ganz lesenBeabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Kommen Nachunternehmer zum Einsatz, sind mit der Abgabe des Angebotes die Leistungen an Nachunternehmer in VgV 8 Angebot zu nennen.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

100% Preis100 %
Preis
100% PreisPreis Bewertungskriterien: Nextcloudlink: https://nextcloud.heilbronn.de/s/TDNLF56baJGkoFi

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
HINWEIS zur Laufzeit: Leistungserbringung schnellstmöglich nach Auftragserteilung bis spätestens 30.06.2028
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksi … ganz lesenInformations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Untern … ganz lesenBeabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Kommen Nachunternehmer zum Einsatz, sind mit der Abgabe des Angebotes die Leistungen an Nachunternehmer in VgV 8 Angebot zu nennen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Walser GmbH, Rankweil–
2Wilhelm Barth GmbH + Co. KG, Fellbach–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Art
Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Moltkestr. 35, 74072 Heilbronn
Kontakt
vergabemanagement@stadt-heilbronn.de

Bei uns erfasst

71Bekanntmachungen
18Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

150vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
463.759 €Zuschlagswert im Median
272.115 € – 898.000 €mittlere Hälfte, 61 Werte

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48f6ca36-0427-4cb7-9c5b-9e3b86cefb21.