Feuerwehr
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn, Baden-Württemberg
Aktenzeichen HN 37/01/26veröffentlicht 09.05.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 25 Monate01.06.2026 – 30.06.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heilbronn74072, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)60 %
- Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)15 %
- Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22 Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV Los 2 für ein TLF 3000
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (Los 1) Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22. Be-schreibung: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach DIN 14530-22. Folgende Eckpunkte (eine genauere Beschreibung ist aus den einzelnen Losen zu entnehmen) charakterisieren das Fahrzeug: - Truppkabine, Besatzung 1/2/3 - optimale Motorisierung mit vollautomatischem Getriebe - Unterbringung der Norm- und Zusatzbeladung - Feuerlöschkrei-selpumpe FPN 10- 3000 - Löschwassertank mit mindestens 3000 Liter nutzbarem Volumen - Schaummitteltank mit einem nutzbaren Volumen von 120 Liter - 2 Atemschutzgeräte im Geräteraum - Lichtquelle ausfahrbar - Begehbares Aufbaudach | 25 Monate | – |
| 2 | Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV für ein TLF 3000 Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV für ein TLF 3000 Beschreibung: Die für die Abgabe des Angebotes relevanten Beladungsgegenstände sind in den Beladungstabellen in der Spalte Fw HN entsprechend für ein TLF 3000 angegeben. Die in der Beladeliste aufgeführten Ausrüstungsgegenstände sind in einer zusammenhängenden Lieferung beim Auftragnehmer des Los 1 pünktlich anzuliefern | 25 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert) Link zu den Bewertungskriterien: Nextcloudlink: https://nextcloud.heilbronn.de/s/TDNLF56baJGkoFi
- Qualität
- Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)Beschreibung Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit)
- Qualität
- Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)Fahrgestell-Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- HINWEIS zur Laufzeit: Leistungserbringung schnellstmöglich nach Auftragserteilung bis spätestens 30.06.2028
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksi … ganz lesenkürzer
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Untern … ganz lesenkürzer
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Kommen Nachunternehmer zum Einsatz, sind mit der Abgabe des Angebotes die Leistungen an Nachunternehmer in VgV 8 Angebot zu nennen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100% PreisPreis Bewertungskriterien: Nextcloudlink: https://nextcloud.heilbronn.de/s/TDNLF56baJGkoFi
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- HINWEIS zur Laufzeit: Leistungserbringung schnellstmöglich nach Auftragserteilung bis spätestens 30.06.2028
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksi … ganz lesenkürzer
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Untern … ganz lesenkürzer
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Erklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Kommen Nachunternehmer zum Einsatz, sind mit der Abgabe des Angebotes die Leistungen an Nachunternehmer in VgV 8 Angebot zu nennen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Walser GmbH, Rankweil | – |
| 2 | Wilhelm Barth GmbH + Co. KG, Fellbach | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
- Art
- Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Moltkestr. 35, 74072 Heilbronn
- Website
- heilbronn.de
- Kontakt
- vergabemanagement@
stadt-heilbronn.de
Bei uns erfasst
- Kita Lotte Lemke30.10.2026 · 5 Angebote
- Kita Lotte Lemke30.10.2026 · 3 Angebote
- Kita Lotte Lemke30.10.2026 · 5 Angebote
- Kita Lotte Lemke21.10.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG17 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH14 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH11 Zuschläge
- BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- MAN Truck und Bus Deutschland GmbH8 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 4 Kommunale MüllsammelfahrzeugStadt Ludwigsburg, Zentrale VergabestelleFrist 20.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48f6ca36-0427-4cb7-9c5b-9e3b86cefb21.