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FEKI_SBF_off_verf

Gemeinde Feldkirchen-Westerham · Feldkirchen-Westerham, Bayern

Aktenzeichen FEKI_SBFveröffentlicht 03.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 856 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
360 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualitative Herangehensweise an die Leistungserbiringung30 %
  • Preisliches Angebot70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Gemeinde Feldkirchen-Westerham
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:05 Uhr
    Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre 2024/2025 - 202672028 für den Einzugsbereich der Gemeinde Feldkirchen-Westerham.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
LOS_1

Im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes (SchBefV und BaySchFG) sind die Gemeinde Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Höhenrain, sowie der Grundschulverband und der Mittelschulverband Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Feldkirchen-Westerham mit Schulhaus Vagen und der Mittelschule Feldkirchen-Westerham für die Schülerbeförderung zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 -10 zu befördern. Die Schulgebäude befinden sich an folgenden Anschriften: >> Grundschule Höhenrain, Kirchdorfer Str. 9, 83620 Feldkirchen-Westerham (Großhöhenrain); >> Grundschule Feldkirchen-Westerham - Schulhaus Vagen, Mittenkirchener Str. 5, 83620 Feldkirchen-Westerham; >> Grundschule Feldkirchen-Westerham und Mittelschule Feldkirchen-Westerham, Karl-Weigl-Platz 1, 83620 Feldkirchen-Westerham Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Insgesamt beträgt die Gesamtlaufzeit 4 Jahre, d.h. vom 01.09.2024 bis zum 31.07.2028. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 6 Lose gebildet.

–100.000 €
3
LOS_2

Im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes (SchBefV und BaySchFG) sind die Gemeinde Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Höhenrain, sowie der Grundschulverband und der Mittelschulverband Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Feldkirchen-Westerham mit Schulhaus Vagen und der Mittelschule Feldkirchen-Westerham für die Schülerbeförderung zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 -10 zu befördern. Die Schulgebäude befinden sich an folgenden Anschriften: >> Grundschule Höhenrain, Kirchdorfer Str. 9, 83620 Feldkirchen-Westerham (Großhöhenrain); >> Grundschule Feldkirchen-Westerham - Schulhaus Vagen, Mittenkirchener Str. 5, 83620 Feldkirchen-Westerham; >> Grundschule Feldkirchen-Westerham und Mittelschule Feldkirchen-Westerham, Karl-Weigl-Platz 1, 83620 Feldkirchen-Westerham Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Insgesamt beträgt die Gesamtlaufzeit 4 Jahre, d.h. vom 01.09.2024 bis zum 31.07.2028. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 6 Lose gebildet.

–60.000 €
4
LOS_3

Im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes (SchBefV und BaySchFG) sind die Gemeinde Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Höhenrain, sowie der Grundschulverband und der Mittelschulverband Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Feldkirchen-Westerham mit Schulhaus Vagen und der Mittelschule Feldkirchen-Westerham für die Schülerbeförderung zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 -10 zu befördern. Die Schulgebäude befinden sich an folgenden Anschriften: >> Grundschule Höhenrain, Kirchdorfer Str. 9, 83620 Feldkirchen-Westerham (Großhöhenrain); >> Grundschule Feldkirchen-Westerham - Schulhaus Vagen, Mittenkirchener Str. 5, 83620 Feldkirchen-Westerham; >> Grundschule Feldkirchen-Westerham und Mittelschule Feldkirchen-Westerham, Karl-Weigl-Platz 1, 83620 Feldkirchen-Westerham Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Insgesamt beträgt die Gesamtlaufzeit 4 Jahre, d.h. vom 01.09.2024 bis zum 31.07.2028. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 6 Lose gebildet.

–90.000 €
5
LOS_4

Im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes (SchBefV und BaySchFG) sind die Gemeinde Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Höhenrain, sowie der Grundschulverband und der Mittelschulverband Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Feldkirchen-Westerham mit Schulhaus Vagen und der Mittelschule Feldkirchen-Westerham für die Schülerbeförderung zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 -10 zu befördern. Die Schulgebäude befinden sich an folgenden Anschriften: >> Grundschule Höhenrain, Kirchdorfer Str. 9, 83620 Feldkirchen-Westerham (Großhöhenrain); >> Grundschule Feldkirchen-Westerham - Schulhaus Vagen, Mittenkirchener Str. 5, 83620 Feldkirchen-Westerham; >> Grundschule Feldkirchen-Westerham und Mittelschule Feldkirchen-Westerham, Karl-Weigl-Platz 1, 83620 Feldkirchen-Westerham Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Insgesamt beträgt die Gesamtlaufzeit 4 Jahre, d.h. vom 01.09.2024 bis zum 31.07.2028. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 6 Lose gebildet.

–70.000 €
6
LOS_5

Im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes (SchBefV und BaySchFG) sind die Gemeinde Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Höhenrain, sowie der Grundschulverband und der Mittelschulverband Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Feldkirchen-Westerham mit Schulhaus Vagen und der Mittelschule Feldkirchen-Westerham für die Schülerbeförderung zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 -10 zu befördern. Die Schulgebäude befinden sich an folgenden Anschriften: >> Grundschule Höhenrain, Kirchdorfer Str. 9, 83620 Feldkirchen-Westerham (Großhöhenrain); >> Grundschule Feldkirchen-Westerham - Schulhaus Vagen, Mittenkirchener Str. 5, 83620 Feldkirchen-Westerham; >> Grundschule Feldkirchen-Westerham und Mittelschule Feldkirchen-Westerham, Karl-Weigl-Platz 1, 83620 Feldkirchen-Westerham Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Insgesamt beträgt die Gesamtlaufzeit 4 Jahre, d.h. vom 01.09.2024 bis zum 31.07.2028. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 6 Lose gebildet.

–25.000 €
7
LOS_6

Im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes (SchBefV und BaySchFG) sind die Gemeinde Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Höhenrain, sowie der Grundschulverband und der Mittelschulverband Feldkirchen-Westerham als Schulaufwandsträger der Grundschule Feldkirchen-Westerham mit Schulhaus Vagen und der Mittelschule Feldkirchen-Westerham für die Schülerbeförderung zuständig. Es sind Kinder Jahrgangsstufen 1 -10 zu befördern. Die Schulgebäude befinden sich an folgenden Anschriften: >> Grundschule Höhenrain, Kirchdorfer Str. 9, 83620 Feldkirchen-Westerham (Großhöhenrain); >> Grundschule Feldkirchen-Westerham - Schulhaus Vagen, Mittenkirchener Str. 5, 83620 Feldkirchen-Westerham; >> Grundschule Feldkirchen-Westerham und Mittelschule Feldkirchen-Westerham, Karl-Weigl-Platz 1, 83620 Feldkirchen-Westerham Um die anfallende Schulbusbeförderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben, werden die Fahrleistungen in einem 4 - jährlichen Ausschreibungsrhythmus vergeben. Insgesamt beträgt die Gesamtlaufzeit 4 Jahre, d.h. vom 01.09.2024 bis zum 31.07.2028. Im Sinne der Berücksichtigung mittelständischer Interessen werden für die Beförderungsleistung insgesamt 6 Lose gebildet.

–15.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualitative Herangehensweise an die Leistungserbiringung30 %
Preisliches Angebot70 %
Qualität
Qualitative Herangehensweise an die Leistungserbiringung>> Notfallkonzept (inkl. Maßnahmen bei Ausfällen / Störfallmanagement) >> Konzept zur Organisation und Koordination, dabei Kommunikation (Ansprechpartner, Beschwerdemanagement) Kooperation mit dem Auftraggeber und den Schulverwaltungen Erreichbarkeit und Rektionszeiten
Preis
Preisliches AngebotPreisliches Angebot netto

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage N_1 / Nachweis "Unternehmer inkl. Genehmigungen gem. PBefG" / "Handelsregisterauszug" Als Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Auftragn … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage N_1 / Nachweis "Unternehmer inkl. Genehmigungen gem. PBefG" / "Handelsregisterauszug" Als Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Auftragnehmer Unternehmer im Sinne des § 2 und des § 3 Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) zu sein und den Personen-beförderungsschein bzw. die erforderlichen Genehmigungen zu besitzen und mit Angebotsabgabe vorzulegen. Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, dass der Bieter im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage E_6 / Erklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2021 - 2023) für vergleichbare Leistungen Es sind jeweils folgende Mindestjahresumsätze (p.a. netto) … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage E_6 / Erklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2021 - 2023) für vergleichbare Leistungen Es sind jeweils folgende Mindestjahresumsätze (p.a. netto) nachzuweisen: LOS_1 >> 180.000 EUR LOS_2 >> 100.000 EUR LOS_3 >> 160.000 EUR LOS_4 >> 100.000 EUR LOS_5 >> 50.000 EUR LOS_6 >> kein Mindestumsatz Im Falle, dass für mehrere Lose angeboten wird, sind diese Umsätze jeweils in Summe nachzuweisen. - Anlage E_7 / Versicherungsnachweis für das Unternehmen, die für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge und die Insassen gem. den gesetzlichen Bestimmungen bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass sämtliche Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen im Auftragsfall zusichert.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage E_8 / Referenzen Auflistung mind. 2 geeigneter Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit vergleichbaren Anforderungen unter … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage E_8 / Referenzen Auflistung mind. 2 geeigneter Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit vergleichbaren Anforderungen unter Angabe - der Referenzbezeichnung, - des Auftragswerts der eigenen erbrachten Leistung - des Leistungszeitraumes (Benennung des Zeitpunkts Auftragsbeginn MM/JJJJ und Auftragsendes MM/JJJJ) - des Leistungsinhalts mit Kurzbeschreibung des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen, die folgenden Mindestanforderungen entspricht: - Beförderungsleistung pro Referenz jeweils mit einem Mindestsumfang (netto) von nachstehenden Auftragsvolumen pro Jahr für das Jeweilige LOS: >> für Teilnahme am LOS_1 / 80.000,- EUR >> für Teilnahme am LOS_2 / 50.000,- EUR >> für Teilnahme am LOS_3 / 70.000,- EUR >> für Teilnahme am LOS_4 / 50.000,- EUR >> für Teilnahme am LOS_5 / 30.000,- EUR >> für Teilnahme am LOS_6 / keine Mindestanforderung für die Auftragshöhe - Mindestens 1 Referenz aus dem Bereich der öffentlichen Hand - Mindestens 1 Referenz für den Transport von Minderjährigen - mindestens 1 Referenz als Rahmenvertrag für einen Zeitraum von > 3 Jahren, bei noch laufenden Rahmenverträgen muss der jeweilige Beginn des Rahmenvertragszeitraums innerhalb des u.g. Zeitraums liegen und die bislang erbrachten Leistungen mehr als 3 Jahre abdecken. - Durchführungszeitraum bei allen Referenzen wie folgt: Anfang der Erbringung der Leistung frühestens ab Schuljahresbeginn Herbst 2019 und Ende der Leistungserbringung spätestens zum Schuljahresende Sommer 2023. - Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
04.07.2024, 11:05 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.. Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bieter sind daher zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Verg … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# siehe Vergabeunterlagen
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2HZ0H Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben: - Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YB2HZ0H Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben: - Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass - keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Unternehmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen. - die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung) - der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben - Anlage E_2 / Bietergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden: - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; - in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; - in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbeteiligungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar. - Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass - im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden; - die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird; - für den Fall, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und - soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Anlage E_4 / Vert …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ollinger Straße 10, 83620 Feldkirchen-Westerham
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

507vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba3ac713-9c43-480a-b1ed-ea80e8b5aad4.