FE 69.0016/2023 - Konzeption eines GIS basierten Tools zur Resilienzbewertung von Infrastrukturbauwerken
EBP Schweiz AG · Zürich
Aktenzeichen Z2sä-FE 69.0016/2023veröffentlicht 18.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 143 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 143 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zürich
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Problem/ Ausgangslage: Die Aufrechterhaltung sicherer und nachhaltiger Verkehrsinfrastrukturen ist eine enorme Herausforderung. Die Resilienz, d.h. die Fähigkeit von Bauwerken, mit unvorhersehbaren Bedrohungen wie Naturkatastrophen, Unfällen und Cyberangriffen umzugehen, ist ein wichtiger Faktor für eine zuverlässige und sichere Verkehrsinfrastruktur. Angesichts begrenzter Möglichkeiten für den Ausbau neuer Verkehrssysteme wird die Modernisierung und Stärkung bestehender Infrastrukturen immer wichtiger. Das Projekt basiert auf FE 69.0005, in dem ein Tool entwickelt wurde, um Betreibern die Resilienzbewertung ihrer Bauwerke zu erleichtern. Bisher mussten Betreiber den Großteil der Informationen manuell eingeben. Das neue Konzept zielt darauf ab, ein Geographisches Informationssystem (GIS) für die Resilienzbewertung zu entwickeln, das Daten automatisch aus verschiedenen Quellen integriert und erweiterte Analysefunktionen bietet. Ziel und Nutzen: Das Hauptziel ist die Entwicklung eines GIS-basierten Tools zur Resilienzbewertung von Infrastrukturbauwerken. Es wird ein Lastenheft erstellt, das die Integration des Tools in das Bundesinformationssystem Straße (BISStra) vorsieht. Das Tool wird automatisch Daten zu Kritikalität und Gefährdung anzeigen, die bisher manuell eingegeben wurden. Es ermöglicht die Simulation verschiedener Gefahrenszenarien und die Bewertung von Resilienzmaßnahmen. Die Oberfläche wird benutzerfreundlich gestaltet, um eine einfache Interpretation der Ergebnisse sicherzustellen. Die Integration mit BISStra ermöglicht die nahtlose Interaktion und den Datenaustausch. Das Tool wird den Standards des Arbeitskreises Straßenbauwerke (ASB) entsprechen und ASB-Richtlinien für Berechnungsmethoden und Bewertungsverfahren einhalten. Es soll die Möglichkeit bieten, Ergebnisse gemäß den ASB-Standards zu dokumentieren und zu präsentieren. Das Konzept ermöglicht eine zukünftige Integration von Schiene und Wasserstraße. Die Implementierung für die Straße wird in Form eines Demonstrators dargestellt, der mit dem BISStra Web-Client kompatibel ist. Die Daten und Ergebnisse können mit BISStra ausgetauscht werden. Ein Rollenkonzept zur Definition von Nutzungs- und Zugriffsrechten wird entwickelt. Die Konzeption setzt auf freie und offene Umsetzung ohne proprietäre Software. Das Ziel dieses Projekts ist es, die Resilienz von Verkehrsinfrastrukturbauwerken zu stärken und Betreibern ein effizientes Werkzeug zur Verfügung zu stellen, das auf automatisierte Datenintegration und erweiterte Analysefunktionen setzt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2, Bergisch Gladbach | – |
Auftraggeber
- Name
- EBP Schweiz AG
- Anschrift
- CH-8032 Zürich
- Kontakt
- info@
ebp.ch
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3a45339-d245-46e7-9df1-162b41a3b55a.