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FE 15.0743/2026/ERB - Klassifizierung von Straßentunneln hinsichtlich des betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattungsumfangs

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach

Aktenzeichen Z2säl-FE 15.0743/2026/ERBveröffentlicht 01.07.2026Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 94 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bergisch Gladbach
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 06:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 3 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die bisherige Regelwerkspraxis, den Umfang der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelausstattung ausschließlich anhand der Länge eines Tunnels zu definieren, hat in der Vergangenheit bei der Planung von Tunneln dazu geführt, dass der Ausstattungsumfang lediglich anhand des Längenkriteriums bemessen wurde. Andere, den Ausstattungsumfang eines Tunnels ebenfalls beeinflussende bauliche, betriebstechnische oder verkehrliche Aspekte wie Zu- und Abfahrten im Tunnel, Trassierung, Querschnittsgeometrie, Betriebsart, Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) und Schwerverkehrsanteil oder Entwurfsgeschwindigkeit bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt. Ziel des Vorhabens ist einerseits die Erweiterung der für die Festlegung des Ausstattungsumfangs eines Tunnels heranzuzuziehende Beurteilungsgrundlage, die derzeit ausschließlich durch den Parameter „Länge“ bestimmt wird. Die durch harte Längengrenzen geprägte Festlegung eines betriebstechnischen Ausstattungsumfangs soll hierdurch flexibilisiert werden. Weiterhin soll eine Klassifizierung der Tunnel ermöglicht werden. Das Bundesinteresse besteht darin, zukünftig einen ausgeführten Tunnel zu erhalten, der dem unter Berücksichtigung aller Randbedingungen tatsächlich erforderlichen bau- und betriebstechnischen Ausstattungsumfang entspricht und eine Über- als auch Unterdimensionierung der Tunnelausstattung aufgrund bisheriger Regelwerksvorgaben vermeidet. Zweck des Vorhabens ist eine Übernahme der ermittelten Ergebnisse in das technische Regelwerk. Durch eine nachvollziehbare Kombination mehrerer im Vorhaben zu bestimmende Parameter die durch harte Längengrenzen geprägte Definition des betriebstechnischen Ausstattungsumfangs flexibler angewendet werden können. Hierbei sollte angestrebt werden, dass eine Gesamtheit von additiv, multiplikativ oder logisch miteinander kombinierter Parameter die Eingruppierung eines Straßentunnels in eine Klasse mit einem definierten Ausstattungsumfang ermöglicht. Wesentliche Fragestellungen sind dabei, welche Parameter wie miteinander kombiniert werden können, um voneinander abgrenzbare Klassen zu erhalten bzw. anders ausgedrückt: welche Kombination von Tunneleigenschaften ein vergleichbares Ausstattungsniveau rechtfertigen. Im Vorhaben sollte weiterhin eine Validierung/Kalibrierung der ermittelten Ergebnisse für den Bestand (mind. 50 Bauwerke) enthalten sein. Im Fokus der Betrachtung stehen insbesondere die „harten“ Grenzwerte, die ein höheres/niedriges Ausstattungsniveau begründen. Es bedarf eines zusätzlichen Verfahrens, welches die innerhalb zu definierender Spannen um die „harten“ Grenzwerte flexibilisiert und einer Grenzbetrachtung unterwirft.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
51427 Bergisch Gladbach
Kontakt
keine Angabe

Bei uns erfasst

46Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26c72695-0e2b-41b1-8f1a-a55d29036775.