FE 07.0324/2023/EGB -„Vergleichsuntersuchungen zur Erarbeitung einer Technischen Prüfvorschrift für die Probenahme von Asphaltgranulat“
Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z2kä-FE 07.0324/2023/EGBveröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 168 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 168 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergisch Gladbach51427, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 06:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 25 Monaten
- Bindefrist endetvor 22 Monaten13 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Im Asphaltstraßenbau wurden in den letzten Jahren Weiterentwicklungen vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit vorangetrieben. Besonders zu nennen ist die Verwendung von Ausbauasphalten bei der Asphaltmischgutherstellung. Der Ausbauasphalt wird maschinell aufbereitet und kommt als Asphaltgranulat zur Wiederverwendung bei der Herstellung von Asphaltmischgut zum Einsatz. Die maximal mögliche Asphaltgranulatzugabemenge richtet sich nach der Gleichmäßigkeit der Merkmale des Asphaltgranulates. Eine höhere Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates führt dabei zu höheren möglichen Zugabequoten. In der Praxis haben sich mangels einheitlicher Vorgaben an die Probenahme von Asphaltgranulat unterschiedliche Strategien und Vorgehensweisen und etabliert. Während für die Probenahme von Gesteinskörnungen und Asphalt normative Vorgaben existieren, ist dies für die Probenahme von Asphaltgranulat bisher nicht der Fall. Der unbekannte Fehleranteil aus der Probenahme kann sich bei Festlegung der Eingangswerte für die Prozesssteuerung innerhalb der WPK somit direkt auf die Zusammensetzungen des mit diesem Asphaltgranulat hergestellten Asphaltmischgutes auswirken. Baustoffprüfungen im Rahmen von Kontrollprüfungen können aufgrund des unbekannten Fehleranteils der Probenahme von den Kennwerten der Klassifizierungen abweichen. Ein Vergleich unterschiedlicher Probenahmestrategien an zur Verwendung vorgesehenen Asphaltgranulaten mit dem Zweck der Entwicklung einer Probenahmevorschrift für Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Kontrollprüfung stellt daher ein Potential zur Verbesserung der Beschreibung des tatsächlich vorhandenen Asphaltgranulates und somit auch auf eine gleichmäßigere Zusammensetzung des damit hergestellten Asphaltmischgutes dar. Im Rahmen des Projektes soll eine Verbesserung des Repräsentanzniveaus der Laboratoriumsprobe bei bestmöglicher Reduzierung der probenahmefehlerbedingten Streuungen der Beobachtungswerte der betrachtenden Merkmale erzielt werden Die Forschungserkenntnisse sollen zur Formulierung einer Probenahmevorschrift für Asphaltgranulate an Haufwerken führen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherun … ganz lesenkürzer
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.- Kriterium
- nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Kriterium
- nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2 Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 13 Wochen
- Angebotsöffnung
- 24.09.2024, 09:00 Uhr. Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
- Website
- bast.de
- Kontakt
- forschungsvergabe@
bast.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)15 Zuschläge
- Bergische Universität Wuppertal7 Zuschläge
- Ruhr-Universität Bochum7 Zuschläge
- DTV Verkehrsconsult GmbH5 Zuschläge
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.5 Zuschläge
- Karlsruher Institut für Technologie5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.09.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e1b195d-3953-4487-889b-cdace957d1ea.