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FE 02.0492/2025/IRB - "Psychoakustische Lärmbewertung: Erweiterung der Beurteilungsverfahren und Entwicklung innovativer Lärmminderungsstrategien im Straßenverkehr"

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z2ky - FE 02.0492/2025/IRBveröffentlicht 10.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
151 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 06:05 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    15 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

FE 02.0492/2025/IRB „Psychoakustische Lärmbewertung: Erweiterung der Beurteilungsverfahren und Entwicklung innovativer Lärmminderungsstrategien im Straßenverkehr“ Verkehrslärm gehört – nach Luftverschmutzung und klimainduzierten Einflüssen – zu den drei größten Umweltgefahren für die Gesundheit. Der Schutz vor Lärm ist und bleibt eine wichtige Aufgabe im Straßenverkehr und ist zugleich mit immer größeren Herausforderungen verbunden. Auch im Bereich der Bundesfernstraßen ist es mit den verfügbaren Maßnahmen immer anspruchsvoller, die geltenden Grenz- und Auslösewerte einzuhalten, was den Bedarf an neuen Lärmminderungsstrategien und innovativen Ansätzen im Lärmschutz deutlich macht. Die Bewertung von Straßenverkehrslärm erfolgt bislang überwiegend anhand gemittelter Pegelgrößen wie dem energieäquivalenten Dauerschallpegel. Solche Pegelgrößen sind ein gutes Maß für die objektive Lärmbelastung, bilden die tatsächliche, subjektive Lärmbelästigung jedoch nur unzureichend ab. Die subjektive Wahrnehmung von Schallereignissen wird maßgeblich von weiteren akustischen und nicht-akustischen Faktoren beeinflusst. Das Forschungsfeld der Psychoakustik beschäftigt sich mit genau diesen Zusammenhängen zwischen physikalischen Schallmerkmalen und subjektiver Wahrnehmung und bietet einen vielversprechenden Ansatz zur Ergänzung bestehender Bewertungsmetriken. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Bewertung von Straßenverkehrslärm um psychoakustische Parameter zu erweitern. Es soll erarbeitet werden, wie sich psychoakustische Parameter konkret in die Lärmbewertung bzw. zur Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen einbinden lassen, um die wahrnehmungsbezogenen Auswirkungen abzubilden. Damit soll die Varianz in der wahrgenommenen Lästigkeit von Straßenverkehrsgeräuschen besser erfasst und eine differenziertere Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen ermöglicht werden – insbesondere im Bereich unterschwelliger Pegel, der mit konventionellen Bewertungsgrößen bislang nur unzureichend beschrieben wird. Konkret soll das psychoakustische Modell aus dem Vorgängerprojekt „Erprobung psychoakustischer Parameter für innovative Lärmminderungsstrategien“ (Oehme et al. 2025) validiert und – sofern erforderlich – weiterentwickelt werden. Ziel ist es, robuste und praxisnahe Größen als Maß für psychoakustische Bewertungskriterien zu definieren und in realitätsnahen Anwendungsszenarien zu erproben.

Beschreibung des Loses

FE 02.0492/2025/IRB „Psychoakustische Lärmbewertung: Erweiterung der Beurteilungsverfahren und Entwicklung in-novativer Lärmminderungsstrategien im Straßenverkehr“ Verkehrslärm gehört – nach Luftverschmutzung und klimainduzierten Einflüssen – zu den drei größten Umweltgefahren für die Gesundheit. Der Schutz vor Lärm ist und bleibt eine wichtige Aufgabe im Straßenverkehr und ist zugleich mit immer größeren Herausforderungen verbunden. Auch im Bereich der Bundesfernstraßen ist es mit den verfügbaren Maßnahmen immer anspruchsvoller, die geltenden Grenz- und Auslösewerte einzuhalten, was den Bedarf an neuen Lärmminderungsstrategien und innovativen Ansätzen im Lärmschutz deutlich macht. Die Bewertung von Straßenverkehrslärm erfolgt bislang überwiegend anhand gemittelter Pegelgrößen wie dem energieäquivalenten Dauerschallpegel. Solche Pegelgrößen sind ein gutes Maß für die objektive Lärmbelastung, bilden die tatsächliche, subjektive Lärmbelästigung jedoch nur unzureichend ab. Die subjektive Wahrnehmung von Schallereignissen wird maßgeblich von weiteren akustischen und nicht-akustischen Faktoren beeinflusst. Das Forschungsfeld der Psychoakustik beschäftigt sich mit genau diesen Zusammenhängen zwischen physikalischen Schallmerkmalen und subjektiver Wahrnehmung und bietet einen vielversprechenden Ansatz zur Ergänzung bestehender Bewertungsmetriken. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Bewertung von Straßenverkehrslärm um psychoakustische Parameter zu erweitern. Es soll erarbeitet werden, wie sich psychoakustische Parameter konkret in die Lärmbewertung bzw. zur Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen einbinden lassen, um die wahrnehmungsbezogenen Auswirkungen abzubilden. Damit soll die Varianz in der wahrgenommenen Lästigkeit von Straßenverkehrsgeräuschen besser erfasst und eine differenziertere Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen ermöglicht werden – insbesondere im Bereich unterschwelliger Pegel, der mit konventionellen Bewertungsgrößen bislang nur unzureichend beschrieben wird. Konkret soll das psychoakustische Modell aus dem Vorgängerprojekt „Erprobung psychoakustischer Parameter für innovative Lärmminderungsstrategien“ (Oehme et al. 2025) validiert und – sofern erforderlich – weiterentwickelt werden. Ziel ist es, robuste und praxisnahe Größen als Maß für psychoakustische Bewertungskriterien zu definieren und in realitätsnahen Anwendungsszenarien zu erproben.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.

Eignung7 von 7 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung … ganz lesen- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Kenntnisse und Erfahrung in der Planung, Durchführung und Auswertung von Probandenstudien im Bereich der Geräuschqualität von Verkehrsgeräuschen - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Kenntnisse und Erfahrungen in der akustischen Messtechnik sowie in der Analyse akustischer Messdaten - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung von psychoakustischen Parametern und deren Interpretation - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung der Projektleitung und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
15 Wochen
Angebotsöffnung
18.12.2025, 06:05 Uhr. Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 129d1ee9-b17e-42cb-aff0-0a054d925244.