FE 02.0492/2025/IRB - "Psychoakustische Lärmbewertung: Erweiterung der Beurteilungsverfahren und Entwicklung innovativer Lärmminderungsstrategien im Straßenverkehr"
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z2ky - FE 02.0492/2025/IRBveröffentlicht 10.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 151 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 151 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergisch Gladbach51427, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Angebotsfrist 06:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 06:05 Uhrvor 11 Monaten
- Bindefrist endetvor 7 Monaten15 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
FE 02.0492/2025/IRB „Psychoakustische Lärmbewertung: Erweiterung der Beurteilungsverfahren und Entwicklung innovativer Lärmminderungsstrategien im Straßenverkehr“ Verkehrslärm gehört – nach Luftverschmutzung und klimainduzierten Einflüssen – zu den drei größten Umweltgefahren für die Gesundheit. Der Schutz vor Lärm ist und bleibt eine wichtige Aufgabe im Straßenverkehr und ist zugleich mit immer größeren Herausforderungen verbunden. Auch im Bereich der Bundesfernstraßen ist es mit den verfügbaren Maßnahmen immer anspruchsvoller, die geltenden Grenz- und Auslösewerte einzuhalten, was den Bedarf an neuen Lärmminderungsstrategien und innovativen Ansätzen im Lärmschutz deutlich macht. Die Bewertung von Straßenverkehrslärm erfolgt bislang überwiegend anhand gemittelter Pegelgrößen wie dem energieäquivalenten Dauerschallpegel. Solche Pegelgrößen sind ein gutes Maß für die objektive Lärmbelastung, bilden die tatsächliche, subjektive Lärmbelästigung jedoch nur unzureichend ab. Die subjektive Wahrnehmung von Schallereignissen wird maßgeblich von weiteren akustischen und nicht-akustischen Faktoren beeinflusst. Das Forschungsfeld der Psychoakustik beschäftigt sich mit genau diesen Zusammenhängen zwischen physikalischen Schallmerkmalen und subjektiver Wahrnehmung und bietet einen vielversprechenden Ansatz zur Ergänzung bestehender Bewertungsmetriken. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Bewertung von Straßenverkehrslärm um psychoakustische Parameter zu erweitern. Es soll erarbeitet werden, wie sich psychoakustische Parameter konkret in die Lärmbewertung bzw. zur Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen einbinden lassen, um die wahrnehmungsbezogenen Auswirkungen abzubilden. Damit soll die Varianz in der wahrgenommenen Lästigkeit von Straßenverkehrsgeräuschen besser erfasst und eine differenziertere Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen ermöglicht werden – insbesondere im Bereich unterschwelliger Pegel, der mit konventionellen Bewertungsgrößen bislang nur unzureichend beschrieben wird. Konkret soll das psychoakustische Modell aus dem Vorgängerprojekt „Erprobung psychoakustischer Parameter für innovative Lärmminderungsstrategien“ (Oehme et al. 2025) validiert und – sofern erforderlich – weiterentwickelt werden. Ziel ist es, robuste und praxisnahe Größen als Maß für psychoakustische Bewertungskriterien zu definieren und in realitätsnahen Anwendungsszenarien zu erproben.
Beschreibung des Loses
FE 02.0492/2025/IRB „Psychoakustische Lärmbewertung: Erweiterung der Beurteilungsverfahren und Entwicklung in-novativer Lärmminderungsstrategien im Straßenverkehr“ Verkehrslärm gehört – nach Luftverschmutzung und klimainduzierten Einflüssen – zu den drei größten Umweltgefahren für die Gesundheit. Der Schutz vor Lärm ist und bleibt eine wichtige Aufgabe im Straßenverkehr und ist zugleich mit immer größeren Herausforderungen verbunden. Auch im Bereich der Bundesfernstraßen ist es mit den verfügbaren Maßnahmen immer anspruchsvoller, die geltenden Grenz- und Auslösewerte einzuhalten, was den Bedarf an neuen Lärmminderungsstrategien und innovativen Ansätzen im Lärmschutz deutlich macht. Die Bewertung von Straßenverkehrslärm erfolgt bislang überwiegend anhand gemittelter Pegelgrößen wie dem energieäquivalenten Dauerschallpegel. Solche Pegelgrößen sind ein gutes Maß für die objektive Lärmbelastung, bilden die tatsächliche, subjektive Lärmbelästigung jedoch nur unzureichend ab. Die subjektive Wahrnehmung von Schallereignissen wird maßgeblich von weiteren akustischen und nicht-akustischen Faktoren beeinflusst. Das Forschungsfeld der Psychoakustik beschäftigt sich mit genau diesen Zusammenhängen zwischen physikalischen Schallmerkmalen und subjektiver Wahrnehmung und bietet einen vielversprechenden Ansatz zur Ergänzung bestehender Bewertungsmetriken. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Bewertung von Straßenverkehrslärm um psychoakustische Parameter zu erweitern. Es soll erarbeitet werden, wie sich psychoakustische Parameter konkret in die Lärmbewertung bzw. zur Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen einbinden lassen, um die wahrnehmungsbezogenen Auswirkungen abzubilden. Damit soll die Varianz in der wahrgenommenen Lästigkeit von Straßenverkehrsgeräuschen besser erfasst und eine differenziertere Quantifizierung von Lärmminderungsmaßnahmen ermöglicht werden – insbesondere im Bereich unterschwelliger Pegel, der mit konventionellen Bewertungsgrößen bislang nur unzureichend beschrieben wird. Konkret soll das psychoakustische Modell aus dem Vorgängerprojekt „Erprobung psychoakustischer Parameter für innovative Lärmminderungsstrategien“ (Oehme et al. 2025) validiert und – sofern erforderlich – weiterentwickelt werden. Ziel ist es, robuste und praxisnahe Größen als Maß für psychoakustische Bewertungskriterien zu definieren und in realitätsnahen Anwendungsszenarien zu erproben.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Eignung7 von 7 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung … ganz lesenkürzer
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Kenntnisse und Erfahrung in der Planung, Durchführung und Auswertung von Probandenstudien im Bereich der Geräuschqualität von Verkehrsgeräuschen - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Kenntnisse und Erfahrungen in der akustischen Messtechnik sowie in der Analyse akustischer Messdaten - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung von psychoakustischen Parametern und deren Interpretation - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung der Projektleitung und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 15 Wochen
- Angebotsöffnung
- 18.12.2025, 06:05 Uhr. Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
- Website
- bast.de
- Kontakt
- forschungsvergabe@
bast.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)15 Zuschläge
- Bergische Universität Wuppertal7 Zuschläge
- Ruhr-Universität Bochum7 Zuschläge
- DTV Verkehrsconsult GmbH5 Zuschläge
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.5 Zuschläge
- Karlsruher Institut für Technologie5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 129d1ee9-b17e-42cb-aff0-0a054d925244.